Ich hab mal wieder einen PfÜB bekommen.
Dort wurde angeordnet, die letzen drei Gehaltsabrechnungen vor Pfändung Herauszugeben.
Das ist ja soweit Standard...
Jetzt steht halt noch zusätzlich dass der Schuldner auch die laufenden Lohn und Gehaltsabrechnungen (BGH VE 07,41) an den Gläubiger herauszugeben hat.
Irgendwie finde ich unter BGH VE 07,41 auch nichts gescheites...
Wie geht man damit um?
Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, und die haben will?
Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
Hi Der_H,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen" geschaut?
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
Danke.
Also herausgeben... Da der Gläubiger aber im Normalfall erst in 15 Jahren dran wäre, werde ich das jetzt mal auf mich zukommen lassen.
Die drei letzten schicke ich denen natürlich.
War mir nicht bewusst, dass die jeden Monat einen Anspruch drauf hätten.
Ich habe grade gesehen, dass die Lohnabrechnungen auch schon unter Anspruch A gepfändet wurden... Also eh alles doppelt gemoppelt.
Also herausgeben... Da der Gläubiger aber im Normalfall erst in 15 Jahren dran wäre, werde ich das jetzt mal auf mich zukommen lassen.
Die drei letzten schicke ich denen natürlich.
War mir nicht bewusst, dass die jeden Monat einen Anspruch drauf hätten.
Ich habe grade gesehen, dass die Lohnabrechnungen auch schon unter Anspruch A gepfändet wurden... Also eh alles doppelt gemoppelt.
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
wenn man Ruhe haben will, ist das Thema einfach zu erledigen: Mail mit pdf senden, das macht allen wenig Mühe
wenn man ein Erbsenzähler sein möchte, hier mal nachlesen
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... abrechnung
und dann nachdenken...was ist wenn ...
und wenn dauerhaft Ruhe sein soll: Insolvenzantrag stellen
wenn man ein Erbsenzähler sein möchte, hier mal nachlesen
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und dann nachdenken...was ist wenn ...
und wenn dauerhaft Ruhe sein soll: Insolvenzantrag stellen
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
Ich schick denen erstmal die 15 Seiten der letzten drei Monate inkl. Anschreiben per Brief. Die sollen ja auch was zutun haben... Bei den ganzen Nachverrechnungen blickt eh keiner bei durch.
Mein Arbeitgeber will jetzt auch noch das Kurzarbeitergeld Nachverrechnen... Dabei hat nur ein Gläubiger das Kug gepfändet.
Und die haben für den Monat schon für den normalen vollen Lohn an einen anderen Gläubiger ausgezahlt.
Und so wie es aussieht, bin ich wohl noch sehr lange in Kurzarbeit... Oder es gibt den goldenen Handschlag.
Da hab ich ja noch 14 Monate Wartezeit... Wegen nicht vollständigen Angaben im Kreditvertrag
Aber die Schuldnerberatungsstelle hat soviel zutun, das es eh noch so lange dauert
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
und in welchem Bundesland ist die Beratungsstelle??
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
... und zur Erheiterung: die letzten drei gepfändeten Monatsbeträge vor der Insolvenzeröffnung sollten in die Masse fließen und die Kosten teilweise decken
und goldener Handschlag dann bitte erst zahlbar in 14 Monaten - damit der Gläubiger Posdt vom Insolvenzverwalter bekommt mit der Aufforderung, etwas zurückzuzahlen
und goldener Handschlag dann bitte erst zahlbar in 14 Monaten - damit der Gläubiger Posdt vom Insolvenzverwalter bekommt mit der Aufforderung, etwas zurückzuzahlen
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Re: Herausgabe der laufenden Gehaltsabrechnungen
Im besten
Niedersachsen
Die wären auch wesentlich schneller... mir ist das wegen dem Versagungsantrag aber zu heiß.
Nur mein Amtsgericht ist ein Schlaflabor.
Wie lange hat man nach dem gescheiterten außergerichtlichen Vergleich Zeit, um einen Insolvenzantrag zu stellen?
Das habe ich mir auch schon überlegt.
Wenn ich da schon nichts von habe, dann kann man wenigstens den Insolvenzverwalter damit beglücken.
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