Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Gut zu wissen, danke!
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Hallo nochmal (in der Hoffnung, dass die Frage nicht untergeht :mrgreen: )

Wenn das Verfahren geschlossen wird, werden ja alle Gläubiger nochmal angeschrieben, wobei sie auch die Möglichkeit hätten, einen Versagensantrag zu stellen. Wenn das nicht der Fall war, kann ich dann davon ausgehen, dass das bei der RSB auch nicht erfolgt? Oder nutzen manche findige Gläubiger die Zeit auch, um eine Idee zu finden, die RSB versagen lassen zu können?

In zweieinhalb Wochen sind meine drei Jahre rum und auch wenn ich nicht so wirklich einen Grund wüsste, warum ein Versagensantrag einginge, so umtreibt mich die Sorge dennoch. Dann wäre alles umsonst gewesen :(
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Im Normalfall werden nicht alle Gläubiger angeschrieben, sondern die Anhörung zu dem Antrag erfolgt unter den öffentlichen Bekanntmachungen. Aber einzelne Gerichte schicken wohl tatsächlich an jeden Gläubiger die Anhörung.
Im Grundsatz kann ein Versagungsantrag bis zum Schlusstermin bzw. in Ihrem Fall bis zur Frist in der Anhörung gestellt werden. Aber welche Idee sollten die finden? Der Katalog der Versagungstatbestände ist abschließend in § 290 InsO aufgeführt. Schauen Sie dort mal rein, ob Sie meinen, irgendein Tatbestand könnte auf Sie zutreffen.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Der Katalog ist mir bekannt, mich umtreibt einfach ein wenig die Sorge, dass am Ende vielleicht irgendwas übersehen wurde, weil bei mir es dann doch sehr schnell alles ging.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

In den seltensten Fällen kommt ein Versagungsantrag "überraschend". Meist gab es bereits vorher -auch persönliche- Dissonanzen und Auseinandersetzungen. Im Verhältnis zur Zahl der Anträge sind aber Versagungsanträge äußerst selten. Und so wie Sie sich Gedanken machen, gehe ich fast davon aus, dass die Sorge unberechtigt ist ;). Und selbst wenn der Antrag kommt, muss er ja ordentlich begründet werden. Eigentlich kommen nur Ziffer 5, 6 und 7 in Betracht. Und auch die hätten sich meist schon gezeigt und werden nicht erst am Ende vorgetragen (auch wenn man das natürlich nicht ausschließen kann). Hat sich denn jemals ein Gläubiger nochmal bei Ihnen gemeldet?
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Nein. Es gab einen einzigen Gläubiger, den ich ungewollt nicht angegeben hatte (der mir dann am Telefon weiß Gott was weis machen wollte bezüglich meiner Pflichten). Der hat sich kurz vor Ablauf der drei Jahre Verjährungsfrist (und lange nach Schließung des Verfahrens) bei mir gemeldet. Nachdem ich ihm dann schriftlich mitteilte, dass SMS und Telefonterror nicht ausreichen, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen bzw wieder beginnen zu lassen, war Ruhe. Die waren ziemlich aggressiv, aber in der Zwischenzeit hatte ich auch gelernt, wie ich mit solchen Kontakten umgehen muss.

Lediglich einen Kontakt hatte ich dann noch ganz zu Anfang wegen der angemeldeten VbuH. Das beschränkte sich aber eben auch auf meinen Widerspruch bzw. Rücknahme desselbigen. Und der bedeutet für mich salopp gesagt, einen Monat mehr das Gehalt kastrieren zu lassen.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Also mit dem gestrigen Tag habe ich die 35% überschritten.

In knapp 2 Monaten sind die 3 Jahre bei mir rum und am Ende werde ich bei 63k Schulden , 55 % über die 3 Jahre bezahlt haben inkl. aller Kosten.

Die % stehen und fallen aber mit der Dauer bis zur Schlusstermin der Insolvenz. Wenn der sich ewig hinzieht dann steigen die Kosten deutlich an. Bei mir waren es so 16 Monate bis dahin.

So dann werde ich mal den Antrag ans Gericht schreiben.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... tquote.pdf

Hier mal eine intressante Betrachtung dazu und auch ein Beispielantrag auf der letzten Seite.
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Die Dauer ist aber relativ unwichtig. Zwar kann ggfs. die Auslagenpauschale steigen. Das ist aber ein relativ geringer Betrag. Entscheidend ist die Regelvergütung. Die berechnet sich nach den Einnahmen im Verfahren. Die Dauer des Verfahrens ist nicht entscheidend. Indirekt erhöht die Dauer des Verfahrens natürlich die Vergütung, wenn beispielsweise monatlich pfändbare Beträge an die Masse gezahlt werden.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Klar wenn nix zu pfänden Ist dann ist die Dauer relativ egal. Aber hier geht es um die Verkürzung nach 3 Jahren. Da macht ein Jahr früher fertig sein schon paar tausend € aus.
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