Aussonderung 47 inso
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Aussonderung 47 inso
Hallo,
Ich habe was auf Raten gekauft und bin nun in der Insolvenz.
Der Gläubiger verlangt den Gegenstand gemäß 47 Inso zurück.
Ich habe dem Verwalter geschrieben, das ich den Gegenstand nicht mehr habe. Was blüht mir jetzt im schlechtesten Fall ? Hat jemand damit Erfahrung ?
Ich habe was auf Raten gekauft und bin nun in der Insolvenz.
Der Gläubiger verlangt den Gegenstand gemäß 47 Inso zurück.
Ich habe dem Verwalter geschrieben, das ich den Gegenstand nicht mehr habe. Was blüht mir jetzt im schlechtesten Fall ? Hat jemand damit Erfahrung ?
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Re: Aussonderung 47 inso
Klingt danach, als wenn es einen Eigentumsvorbehalt gegeben hätte und der Verkäufer vor der Eröffnung wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückgetreten wäre. Du also einen Gegenstand "nicht mehr hast", der Dir rechtlich überhaupt nicht gehört hat.
In diesem Falle könnte der Gläubiger ganz normal von Dir fordern ihm den Gegenstand zu ersetzen. Vermutlich wird er also den Wert des Gegenstandes von Dir fordern. Diese Forderung wäre dann keine Insolvenzforderung.
Strafrechtliche Verfolgung wäre je nach Sachverhalt zwar möglich, ist aber m.E. nicht sonderlich wahrscheinlich.
In diesem Falle könnte der Gläubiger ganz normal von Dir fordern ihm den Gegenstand zu ersetzen. Vermutlich wird er also den Wert des Gegenstandes von Dir fordern. Diese Forderung wäre dann keine Insolvenzforderung.
Strafrechtliche Verfolgung wäre je nach Sachverhalt zwar möglich, ist aber m.E. nicht sonderlich wahrscheinlich.
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Re: Aussonderung 47 inso
Genau so ist es. Aber wie will der Gläubiger dann die Forderung vollstrecken, wenn Gehalt und Konto schon vom Insolvenzverwalter gepfändet werden?
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Re: Aussonderung 47 inso
Nach der Insolvenz dann. Das ist ja dann eine Forderung die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist.
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Re: Aussonderung 47 inso
...das hängt etwas davon ab, warum der Gegenstand weg ist/Du ihn nicht mehr hast.
Wenn Du fremde Sache verkaufst, wird das anders behandelt als wenn Dir die Sache gestohlen wurde oder verbrannt ist. Daher wird es interessant sein, was Du dazu schon erklärt hast.
Wenn Du fremde Sache verkaufst, wird das anders behandelt als wenn Dir die Sache gestohlen wurde oder verbrannt ist. Daher wird es interessant sein, was Du dazu schon erklärt hast.
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Re: Aussonderung 47 inso
Im Gesetz klingt das anders, s. InsO § 48: Wenn es 'Masse' gibt, dann könnte sich der Gläubiger auch an den IV wenden mit seinem Verlangen nach 'Ersatzaussonderung' - ob der das dann macht?
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Re: Aussonderung 47 inso
Insolvenzforderung ist meist alles, was vor Insolvenzeröffnung schon begründet war - daher ist nur zu klären, ob ein "Klau-Anspruch" oder ein anderer Schadensersatzanspruch (wegen Untergang der Sache) vom Gläubiger geltend gemacht wird, wenn es um die RSB-Freiheit geht.
also abwarten....
also abwarten....
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Re: Aussonderung 47 inso
Das heißt im schlimmsten Fall müsste ich diese Forderung noch zusätzlich während der Insolvenz bezahlen ?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Aussonderung 47 inso
Ja, das sagte ich ja bereits und das war ja auch die Frage - nach dem "worst case".
Nach einem dezidierten Vortrag über Aussonderungen und Ersatzaussorderungen stand mir weder der Sinn noch wurde danach gefragt (ein relativ großes und nerviges Thema)
Auch schon gesagt wurde, dass während der Insolvenz sowas nicht vollstreckt werden könnte - der Gläubiger also bis nach dem Verfahren warten müsste.
Nach einem dezidierten Vortrag über Aussonderungen und Ersatzaussorderungen stand mir weder der Sinn noch wurde danach gefragt (ein relativ großes und nerviges Thema)
Auch schon gesagt wurde, dass während der Insolvenz sowas nicht vollstreckt werden könnte - der Gläubiger also bis nach dem Verfahren warten müsste.
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Re: Aussonderung 47 inso
hast Du den Gegenstand verkauft und das Geld zum Leben verwendet-Straftat und eine vbuH in dem Verfahren
nur nachfragen ohne des Sachverhalt zu erklären finde ich blöd
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