Mein Arbeitslohn wird noch ne Zeit lang vom ersten Gläubiger gepfändet.
Nun wurde vor einiger Zeit meinen Arbeitgeber ein PfÜB eines anderen Gläubigers zugestellt, indem auch Kurzarbeitergeld angegeben ist.
Der erste Gläubiger pfändet nur den Lohn...
Muss man sich Gedanken machen, solange der erste Gläubiger noch pfändet?
Oder bekommt der erste jetzt den pfändbaren Anteil vom Lohn, und der zweite das Kurzarbeitergeld?
Pfändung von Kurzarbeitergeld
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
wenn der Arbeitgeber die Regelungen hier
"https://www.iww.de/ve/archiv/forderungs ... -zu-f30714"
kennt, wird er alle Beteiligten richtig behandeln - Großbetrieb oder wer macht die Lohnabrechnung??
Wenn ohne KUG kein pfändbarer Betrag mehr "raukommt", freut sich der zweite Gläubiger riesig und der Arbeitgeber hat elende Mehrarbeit.
"https://www.iww.de/ve/archiv/forderungs ... -zu-f30714"
kennt, wird er alle Beteiligten richtig behandeln - Großbetrieb oder wer macht die Lohnabrechnung??
Wenn ohne KUG kein pfändbarer Betrag mehr "raukommt", freut sich der zweite Gläubiger riesig und der Arbeitgeber hat elende Mehrarbeit.
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Die Mitarbeiter in der Abrechnung haben leider nicht ganz soviel Ahnung von der Materie.
Das läuft alles automatisiert... Der Betrieb hat ein paar tausend Mitarbeiter.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aber ohne KUG kein pfändbares Einkommen mehr da sein.
Das läuft alles automatisiert... Der Betrieb hat ein paar tausend Mitarbeiter.
Wie hoch die Kurzarbeit ausfällt, weiß ich noch nicht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aber ohne KUG kein pfändbares Einkommen mehr da sein.
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Also verstehe ich das jetzt richtig?
Wenn noch 1 Euro pfändbares Arbeitseinkommen vorhanden ist, bekommt es der jetzige Gläubiger.
Wenn das Arbeitseinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt und zusammen mit dem KUG drüber liegt, dann bekommt der zweite Gläubiger das?
Wenn noch 1 Euro pfändbares Arbeitseinkommen vorhanden ist, bekommt es der jetzige Gläubiger.
Wenn das Arbeitseinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt und zusammen mit dem KUG drüber liegt, dann bekommt der zweite Gläubiger das?
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
so sollte die Lohnabrechnung programmiert sein - warum ist Dir sehr wichtig, wer etwas wovon bekommt??
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Ich hatte gehofft, das Gläubiger 1 auf s
Dann wäre mein Ausfall nicht ganz so groß geworden...
Bei jemanden, der seine Ausgaben schon sehr reduziert hat, und seinen Unterhalt steht’s pünktlich zahlt, wirds
halt mit 300-400€ weniger ein bisschen eng...
Das ist mir grundsätzlich egal... ich hatte gehofft, dass halt Gläubiger 1 als erstes befriedigt wird. Egal ob was rumkommt oder nicht
Dann wäre mein Ausfall nicht ganz so groß geworden...
Bei jemanden, der seine Ausgaben schon sehr reduziert hat, und seinen Unterhalt steht’s pünktlich zahlt, wirds
halt mit 300-400€ weniger ein bisschen eng...
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Mein Arbeitgeber macht sich anscheinend keine Mehrarbeit...
Jetzt kommt in nächster Zeit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr raus.
Es taucht komischerweise keine Pfändung mehr auf der Abrechnung auf. Es wird auch nichts an den zweiten Gläubiger mit KUG-Pfändung abgeführt...
Da in der Abrechnung ein ehemaliger Inkassomitarbeiter sitzt, gehe ich mal davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat.
Dürfte mein Arbeitgeber das im Nachhinein wieder abziehen?
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Dürfte, dürfte, dürfte - Nö, eigentlich nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Pfändungen korrekt zu berechnen. Aber - jeder Arbeitgeber würde wahrscheinlich eine Korrekturberechnung durchführen und entsprechend dann das ganze im Nachhinein abführen.
Problem ist dann, dass der Schuldner - also du - dagegen vorgehen müsstest. Und das ist allein schon, weil es dein Arbeitgeber ist, schwierig
Problem ist dann, dass der Schuldner - also du - dagegen vorgehen müsstest. Und das ist allein schon, weil es dein Arbeitgeber ist, schwierig
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Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld
Ich glaube, dass die die KUG Pfändung garnicht auf dem Schirm haben. Das ist übrigens erst der 3. oder 4. Rang...
Mir geht es nur darum? Dass die mir nicht in drei Monaten alles rückwirkend abziehen.
Mit Arbeitgeber verklagen hab ich übrigens kein Problem.
Bin mit dem schon wegen zuviel abgeführten Geld vor Gericht...
Mir geht es nur darum? Dass die mir nicht in drei Monaten alles rückwirkend abziehen.
Mit Arbeitgeber verklagen hab ich übrigens kein Problem.
Bin mit dem schon wegen zuviel abgeführten Geld vor Gericht...
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