Mein Arbeitgeber möchte in nächster Zeit sehr viele Arbeitsplätze abbauen und einer beruflichen Neuorientierung bin ich nicht abgeneigt...
Beim durchgehen meiner PfüB ist mir aufgefallen, das nur ein kleiner Gläubiger die Abfindung mit aufgeführt hat.
Ansonsten haben alle den Lohn Gepfändet und ein anderer das Kurzarbeitergeld...
Mit dem Kurzarbeitergeld werde ich jetzt aufgrund der Auszahlungspraxis meines Arbeitgebers auch noch meinen Spaß haben...
Muss ein Gläubiger die Abfindung extra Pfänden? Oder bekommt er die automatisch aufgrund einer normalen Lohnpfändung?
Pfändung einer Abfindung
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Re: Pfändung einer Abfindung
Soweit ich weiß, werden Abfindungen "nach herrschender Rechtsmeinung" i.S.d. § 850 Abs. 4 ZPO von Lohnpfändungen miterfasst. Es wird findigen Gläubigern aber meines Wissens angeraten, dies dennoch explizit im PfÜB aufzuführen um ganz sicher zu gehen.
Die Pfändungsschutzkriterien richten sich aber nach § 850i ZPO und nicht nach 850c.
Die Pfändungsschutzkriterien richten sich aber nach § 850i ZPO und nicht nach 850c.
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Re: Pfändung einer Abfindung
Schade
Das hatte ich mir schon fast gedacht...
Mit der Abfindung wäre zwar der größte Gläubiger im ersten Rang komplett bezahlt, aber die unbequemen kleinen leider nicht.
Das hatte ich mir schon fast gedacht...
Mit der Abfindung wäre zwar der größte Gläubiger im ersten Rang komplett bezahlt, aber die unbequemen kleinen leider nicht.
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