Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hallo,
langsam werde ich unruhig
Folgendes: Insolvenz eröffnet 08.2018. Kopie des Vergütungsantrag (mit Datum 10.2019) meines Verwalters im Januar bekommen. Im Februar dann den Beschluss über die Zustimmung der Schlussverteilung mit Schlusstermin 30.03.20. Dann, wegen Corona das dieser auf 23.06.20 verschoben wird.
Seit dem nichts weiter gehört oder bekommen.
Bin ich zu ungeduldig oder muß ich mir Gedanken machen?
Noch eine kurze Frage. Ist zwar am Thema vorbei, würde aber deswegen ungern ein neues auf machen.
Mein Gehalt wird gepfändet. Jeden Monat ca. 150 €, viermal im Jahr ca. 600 €
Diese Gelder werden doch erst für Gerichts- und Verwalterkosten verwendet, oder sehe ich das falsch?
Mir geht es darum, ich würde gern die RSB nach 5 Jahren anpeilen.
blueeye25wb hat geschrieben: ↑19. Jul 2020, 08:44
Diese Gelder werden doch erst für Gerichts- und Verwalterkosten verwendet
Jawoll
blueeye25wb hat geschrieben: ↑19. Jul 2020, 08:44
Mir geht es darum, ich würde gern die RSB nach 5 Jahren anpeilen.
Dieses Ziel wirst Du anhand der gegebenen Informationen auf jeden Fall erreichen.
Denke aber daran, dass Du den Antrag auch tatsächlich stellen musst - die Verkürzung also nicht automatisch einfach so passiert. Als Zeitpunkt für den Antrag wird in der Regel so zwischen 6 und 3 Monaten von Ablauf der 5 Jahre empfohlen.
caffery hat geschrieben: ↑19. Jul 2020, 09:17
Denke aber daran, dass Du den Antrag auch tatsächlich stellen musst - die Verkürzung also nicht automatisch einfach so passiert. Als Zeitpunkt für den Antrag wird in der Regel so zwischen 6 und 3 Monaten von Ablauf der 5 Jahre empfohlen.
Vielen Dank, dann habe ich ja "nur" noch 3 Jahre
Den Termin für diesen Antrag habe ich mir schon im Kalender vermerkt
Eine Frage in die Runde...
Bekomme ich beim Gericht telefonisch Auskunft darüber ob der IV die Schlußverteilung schon gemacht hat oder muß ich mir dafür ein Termin geben lassen um Einsicht in die Akte zu nehmen?
Ich habe meinen IV per Mail angeschrieben und höflich nachgefragt wie weit er ist, aber leider keine Antwort bekommen.
Nun sind schon über drei Monate nach dem Schlußtermin vergangen
Also ich denke das es von Gericht zu Gericht anders ist. Die Sachbearbeiterin die oben rechts auf jedem Beschluss steht, ist die die ich anrufe, seit Corona. Und die ist immer sehr freundlich und gibt mir die Auskünfte die ich gezielt nachfrage. Am liebsten hätte das Gericht ja schließlich, das so wenig Menschen da rein rennen wie möglich.