Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Peter68 hat geschrieben: 28. Mai 2020, 20:16 Klar wenn nix zu pfänden Ist dann ist die Dauer relativ egal. Aber hier geht es um die Verkürzung nach 3 Jahren. Da macht ein Jahr früher fertig sein schon paar tausend € aus.
Warum? Wie gesagt, die Dauer ist egal. Die Auslagenpauschale ist auf 30% gedeckelt,im 1. Jahr gibt es 15%, dann 10%, im dritten gibt es 5%, danach nix mehr, also egal ob 3 oder 4 Jahre. Wo soll also in der Vergütung die Ersparnis herkommen?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Peter68 hat geschrieben: 28. Mai 2020, 10:44 Also mit dem gestrigen Tag habe ich die 35% überschritten.

In knapp 2 Monaten sind die 3 Jahre bei mir rum und am Ende werde ich bei 63k Schulden , 55 % über die 3 Jahre bezahlt haben inkl. aller Kosten.

Die % stehen und fallen aber mit der Dauer bis zur Schlusstermin der Insolvenz. Wenn der sich ewig hinzieht dann steigen die Kosten deutlich an. Bei mir waren es so 16 Monate bis dahin.

So dann werde ich mal den Antrag ans Gericht schreiben.
Woher weißt du, an welchem Tag du die 35 Prozent überschritten hast? Ich nehme an, du hast davon gesprochen, dass du die 35 Prozent + Verfahrenskosten überschritten hast. Kannst du das jederzeit irgendwo einsehen?
Peter68 hat geschrieben: 28. Mai 2020, 11:11 https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... tquote.pdf

Hier mal eine intressante Betrachtung dazu und auch ein Beispielantrag auf der letzten Seite.
Vielen Dank für den Link. Die Datei habe ich mir direkt mal abgespeichert. :-)
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insolaner
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von insolaner »

Graf Wadula hat geschrieben: 28. Mai 2020, 16:12 Indirekt erhöht die Dauer des Verfahrens natürlich die Vergütung, wenn beispielsweise monatlich pfändbare Beträge an die Masse gezahlt werden.
wenn ich das richtig verstanden habe, werden ja nach den 3 bzw. 5 Jahren zuviel gepfändeten Beträge wieder an den Schuldner ausgezahlt - wird dann auch die Vergütung des IV entsprechend gekürzt?
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Da es sich dabei nicht um Insolvenzmasse handelt, werden diese Beträge bei der Berechnung der Vergütung nicht berücksichtigt. Allerdings kann der Insolvenzverwalter für die treuhänderische Verwaltung dieses Betrags eine extra Vergütung verlangen (§ 300a Abs. 3 InsO). Der Betrag ist aber natürlich gering.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 28. Mai 2020, 22:13 Woher weißt du, an welchem Tag du die 35 Prozent überschritten hast? Ich nehme an, du hast davon gesprochen, dass du die 35 Prozent + Verfahrenskosten überschritten hast. Kannst du das jederzeit irgendwo einsehen?
Ich hab mir das einfach selber ausgerechnet. Bei der Eröffnung des Verfahrens hab ich die Tabelle erhalten mit den Forderungen. Von der Gesamtsumme habe ich 35% in die Rechnung genommen.

Dann bekam ich die Kostenfestsetzungsbeschlüsse für den IV bzw. später den TH, das habe ich zur o. g. Summe dazu gerechnet.

Wie viel monatlich gepfändet wird, ist aus meinen Gehaltsabrechnungen ersichtlich. Hinzu kamen Steuererstattungen, etwaige andere Rückzahlungen etc. pp.

Und wenn man das alles zusammenrechnet, lässt sich ein Trend ja bereits erkennen.

Hab dann beim Gericht angefragt, die verwiesen mich am den TH und der wiederum hat mir dann mitgeteilt, wieviel bereits nach Quote verteilt wurde, dass die Kosten alle gedeckt sind und wie hoch der aktuelle Kontostand auf dem Anderkonto ist. Bei mir kam dabei eben raus, dass ich im Grunde sogar schon nach 2,5 Jahren die Voraussetzungen für die 3 Jahre erfüllt habe.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Käsebrot hat geschrieben: 29. Mai 2020, 07:41

Hab dann beim Gericht angefragt, die verwiesen mich am den TH und der wiederum hat mir dann mitgeteilt, wieviel bereits nach Quote verteilt wurde, dass die Kosten alle gedeckt sind und wie hoch der aktuelle Kontostand auf dem Anderkonto ist. Bei mir kam dabei eben raus, dass ich im Grunde sogar schon nach 2,5 Jahren die Voraussetzungen für die 3 Jahre erfüllt habe.
Vielen Dank für die Info.
Was ist denn ein "Anderkonto"?!
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Naja, das Konto, auf das die gepfändeten Gelder eingezahlt werden.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 28. Mai 2020, 22:13
Peter68 hat geschrieben: 28. Mai 2020, 10:44 Also mit dem gestrigen Tag habe ich die 35% überschritten.

In knapp 2 Monaten sind die 3 Jahre bei mir rum und am Ende werde ich bei 63k Schulden , 55 % über die 3 Jahre bezahlt haben inkl. aller Kosten.

Die % stehen und fallen aber mit der Dauer bis zur Schlusstermin der Insolvenz. Wenn der sich ewig hinzieht dann steigen die Kosten deutlich an. Bei mir waren es so 16 Monate bis dahin.

So dann werde ich mal den Antrag ans Gericht schreiben.
Woher weißt du, an welchem Tag du die 35 Prozent überschritten hast? Ich nehme an, du hast davon gesprochen, dass du die 35 Prozent + Verfahrenskosten überschritten hast. Kannst du das jederzeit irgendwo einsehen?
WIe schon geschrieben, sollte man einfach Buch führen. Geht ja recht einfach per Excel.

Man braucht zwar dann die Infos des IV.

Dazu hatte ich in den letzten Monaten paar mal Kontakt bezüglich der gezahlten Beträge um sicherzustellen das ich min die 35% erreiche plus Kosten.
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Witwe Bolte
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Witwe Bolte »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 29. Mai 2020, 08:15 ...
Was ist denn ein "Anderkonto"?!
wiki ist Deine Freundin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anderkonto
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für die Antworten.
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