Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Hallo nochmal,

seit nunmehr drei Wochen und zwei Tagen sind meine drei Jahre voll. Seitens des Gerichts kam bisher nichts mehr bezüglich meines Antrages auf die vorzeitige RSB bis auf eine Kopie der Stellungnahme des TH. Hingegen habe ich einige Beschlüsse entdeckt, die vom AZ her so um den gleichen Zeitpunkt wie mein Verfahren eröffnet worden sein dürften oder sogar deutlich früher.

Nachdem es bei der Schließung des Verfahrens ja auch zu Verzögerungen kam, weil meine Akte bzw. Teile davon zwischenzeitlich wohl mal nicht so ganz da war, wo sie hätte sein sollen, bin ich gerade etwas hin- und hergerissen, mal nachzufragen oder ob ich lieber noch eine Woche warten soll. Oder noch länger?!?

Was meint ihr?

Die Frist, in der die Gläubiger ihre Anträge stellen dürfen, liegt so bei sechs Wochen, jedenfalls in den Beschlüssen, die ich so gelesen hab. Ein bisschen ungeduldig bin ich jetzt schon, weil ich mich einfach darauf freue, bald wieder durchstarten zu können.
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Da der Subtext Deines Beitrags in meinen Augen relativ deutlich darauf abzielt hier die vermutlich gewünschte Dosis Tiefenentspannung:

So Du Dir sicher bist, dass der Antrag auch tatsächlich form- und fristgerecht eingegangen ist: Tu Dir die Ruhe an! Selbst wenn ich aus irgeneinem Grund Anlass zu der Vermutung hätte, dass in Deinem Falle alles maximal zackig laufen müsste, würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht ernsthaft damit rechnen, dass Dein Gericht hier schon irgendwas bedeutungsschwangeres hätte beschließen müssen.

Mal ein Praxisbeispiel aus meinem Dunstkreis:
Ein schnelles Gericht aus meinem Tätigkeitsbereich hatte den 3-Jahres Antrag eines meiner Schuldner Anfang Oktober 19 erhalten, zu einem Verfahren welches auch Anfang Oktober 16 eröffnet wurde. Das Gericht beschloss die vorzeitige RSB letztendlich mit Beschluss von Anfang Februar 2020 - also ziemlich genau 4 Monate nachdem die 3 Jahre rum waren.
... wie gesagt: Das Gericht ist Abstand das flotteste in meinem Dunstkreis.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

caffery hat geschrieben: 5. Jul 2020, 13:07 Da der Subtext Deines Beitrags in meinen Augen relativ deutlich darauf abzielt hier die vermutlich gewünschte Dosis Tiefenentspannung:

So Du Dir sicher bist, dass der Antrag auch tatsächlich form- und fristgerecht eingegangen ist: Tu Dir die Ruhe an! Selbst wenn ich aus irgeneinem Grund Anlass zu der Vermutung hätte, dass in Deinem Falle alles maximal zackig laufen müsste, würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht ernsthaft damit rechnen, dass Dein Gericht hier schon irgendwas bedeutungsschwangeres hätte beschließen müssen.
Vielen Dank!

Der Treuhänder wurde ja bereits um eine Stellungnahme gebeten und hat meine Angaben im Antrag bestätigt, inkl. der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Zahlen bezüglich des Kontostandes auf dem Anderkonto.

Ist halt irgendwie frustrierend, wenn du jeden Tag voller Hoffnung reinschaust und wieder nicht dabei bist. Und dann ist da ein Verfahren, dessen AZ 50 kleiner ist als deins aus dem selben Jahr und das wurde dann im Verhältnis viel schneller bearbeitet als meins.

Andererseits brauch ich eh nicht meckern, weil „mein“ Gericht ohnehin sehr zackig arbeitet und ich mich nicht erinnere, dass ich mal länger als acht Wochen (Wenn überhaupt) auf irgendwas hätte warten müssen. Bis auf eben die Schließung des Verfahrens, aber das ist retrospektiv auch nicht vollkommen aus dem Ruder gelaufen.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Hatte ja auch meinen Antrag gestellt vor 4 Wochen. Dann hatte ich vor 1 1/2 Wochen mit der Rechtspflegerin telefoniert ob der Antrag eingegangen ist. Das wurde bejaht und sie sagte mir das bis Mitte Juli der TH seine Erklärung abgeben muss und dann die Gläubiger angeschrieben werden.

Also rechne ich auch nicht vor November/Dezember mit einem rechtsgültigen Entscheidung.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Peter68 hat geschrieben: 6. Jul 2020, 10:20 Das wurde bejaht und sie sagte mir das bis Mitte Juli der TH seine Erklärung abgeben muss und dann die Gläubiger angeschrieben werden.
Bei mir ist die Erklärung des TH ja schon da, weil die Voraussetzungen für die vorzeitige RSB bereits Anfang des Jahres vorlagen. Entsprechend hatte ich dann im März oder so den Antrag gestellt und das Gericht wurde im Rahmen seiner Möglichkeiten sogar schon aktiv.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

*hüpf*

Der bedeutungsschwangere :mrgreen: Beschluss ist da 🙃 Frist für Versagensanträge bis zum 18.8. Läuft also alles fast nach Plan :lol:
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Bei mir kam am Freitag auch der Beschluss zur Einspruchsfrist gegen die vorzeitige RSB.

Der Beschluss wurde auch Tag genau nach 3 Jahren getroffen.

Nun hoffen wir mal das keiner Einspruch erhebt.
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bonfire
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von bonfire »

Mal eine Frage dazu: Wird in der Zwischenzeit der Lohn noch gepfändet? Also zwischen der 3-Jahresfrist und dem Beschluss? Wenn ja, bekomme ich das Geld dann wieder zurück überwiesen?
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Bis zum rechtskräftigen Beschluss zur Erteilung der RSB wird weiter gepfändet.

Was mit dem Geld passiert ist ein wenig schwierig, da der Gesetzgeber hier ein wenig schlampig gearbeitet hat.
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Peter68 hat geschrieben: 3. Aug 2020, 12:49 Bis zum rechtskräftigen Beschluss zur Erteilung der RSB wird weiter gepfändet.

Was mit dem Geld passiert ist ein wenig schwierig, da der Gesetzgeber hier ein wenig schlampig gearbeitet hat.
Das ist eigentlich relativ einfach, dass kriegt der Schuldner zurück (§ 300a InsO).
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