Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Casio
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Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Beitrag von Casio »

Hallo zusammen,

bisher habe ich das Forum als stiller Mitleser genutzt und konnte hieraus den einen oder anderen wertvollen Tipp auch für meine Situation nutzen.
Nun habe ich auch mal eine Verständnisfrage. Ich habe zwar die Suche genutzt aber leider nichts gefunden, obwohl ich denke, dass diese Konstellation eigentlich recht häufig vorkommen müsste.

Es wurde vom Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Gehaltsabtretung beim AG offen gelegt und es wurden auch pfändbare Einkommensanteile durch den AG an den Gläubiger abgeführt. Nun folgt die Insolvenzeröffnung, die Gehaltsabtretung des G verliert ihre Wirksamkeit. Es folgen die weiteren Verfahrensabschnitte mit dem Ergebnis der erteilten Restschuldbefreiung. Der Gläubiger der Offenlegung nimmt am Verfahren als Tabellengläubiger teil. Es sind keine Deliktforderungen oder Forderungen mit dem Vermerk vbuH vorhanden. Was passiert dann eigentlich mit der ursprüngliche Gehaltsabtretung vor Insolvenz, die noch beim AG liegt, "lebt" diese wieder auf oder hat sie ihre Wirksamkeit verloren? Muss hier der Schuldner tätig werden, z.B. wie bei der Anforderung der Titelherausgabe?

Vorab bedanke ich mich für Eure Meinungen.....
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz

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Hi Casio,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gehaltsabtretung vor Insolvenz" geschaut?
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insolaner
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Beitrag von insolaner »

Hi,

mMn hat die Gehaltsabtretung definitiv ihre Wirksamkeit verloren und lebt nicht wieder auf, ist ja mit anderen Vollstreckungen genauso.

Ob der Schuldner noch tätig werden muss, möge bitte jemand anderes aus der Wissendenabteilung beantworten :)
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tidus82
Admin
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Üblicherweise muss der Schuldner nichts machen. Der Arbeitgeber muss natürlich entsprechend die Gesetze beachten und bei Insolvenzeröffnung verliert eine offengelegte Gehaltsabtretung ihre Wirksamkeit.
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caffery
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Beitrag von caffery »

Nein, Die Abtretung "lebt nicht wieder auf".

Ganz unabhängig davon, bin ich aber ein verfechter der These, dass man sich als Ex-Schuldner nach erteilter Restschuldbefreiung durchaus darum kümmern sollte, seine alten Forderungstitel von den Ex-Gläubigern einzusammeln.

Ich würde das tun...
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Casio
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz

Beitrag von Casio »

Gute Morgen zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
@caffery, dann werde ich ein entsprechendes Schreiben an den Gläubiger fertigen mit der Bitte, mir die entwertete Originalabtretung herauszugeben ( § 371 BGB )......
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