Hallo zusammen,
bisher habe ich das Forum als stiller Mitleser genutzt und konnte hieraus den einen oder anderen wertvollen Tipp auch für meine Situation nutzen.
Nun habe ich auch mal eine Verständnisfrage. Ich habe zwar die Suche genutzt aber leider nichts gefunden, obwohl ich denke, dass diese Konstellation eigentlich recht häufig vorkommen müsste.
Es wurde vom Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Gehaltsabtretung beim AG offen gelegt und es wurden auch pfändbare Einkommensanteile durch den AG an den Gläubiger abgeführt. Nun folgt die Insolvenzeröffnung, die Gehaltsabtretung des G verliert ihre Wirksamkeit. Es folgen die weiteren Verfahrensabschnitte mit dem Ergebnis der erteilten Restschuldbefreiung. Der Gläubiger der Offenlegung nimmt am Verfahren als Tabellengläubiger teil. Es sind keine Deliktforderungen oder Forderungen mit dem Vermerk vbuH vorhanden. Was passiert dann eigentlich mit der ursprüngliche Gehaltsabtretung vor Insolvenz, die noch beim AG liegt, "lebt" diese wieder auf oder hat sie ihre Wirksamkeit verloren? Muss hier der Schuldner tätig werden, z.B. wie bei der Anforderung der Titelherausgabe?
Vorab bedanke ich mich für Eure Meinungen.....
Gehaltsabtretung vor Insolvenz
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- Bot
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz
Hi,
mMn hat die Gehaltsabtretung definitiv ihre Wirksamkeit verloren und lebt nicht wieder auf, ist ja mit anderen Vollstreckungen genauso.
Ob der Schuldner noch tätig werden muss, möge bitte jemand anderes aus der Wissendenabteilung beantworten
mMn hat die Gehaltsabtretung definitiv ihre Wirksamkeit verloren und lebt nicht wieder auf, ist ja mit anderen Vollstreckungen genauso.
Ob der Schuldner noch tätig werden muss, möge bitte jemand anderes aus der Wissendenabteilung beantworten
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz
Üblicherweise muss der Schuldner nichts machen. Der Arbeitgeber muss natürlich entsprechend die Gesetze beachten und bei Insolvenzeröffnung verliert eine offengelegte Gehaltsabtretung ihre Wirksamkeit.
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz
Nein, Die Abtretung "lebt nicht wieder auf".
Ganz unabhängig davon, bin ich aber ein verfechter der These, dass man sich als Ex-Schuldner nach erteilter Restschuldbefreiung durchaus darum kümmern sollte, seine alten Forderungstitel von den Ex-Gläubigern einzusammeln.
Ich würde das tun...
Ganz unabhängig davon, bin ich aber ein verfechter der These, dass man sich als Ex-Schuldner nach erteilter Restschuldbefreiung durchaus darum kümmern sollte, seine alten Forderungstitel von den Ex-Gläubigern einzusammeln.
Ich würde das tun...
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Re: Gehaltsabtretung vor Insolvenz
Gute Morgen zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
@caffery, dann werde ich ein entsprechendes Schreiben an den Gläubiger fertigen mit der Bitte, mir die entwertete Originalabtretung herauszugeben ( § 371 BGB )......
vielen Dank für Eure Antworten.
@caffery, dann werde ich ein entsprechendes Schreiben an den Gläubiger fertigen mit der Bitte, mir die entwertete Originalabtretung herauszugeben ( § 371 BGB )......
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