Vermögensauskunft & Erbe Haus
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- WitchHunter
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
jetzt würde mich mal interessieren wenn ich eine privatinsolvenz anmelde , was passiert dann mit dem haus ? wird das verwendet für die insolvenz?
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Im Prinzip wird dein Hausanteil bei einer Privatinsolvenz verwertet werden. Ist das Haus denn wirklich nur 12.000 Euro wert? Bei diesem Wert wäre zu überlegen, ob es nicht familiär irgendeine Möglichkeit gäbe, dass deine Mutter oder ein anderer Verwandter dir deine Hälfte abkauft und du dann künftig Miete zahlst. Die würde dann ja mindestens teilweise über die Sozialhilfe wieder hereinkommen.
6000 Euro wäre ja eigentlich nur ein Kleinkredit, der ggf. auch noch über das unbelastete Haus abgesichert werden könnte.
6000 Euro wäre ja eigentlich nur ein Kleinkredit, der ggf. auch noch über das unbelastete Haus abgesichert werden könnte.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Wenn die wirklich sowas gesagt haben wie "Ohne alle Unterlagen können wir Ihnen nichts raten.", dann wäre das in der Tat sehr enttäuschend. Ich kann das aber kaum glauben.WitchHunter hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 18:53 meinst du schuldnerberatung?? da war ich schon mal, die brauchen alle unterlagen von den Gläubigern, die ich aber nicht habe. was mache ich Ohne die kompletten unterlagen?
Wenn dem wirklich so war, würde ich nach Möglichkeit einen anderen Berater wählen. Um Dir zu sagen, dass man aus dem SGB XII keine 75 Euro Rate auf einen riesen Multigläubiger-Schuldenberg wirft, braucht man nicht wirklich Unterlagen. Es sein denn, bei dem bedienten Gläubiger handelt es sich um einen sogenannten Primärgläubiger. (Miete, Strom, Unterhalt, Geldstrafen etc. )
Wenn Du einen InsO-Antrag stellst, wird das Haus auch zur Insolvenzmasse. Eine Verwertung wäre demnach ebenso möglich wie jetzt - tendenziell unter Umständen sogar wahrscheinlicher. Kommt aber "drauf an". Das ist in einem Forum nicht zu bewerten.
Geh zu einer Beratungsstelle - am besten eine die auch Schuldner mit Immobilien berät. Davon gibt es leider nicht sehr viele. Insbesondere sehr selten kostenfreie.
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- WitchHunter
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 20:01 Im Prinzip wird dein Hausanteil bei einer Privatinsolvenz verwertet werden. Ist das Haus denn wirklich nur 12.000 Euro wert? Bei diesem Wert wäre zu überlegen, ob es nicht familiär irgendeine Möglichkeit gäbe, dass deine Mutter oder ein anderer Verwandter dir deine Hälfte abkauft und du dann künftig Miete zahlst. Die würde dann ja mindestens teilweise über die Sozialhilfe wieder hereinkommen.
6000 Euro wäre ja eigentlich nur ein Kleinkredit, der ggf. auch noch über das unbelastete Haus abgesichert werden könnte.
habe keine verwandten die es abkaufen könnten und mutter hat nur mini rente.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Das Finanzamt bewertet nicht den Marktwert eines Hauses.WitchHunter hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 11:43 ...
zusammen mit meiner Mutter ein haus geerbt (wert laut Finanzamt 12 000 Euro)
...
Das Finanzamt hat Euch vermutlich einen 'Feststellungsbescheid' mit dem 'Einheitswert' (12.000,- €) geschickt, danach wird z.B. die Grundsteuer festgesetzt.
"Normal" liegt dieser 'Einheitswert' in aller Regel weit unter dem wirtschaftlichen Wert
(es wird doch schon seit Jahren diskutiert, dass das verändert werden soll, meine ich).
Ich will sagen: Je höher der zu erzielende Kaufpreis ist, um so größer das Interesse eines Gläubigers (oder ggf. des Insolvenzverwalters), das Haus zu verwerten.
Um so größer sollte Dein Druck sein, an Deiner Situation was zu ändern.
Frag mal einen Immobilienmakler bei Euch, was das Haus (seiner Meinung nach) Wert sein könnte.
Ich schätze, Du wirst Dich wundern!
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
ok hmm.MrsRob hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 21:06Das Finanzamt bewertet nicht den Marktwert eines Hauses.WitchHunter hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 11:43 ...
zusammen mit meiner Mutter ein haus geerbt (wert laut Finanzamt 12 000 Euro)
...
Das Finanzamt hat Euch vermutlich einen 'Feststellungsbescheid' mit dem 'Einheitswert' (12.000,- €) geschickt, danach wird z.B. die Grundsteuer festgesetzt.
"Normal" liegt dieser 'Einheitswert' in aller Regel weit unter dem wirtschaftlichen Wert
(es wird doch schon seit Jahren diskutiert, dass das verändert werden soll, meine ich).
Ich will sagen: Je höher der zu erzielende Kaufpreis ist, um so größer das Interesse eines Gläubigers (oder ggf. des Insolvenzverwalters), das Haus zu verwerten.
Um so größer sollte Dein Druck sein, an Deiner Situation was zu ändern.
Frag mal einen Immobilienmakler bei Euch, was das Haus (seiner Meinung nach) Wert sein könnte.
Ich schätze, Du wirst Dich wundern!
Aber jetzt mal im ernst wenn ein gläubiger kommt schulden 1000 euro und zb das haus einen wert von 50000 euro hat und dann ??? wird es wegen 1000 euro zwangsversteigert?????? Und der restbetrag???
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Auch wenns schon gesagt wurde: Möglich aber nicht sehr wahrscheinlich.
Allerdings erkenne ich ohnehin nicht ganz den Wert der Frage ob Deiner 70k Gesamtschulden.
Allerdings erkenne ich ohnehin nicht ganz den Wert der Frage ob Deiner 70k Gesamtschulden.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Hier ist das Kind, ohne dass es nötig gewesen wäre, wieder einmal in den Brunnen gefallen.
Du hast vor einem Jahr ein halbes Haus geerbt und hattest zu diesem Zeitpunkt bereits die 70.000,- € Schulden und jetzt hast Du Angst, dass das Haus gepfändet wird und Du und Deine Mutter wohl möglich das Haus aufgeben müsst.
Wie jetzt die einzelnen Gläubiger oder ein IV bei einer PI damit umgehen kann nicht wirklich beantwortet werden.
Die einfachste Möglichkeit bei einer solchen Konstellation, ist ein Erbe auszuschlagen, dann gibt es keine Probleme.
Du hast vor einem Jahr ein halbes Haus geerbt und hattest zu diesem Zeitpunkt bereits die 70.000,- € Schulden und jetzt hast Du Angst, dass das Haus gepfändet wird und Du und Deine Mutter wohl möglich das Haus aufgeben müsst.
Wie jetzt die einzelnen Gläubiger oder ein IV bei einer PI damit umgehen kann nicht wirklich beantwortet werden.
Die einfachste Möglichkeit bei einer solchen Konstellation, ist ein Erbe auszuschlagen, dann gibt es keine Probleme.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Da deiner Mutter die Hälfte des Hauses gehört, wird sie die Hälfte eines Erlöses erhalten. Man kann sie nicht wegen deiner Schulden enteignen.
Ich würde dem Rat folgen und einen realistischen Marktpreis ermitteln. Je höher der ist, umso wahrscheinlicher ist die Zwangsversteigerung.
Und wenn man den Marktpreis hat, dann wäre immer noch zu überlegen, ob eine Übernahme z.B. durch deine Mutter von Vorteil wäre. Eine 50%-Beleihung sollte eigentlich darstellbar sein. Es sei denn, es gibt noch irgendwelche Haken.
Wenn im Rahmen einer solchen Lösung für dich ein nennenswerter Ertrag herauspringt, dann könnte man vorher (!) bereits versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Schließlich würden bei einer Privatinsolvenz noch zwei weitere 'Gläubiger' dazu kommen, die den Ertrag schmälern. Und damit das, was die Gläubiger bekommen könnten. Das wären die Gerichtskosten und die Kosten des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters.
Ich würde dem Rat folgen und einen realistischen Marktpreis ermitteln. Je höher der ist, umso wahrscheinlicher ist die Zwangsversteigerung.
Und wenn man den Marktpreis hat, dann wäre immer noch zu überlegen, ob eine Übernahme z.B. durch deine Mutter von Vorteil wäre. Eine 50%-Beleihung sollte eigentlich darstellbar sein. Es sei denn, es gibt noch irgendwelche Haken.
Wenn im Rahmen einer solchen Lösung für dich ein nennenswerter Ertrag herauspringt, dann könnte man vorher (!) bereits versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Schließlich würden bei einer Privatinsolvenz noch zwei weitere 'Gläubiger' dazu kommen, die den Ertrag schmälern. Und damit das, was die Gläubiger bekommen könnten. Das wären die Gerichtskosten und die Kosten des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
naja, ihre Hälfte wäre sie dann aber trotzdem los, da ist jede andere Lösung wohl besser...ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑17. Mai 2020, 16:53 Da deiner Mutter die Hälfte des Hauses gehört, wird sie die Hälfte eines Erlöses erhalten. Man kann sie nicht wegen deiner Schulden enteignen.
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