Pfändung von Kurzarbeitergeld

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

Mein Arbeitslohn wird noch ne Zeit lang vom ersten Gläubiger gepfändet.
Nun wurde vor einiger Zeit meinen Arbeitgeber ein PfÜB eines anderen Gläubigers zugestellt, indem auch Kurzarbeitergeld angegeben ist.
Der erste Gläubiger pfändet nur den Lohn...

Muss man sich Gedanken machen, solange der erste Gläubiger noch pfändet?
Oder bekommt der erste jetzt den pfändbaren Anteil vom Lohn, und der zweite das Kurzarbeitergeld?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Werbung

Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung von Kurzarbeitergeld" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von imker »

wenn der Arbeitgeber die Regelungen hier

"https://www.iww.de/ve/archiv/forderungs ... -zu-f30714"

kennt, wird er alle Beteiligten richtig behandeln - Großbetrieb oder wer macht die Lohnabrechnung??

Wenn ohne KUG kein pfändbarer Betrag mehr "raukommt", freut sich der zweite Gläubiger riesig und der Arbeitgeber hat elende Mehrarbeit.
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

Die Mitarbeiter in der Abrechnung haben leider nicht ganz soviel Ahnung von der Materie.
Das läuft alles automatisiert... Der Betrieb hat ein paar tausend Mitarbeiter.

imker hat geschrieben: 6. Apr 2020, 06:29 Wenn ohne KUG kein pfändbarer Betrag mehr "raukommt", freut sich der zweite Gläubiger riesig und der Arbeitgeber hat elende Mehrarbeit.
Wie hoch die Kurzarbeit ausfällt, weiß ich noch nicht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aber ohne KUG kein pfändbares Einkommen mehr da sein.
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

Also verstehe ich das jetzt richtig?

Wenn noch 1 Euro pfändbares Arbeitseinkommen vorhanden ist, bekommt es der jetzige Gläubiger.

Wenn das Arbeitseinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt und zusammen mit dem KUG drüber liegt, dann bekommt der zweite Gläubiger das?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von imker »

so sollte die Lohnabrechnung programmiert sein - warum ist Dir sehr wichtig, wer etwas wovon bekommt??
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

Ich hatte gehofft, das Gläubiger 1 auf s
imker hat geschrieben: 6. Apr 2020, 18:02 warum ist Dir sehr wichtig, wer etwas wovon bekommt??
Das ist mir grundsätzlich egal... ich hatte gehofft, dass halt Gläubiger 1 als erstes befriedigt wird. Egal ob was rumkommt oder nicht😉
Dann wäre mein Ausfall nicht ganz so groß geworden...

Bei jemanden, der seine Ausgaben schon sehr reduziert hat, und seinen Unterhalt steht’s pünktlich zahlt, wirds
halt mit 300-400€ weniger ein bisschen eng...
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

imker hat geschrieben: 6. Apr 2020, 06:29 Wenn ohne KUG kein pfändbarer Betrag mehr "raukommt", freut sich der zweite Gläubiger riesig und der Arbeitgeber hat elende Mehrarbeit.
Mein Arbeitgeber macht sich anscheinend keine Mehrarbeit...

Jetzt kommt in nächster Zeit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr raus.
Es taucht komischerweise keine Pfändung mehr auf der Abrechnung auf. Es wird auch nichts an den zweiten Gläubiger mit KUG-Pfändung abgeführt...

Da in der Abrechnung ein ehemaliger Inkassomitarbeiter sitzt, gehe ich mal davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat.

Dürfte mein Arbeitgeber das im Nachhinein wieder abziehen?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 227
Beiträge: 1426
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von tidus82 »

Dürfte, dürfte, dürfte - Nö, eigentlich nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Pfändungen korrekt zu berechnen. Aber - jeder Arbeitgeber würde wahrscheinlich eine Korrekturberechnung durchführen und entsprechend dann das ganze im Nachhinein abführen.

Problem ist dann, dass der Schuldner - also du - dagegen vorgehen müsstest. Und das ist allein schon, weil es dein Arbeitgeber ist, schwierig
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändung von Kurzarbeitergeld

Beitrag von Der_H »

Ich glaube, dass die die KUG Pfändung garnicht auf dem Schirm haben. Das ist übrigens erst der 3. oder 4. Rang...

Mir geht es nur darum? Dass die mir nicht in drei Monaten alles rückwirkend abziehen.


Mit Arbeitgeber verklagen hab ich übrigens kein Problem.
Bin mit dem schon wegen zuviel abgeführten Geld vor Gericht...
0
Antworten