Aussonderung 47 inso

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
jan
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Aussonderung 47 inso

Beitrag von jan »

Hallo,

Ich habe was auf Raten gekauft und bin nun in der Insolvenz.

Der Gläubiger verlangt den Gegenstand gemäß 47 Inso zurück.

Ich habe dem Verwalter geschrieben, das ich den Gegenstand nicht mehr habe. Was blüht mir jetzt im schlechtesten Fall ? Hat jemand damit Erfahrung ?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Aussonderung 47 inso

Werbung

Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Aussonderung 47 inso" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von caffery »

Klingt danach, als wenn es einen Eigentumsvorbehalt gegeben hätte und der Verkäufer vor der Eröffnung wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückgetreten wäre. Du also einen Gegenstand "nicht mehr hast", der Dir rechtlich überhaupt nicht gehört hat.

In diesem Falle könnte der Gläubiger ganz normal von Dir fordern ihm den Gegenstand zu ersetzen. Vermutlich wird er also den Wert des Gegenstandes von Dir fordern. Diese Forderung wäre dann keine Insolvenzforderung.

Strafrechtliche Verfolgung wäre je nach Sachverhalt zwar möglich, ist aber m.E. nicht sonderlich wahrscheinlich.
0
jan
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von jan »

Genau so ist es. Aber wie will der Gläubiger dann die Forderung vollstrecken, wenn Gehalt und Konto schon vom Insolvenzverwalter gepfändet werden?
0
Peter68
Wissender
Reaktionen: 16
Beiträge: 106
Registriert: 31. Jul 2019, 15:26

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von Peter68 »

Nach der Insolvenz dann. Das ist ja dann eine Forderung die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von imker »

...das hängt etwas davon ab, warum der Gegenstand weg ist/Du ihn nicht mehr hast.

Wenn Du fremde Sache verkaufst, wird das anders behandelt als wenn Dir die Sache gestohlen wurde oder verbrannt ist. Daher wird es interessant sein, was Du dazu schon erklärt hast.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von Witwe Bolte »

Peter68 hat geschrieben: 12. Aug 2020, 15:35 Nach der Insolvenz dann. Das ist ja dann eine Forderung die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist.
Im Gesetz klingt das anders, s. InsO § 48: Wenn es 'Masse' gibt, dann könnte sich der Gläubiger auch an den IV wenden mit seinem Verlangen nach 'Ersatzaussonderung' - ob der das dann macht?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von imker »

Insolvenzforderung ist meist alles, was vor Insolvenzeröffnung schon begründet war - daher ist nur zu klären, ob ein "Klau-Anspruch" oder ein anderer Schadensersatzanspruch (wegen Untergang der Sache) vom Gläubiger geltend gemacht wird, wenn es um die RSB-Freiheit geht.

also abwarten....
0
jan
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von jan »

Das heißt im schlimmsten Fall müsste ich diese Forderung noch zusätzlich während der Insolvenz bezahlen ?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von caffery »

Ja, das sagte ich ja bereits und das war ja auch die Frage - nach dem "worst case".

Nach einem dezidierten Vortrag über Aussonderungen und Ersatzaussorderungen stand mir weder der Sinn noch wurde danach gefragt ;) (ein relativ großes und nerviges Thema)

Auch schon gesagt wurde, dass während der Insolvenz sowas nicht vollstreckt werden könnte - der Gläubiger also bis nach dem Verfahren warten müsste.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Aussonderung 47 inso

Beitrag von imker »

jan hat geschrieben: 12. Aug 2020, 19:42 Das heißt im schlimmsten Fall müsste ich diese Forderung noch zusätzlich während der Insolvenz bezahlen ?
hast Du den Gegenstand verkauft und das Geld zum Leben verwendet-Straftat und eine vbuH in dem Verfahren
nur nachfragen ohne des Sachverhalt zu erklären finde ich blöd
0
Antworten