Vermögensauskunft & Erbe Haus
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- WitchHunter
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Vermögensauskunft & Erbe Haus
Hallo ich habe schon lange schulden und zahle diese teils auch ab (mein mann bezieht eine kleine rente(arbeitsunfähig) der Rest ist Sozialhilfe, jedoch passiert es leider immer wieder das manche gläubiger mir den Gerichtsvollzieher schicken wegen Vermögensauskunft. Frage: ich habe letztes Jahr zusammen mit meiner Mutter ein haus geerbt (wert laut Finanzamt 12 000 Euro Ich und meine Mutter wohnen in 2 Wohnungen in dem haus) wenn ich die Vermögensauskunft abgebe muss ich ja das haus angeben , können mir die gläubiger das haus Zwangversteigern bez mir das haus wegnehmen? Die Forderungen der Gläubiger sind je unter 1000 Euro
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Hi WitchHunter,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft & Erbe Haus" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft & Erbe Haus" geschaut?
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Theoretisch ist das möglich, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wirst du von einer Schuldnerberatung betreut? Wenn du schon so lange Schulden hast, sollte man vielleicht eine Lösung dafür finden
Wirst du von einer Schuldnerberatung betreut? Wenn du schon so lange Schulden hast, sollte man vielleicht eine Lösung dafür finden
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
@WitchHunter:
geh mal ne Runde googeln
Es gibt Vorschriften zur Zwangshypothek, die als Voraussetzung für eine Zwangsversteiegrung in Betracht kommen. Eine davon ist, dass die titulierte Forderung 750 EUR überschreitet.
Und es gibt wirtschaftliche Überlegungen zur Zangsversteiegrung. Wenn mehr vor dem Betreiber einer Zwangsversteigerung eingeragen ist, als der Kram wert ist, dann passiert meist auch nichts, obwohl Versteigert werden könnte.
Ist Deine Abzahlerei denn nützlich - zahlst Du mehr als die Zinsen oder wie soll die Hauptforderung gedsenkt werden??
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Es gibt Vorschriften zur Zwangshypothek, die als Voraussetzung für eine Zwangsversteiegrung in Betracht kommen. Eine davon ist, dass die titulierte Forderung 750 EUR überschreitet.
Und es gibt wirtschaftliche Überlegungen zur Zangsversteiegrung. Wenn mehr vor dem Betreiber einer Zwangsversteigerung eingeragen ist, als der Kram wert ist, dann passiert meist auch nichts, obwohl Versteigert werden könnte.
Ist Deine Abzahlerei denn nützlich - zahlst Du mehr als die Zinsen oder wie soll die Hauptforderung gedsenkt werden??
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- WitchHunter
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
naja ich zahle monatlich 75 euro auf eine forderung Zahle mehr als die Zinsen ja. und nun habe ich post von gerichtsvollzieher bekommen und ein anderer gläubiger will jetzt geld. Und das kann ich nicht. Müsste also vermögensauskunft abgeben. Forderung ist 400 euro.Nun befürchte ich halt das wegen der forderung das haus weg ist.Aber ich bin nur miteigentümer nicht komplett eigentümer!Geht das denn dann?imker hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 15:13 @WitchHunter:
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Es gibt Vorschriften zur Zwangshypothek, die als Voraussetzung für eine Zwangsversteiegrung in Betracht kommen. Eine davon ist, dass die titulierte Forderung 750 EUR überschreitet.
Und es gibt wirtschaftliche Überlegungen zur Zangsversteiegrung. Wenn mehr vor dem Betreiber einer Zwangsversteigerung eingeragen ist, als der Kram wert ist, dann passiert meist auch nichts, obwohl Versteigert werden könnte.
Ist Deine Abzahlerei denn nützlich - zahlst Du mehr als die Zinsen oder wie soll die Hauptforderung gedsenkt werden??
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Zuletzt geändert von WitchHunter am 16. Mai 2020, 15:59, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
nein ich werde nicht betreut durch eine schuldnerberatung . Dazu ahbe ich auch nicht alle unterlagen , die wollen ja von jedem gläubiger unterlagen oder? habe aber jede menge unterschiedliche gläubiger.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
jetzt die Konkrete frage: Wenn ich die Vermögensauskunft abgebe, wegen Zb 1000 Euro, wert haus 12000 (was aber nur zu hälfte mir gehört da ich und meine mutter zusammen im Grundbuch stehen und nur 12000 Euro wert weil das haus fast 100 jahre alt ist und in schlechtem zustand ist, wir wohnen auch da drinnen meine mutter Schwerbehindert!!)würden die dann eine Zwangssicherungshypothek beantragen wegen 1000 Euro? das haus is abbezahlt also keine schulden drauf.
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
Aus meiner Sicht kann Dir bei der genannten Konstellation leider niemand versprechen was Du ganz offensichtlich lesen willst.
Das Haus ist leider nicht sicher. Weder der Wert, noch die Teilung, noch der Gesundheitszustand Deiner Mutter ändern daran etwas. Letzteres allenfalls in der Hinsicht, dass man sie im absoluten worst case wohl schlecht bis gar nicht zum Ausziehen drängen könnte wenn man sich einigermaßen geschickt verhält.
Du solltest Dich dringend persönlich und professionell beraten lassen. Nicht nur wegen des Hauses allein, sondern auch was Deinen sonstigen Umgang mit den Gläubigern betrifft. Aus dem SGB XII Bezug monatlich 75 Euro auf irgendeinen Gläubiger aus einer unbekannten Menge aus einem 70k Schuldenberg zu schippeln kann eigentlich fast nur Unsinn sein.
Das Haus ist leider nicht sicher. Weder der Wert, noch die Teilung, noch der Gesundheitszustand Deiner Mutter ändern daran etwas. Letzteres allenfalls in der Hinsicht, dass man sie im absoluten worst case wohl schlecht bis gar nicht zum Ausziehen drängen könnte wenn man sich einigermaßen geschickt verhält.
Du solltest Dich dringend persönlich und professionell beraten lassen. Nicht nur wegen des Hauses allein, sondern auch was Deinen sonstigen Umgang mit den Gläubigern betrifft. Aus dem SGB XII Bezug monatlich 75 Euro auf irgendeinen Gläubiger aus einer unbekannten Menge aus einem 70k Schuldenberg zu schippeln kann eigentlich fast nur Unsinn sein.
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- WitchHunter
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Re: Vermögensauskunft & Erbe Haus
meinst du schuldnerberatung?? da war ich schon mal, die brauchen alle unterlagen von den Gläubigern, die ich aber nicht habe. was mache ich Ohne die kompletten unterlagen?caffery hat geschrieben: ↑16. Mai 2020, 17:51 Aus meiner Sicht kann Dir bei der genannten Konstellation leider niemand versprechen was Du ganz offensichtlich lesen willst.
Das Haus ist leider nicht sicher. Weder der Wert, noch die Teilung, noch der Gesundheitszustand Deiner Mutter ändern daran etwas. Letzteres allenfalls in der Hinsicht, dass man sie im absoluten worst case wohl schlecht bis gar nicht zum Ausziehen drängen könnte wenn man sich einigermaßen geschickt verhält.
Du solltest Dich dringend persönlich und professionell beraten lassen. Nicht nur wegen des Hauses allein, sondern auch was Deinen sonstigen Umgang mit den Gläubigern betrifft. Aus dem SGB XII Bezug monatlich 75 Euro auf irgendeinen Gläubiger aus einer unbekannten Menge aus einem 70k Schuldenberg zu schippeln kann eigentlich fast nur Unsinn sein.
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