P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Für das Gericht und Juristen ist das Geld auf dem P-Konto kein "km-Geld". Es ist ein Guthaben, das im Normalfall auzuzahlen ist. Und wie zu verfahren ist, wenn lange Zeit auf das P-Konto Geld eingezahlt und nicht vollständig abgehoben wurde, ist ein Ablauf, den jeder am Besten erst einmal ohne Hilfe Dritter zu verstehen versucht.
Und wenn nicht beim Arbeitgeber schon der Lohn gespändet wird und der Arbeitgeber dann "nur" noch den unpfändbaren Rest überweist, dann ist die Argumentation mit Lohnpfänndungsvorschriften shwierig, weil der Auszahlungsanspruch gegen die Bank nicht wie der Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber behandelt wird.
Also mal lesen, was der Gläubiger dem Amtsgericht geschrieben hat und ggf. einen Juristen vor Ort einschalten.
Und wenn nicht beim Arbeitgeber schon der Lohn gespändet wird und der Arbeitgeber dann "nur" noch den unpfändbaren Rest überweist, dann ist die Argumentation mit Lohnpfänndungsvorschriften shwierig, weil der Auszahlungsanspruch gegen die Bank nicht wie der Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber behandelt wird.
Also mal lesen, was der Gläubiger dem Amtsgericht geschrieben hat und ggf. einen Juristen vor Ort einschalten.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Arbeitgeber liegt Pfändungsbeschluss vor. Zwecks Lohn.imker hat geschrieben: ↑20. Jun 2020, 17:12 Für das Gericht und Juristen ist das Geld auf dem P-Konto kein "km-Geld". Es ist ein Guthaben, das im Normalfall auzuzahlen ist. Und wie zu verfahren ist, wenn lange Zeit auf das P-Konto Geld eingezahlt und nicht vollständig abgehoben wurde, ist ein Ablauf, den jeder am Besten erst einmal ohne Hilfe Dritter zu verstehen versucht.
Und wenn nicht beim Arbeitgeber schon der Lohn gespändet wird und der Arbeitgeber dann "nur" noch den unpfändbaren Rest überweist, dann ist die Argumentation mit Lohnpfänndungsvorschriften shwierig, weil der Auszahlungsanspruch gegen die Bank nicht wie der Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber behandelt wird.
Also mal lesen, was der Gläubiger dem Amtsgericht geschrieben hat und ggf. einen Juristen vor Ort einschalten.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Also wenn beim Arbeitgeber bereits gepfändet wird (wenn auch erfolglos) dürfte die Sache um einiges einfacher sein. Dann erhältst du auf dein P-Konto ja ohnehin nur noch die unpfändbaren Einkommensbestandteile. Das musst du dem Gericht dann glaubhaft so darlegen.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Deswegen haben die mir ja wegen Nachweise geschrieben. Gehaltsabrechnungen von Januar an,
Ich verstehe aber immer noch nicht warum die Gläubiger anschreiben? Mein Kilometergeld ist genauso unpfändbar.
Wen gewünscht stell ich das Schreiben von Amtsgericht hier rein?
Ich verstehe aber immer noch nicht warum die Gläubiger anschreiben? Mein Kilometergeld ist genauso unpfändbar.
Wen gewünscht stell ich das Schreiben von Amtsgericht hier rein?
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Der Gläubiger als Dein Gegner wird angeschrieben, weil der einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Erlaß einer ihn dann belastenden Entscheidung hat.
Das ist im Rechtsstaat oft so, dass man was blöd findet, weil es dann länger dauer oder "Widerworte" auszuhalten sind.
Aber sonst wäre das ein anderes System.
Warum soll der das nicht wissen, was Du mit seiner Pfändung geändert haben willst.
Und noch einmal, weil Du es nicht verstanden hast: Das Guthaben auf dem Konto ist kein km-Geld (mehr), sondern schlichtes Bankguthaben, so wie eine Ehefrau nach der Scheidung keine Ehefrau mehr ist und deshalb im Umgang andere Rechte und Pflichten zu beachten sind.
Das ist im Rechtsstaat oft so, dass man was blöd findet, weil es dann länger dauer oder "Widerworte" auszuhalten sind.
Aber sonst wäre das ein anderes System.
Warum soll der das nicht wissen, was Du mit seiner Pfändung geändert haben willst.
Und noch einmal, weil Du es nicht verstanden hast: Das Guthaben auf dem Konto ist kein km-Geld (mehr), sondern schlichtes Bankguthaben, so wie eine Ehefrau nach der Scheidung keine Ehefrau mehr ist und deshalb im Umgang andere Rechte und Pflichten zu beachten sind.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Hier das Schreiben von Amtsgericht mit Beschluss.
Wen ich das richtig gelesen und verstanden habe, will einfach ausgedrückt das Amtsgericht den Pfändungsfreien Betrag erhöhen auf das Kilometergeld? Heißt das ich dann ab Juni mein volles Gehalt auch bekomme von Bank?
Habe dazu auch ein Beschluss gekriegt. Was damit machen?
Wen ich das richtig gelesen und verstanden habe, will einfach ausgedrückt das Amtsgericht den Pfändungsfreien Betrag erhöhen auf das Kilometergeld? Heißt das ich dann ab Juni mein volles Gehalt auch bekomme von Bank?
Habe dazu auch ein Beschluss gekriegt. Was damit machen?
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Leider habe ich jetzt beim durchsuchen meiner Sachen festgestellt das noch 2 weitere Gläubiger mit Pfändungsbeschluss Bank gibt. Kann ich die beim Amtsgericht so mit einreichen oder muss neu Antrag gestellt werden? 1 Beschluss ist von selben Amtsgericht Winsen und 2 ist Harthausen aufgeschrieben.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
1. Ich meine, dass Du nicht das beantragt hast, was Dir von cafery geraten wurde.
2. Wenn Du jetzt einen Beschluss hast, was stört an dem - passt der zu dem was Du beantragt hast??
3. Du "hättest" beantragen sollen, dass die monatloich in wechselnder Höhe vom Arbeitgebener auf das P-Konto überwiesenen Beträge pfändfrei gestellt werden, weil der überwiesene Lohn schon an der Quelle beim Arbeitgeber gepfändet wird und nichts pfädbar ist.
4. Dass schon an der Quelle gepfändet wird, kann das Gericht aus der Gehaltsabrechnung nicht sehen und wenn Du keinen PfÜB vorlegst, dann kommt da so ein Schlamassel aus.
5. Das Gericht scheint Dir helfen zu wollen, aber ihr versteht euch einfach nicht.
2. Wenn Du jetzt einen Beschluss hast, was stört an dem - passt der zu dem was Du beantragt hast??
3. Du "hättest" beantragen sollen, dass die monatloich in wechselnder Höhe vom Arbeitgebener auf das P-Konto überwiesenen Beträge pfändfrei gestellt werden, weil der überwiesene Lohn schon an der Quelle beim Arbeitgeber gepfändet wird und nichts pfädbar ist.
4. Dass schon an der Quelle gepfändet wird, kann das Gericht aus der Gehaltsabrechnung nicht sehen und wenn Du keinen PfÜB vorlegst, dann kommt da so ein Schlamassel aus.
5. Das Gericht scheint Dir helfen zu wollen, aber ihr versteht euch einfach nicht.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Hol Dir einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht oder geh als Selbstzahler zu einem Anwalt, der davon etwas versteht und die Kraft hat, tätig zu werden.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Hier Bitte schön hatte die ersten beiden Punkte Seite 2 angekreuzt wie caffery gesagt hatte.
Und das restliche Bearbeiten. Pfändungsbeschluss Lohn ging auch zum Amtsgericht.
Die anderen Spalten hatte ich bis auf das ganz oben offen gelassen.
Was ist den verkehrt beim Schreiben von Amtsgericht? Lese der Pfändungsfreie Betrag soll in Höhe des Kilometergeldes erhöht werden. Nochmal was ist daran verkehrt?
Mir geht das nicht mehr um die 520 Euro. Habe mich damit abgefunden das die futsch, weg sind.
Und das restliche Bearbeiten. Pfändungsbeschluss Lohn ging auch zum Amtsgericht.
Die anderen Spalten hatte ich bis auf das ganz oben offen gelassen.
Was ist den verkehrt beim Schreiben von Amtsgericht? Lese der Pfändungsfreie Betrag soll in Höhe des Kilometergeldes erhöht werden. Nochmal was ist daran verkehrt?
Mir geht das nicht mehr um die 520 Euro. Habe mich damit abgefunden das die futsch, weg sind.
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