Kontopfändung

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tidus82
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Re: Kontopfändung

Beitrag von tidus82 »

Ja, das P-Konto ist nicht leicht ;-)

Also - grundsätzlich hast du einen Betrag von 1133,80 Euro im Monat, über den du von deinem Geld, was auf dem Konto ist verfügen kannst.
Solltest du mehr Geld auf dem Konto haben, so wird das einmalig mit in den Folgemonat übernommen, was jetzt bei dir passiert ist. Das heißt, du kannst auch im Folgemonat über 1133,80 Euro verfügen - jedoch zuerst von dem Geld was vom Vormonat noch nicht genutzt wurde.
Erst wenn das Geld auch nicht in diesem Monat genutzt werden sollte, dann würde es ausgekehrt werden.

Also: Geld was aus dem Vor-Vormonat nicht genutzt wird, das wird ausgekehrt.

Wichtig:
Jeden Monat kannst du über MAXIMAL 1133,80 Euro verfügen!
Solltest du nicht über 1133,80 Euro verfügen, dann hast du Pech - der Freibetrag wird nicht im nächsten Monat erhöht.
Es wird nur das "noch nicht verbrauchte" Geld einmalig in den Folgemonat übertragen und für die nächste Verfügung angerechnet.
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BiBo90
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Re: Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Guten Morgen @tidus82 und alle anderen,

ja ist soweit verständlich. Ich habe jetzt den verfügbaren Betrag von 988 soweit aufgebraucht bis auf ca. 30 €. Der Kontostand war 650 der noch geblockt war...

...diese 650 sind jetzt nicht mehr geblockt und steht mir jetzt auch zur Verfügung :o dachte die werden etz ausgekehrt an den Gläubiger :roll:

...warum ist dies nicht der Fall?

Liebe Grüße?
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung

Beitrag von Shopgirl »

.. weil seit heute (1.12) der neue Freibetrag für Dezember gilt.

Wenn Guthaben in den nächsten Monat übertragen wird, wird das zuerst verbraucht.

Beispiel:

Es werden 500 Euro in November übertragen und zusätzlich gibt es noch einen Geldeingang von 1500 Euro in diesem Monat. Dh du hast insg. 2000 Euo auf dem Konto, kannst aber nur 1100 (runde Zahlen, um es einfacher zu machen) verbrauchen, weil das die Höhe deines Freibetrages ist.

Die 500 Euro, die übertragen wurden, werden zuerst verbraucht. Die ersten 500 Euro in November sind die aus dem Oktober, daher wird da nichts abgeführt.

Am Ende des Monats hast du dann bei diesem Rechenbeispiel 900 Euro auf dem Konto, an die du nicht ran kommst. Die werden in den nächsten Monat übertragen und werden auch da zuerst verbraucht.

Abgeführt wird nur, wenn du a) weniger als den Übertrag aus dem Vormonat verbrauchst oder b) der Übertrag deinen Freibetrag überschreitet (weil du so keine Chance hast, den Übertrag überhaupt zu verbrauchen).

War das halbwegs verständlich? Das mündlich zu erklären, ist schon eine Krux, schriftlich sieht es noch konfuser aus :?
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BiBo90
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Re: Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

...ne, noch nicht verständlich, das heißt, wenn ich jetzt von meinem Betrag verfügbar...650 alles hole, bleiben mir zum nächsten Gehaltseingang Ende Dezember vom Freibetrag erstmal knappe 500 zur Verfügung...der Rest ist dann erstmal wieder geblockt... und wird wieder nicht abgeführt?

...wird mir dann zum 1.1. wieder als Verfügbar gestellt? Aber so kann doch nie was abgeführt werden :shock: ...oder bin ich etz komplett durcheinander?
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imker
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Re: Kontopfändung

Beitrag von imker »

Dear BiBo90,

Du fragt hier im Forum ja extrem viel nach dem P-Konto und den Buchungen.

Wir können Dir nur sagen, wie es sein sollte - und zwar auf der Grundlage Deiner Infos.

Vielleicht bringt es etwas mehr Klarheit, wenn Du bei der Bank/Sparkasse fragst, wie Sie zu dem für Dich irritierenden Ergebnis kommen.

Und was Du mal "prüfen" solltest: Grundsätzlich ist der Geldeingang eines Monats in Höhe des Freibetrages gekappt. Erhälst Du im Monat 1 2.200 EUR und im Monat 2 nichts, hast Du für beide Monate "nur" 1.100 EUR, die Du auf einem P-Konto mit Grundfreibetrag verfügen/brauchen/nutzen kannst.

Erhälst Du im Monat 1 2.200 EUR und im Monat 2 1.000 EUR - wieviel kannst Du im Monat 2 verfügen/brauchen/nutzen - und ggf in den Monat 3 "retten"?? Was musst Du dazu wissen, um die Frage zu beantworten?

Schreib mal die aus Deiner Sicht richtigen Antworten - vielleicht verstehe ich dann, was Dich noch irritiert.

Lass dir gern Zeit - ich geh jetzt auf den Wihnachtsmarkt.
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BiBo90
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Re: Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

...Sorry, ich steh noch am Anfang der Kontopfändung und will das nur richtig verstehen...

...denn so wie mir das erklärt wurde, wird alles wo über dem Freibetrag liegt ausgezehrt, dies ist bei mir bis jetzt noch nicht der Fall :geek:
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tidus82
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Re: Kontopfändung

Beitrag von tidus82 »

Alles was aus dem vorletzten Monat nicht verbraucht wurde wird ausgekehrt :) vielleicht reicht dieser eine Satz?
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imker
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Re: Kontopfändung

Beitrag von imker »

BiBo90 hat geschrieben: 1. Dez 2018, 11:33 .., wird alles wo über dem Freibetrag liegt ausgezehrt, .. :geek:
und das ist in der von Dir gewählten Einfachheit einfach nicht zutreffend.

"Kriste keinen Freibetrag druff, kannst ihn auch nicht bekommen."
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imker
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Re: Kontopfändung

Beitrag von imker »

Noch kenne ich keine Exel- oder sonst-was-Tabelle, um ein P-Konto nachzurechnen.

Bei mir brennt sich der Eindruck fest, dass die da schon richtig rechnen, die Forums-Schreiber Dir das aber nicht erläutern können.

Hin zur Sparkasse/Bank und fragen. Dann die Antwort - wenn Sie Dir falsch erscheint - hier posten.
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caffery
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Re: Kontopfändung

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 1. Dez 2018, 12:31 vielleicht reicht dieser eine Satz?
Das nenne ich aber mal eine sportliche Hoffnung;)

Da ich grade mit ner Grippe ans Bett genagelt bin und dank zufriedenmachender Arznei außer Langeweile wenig spüre, versuche ich mal mein Glück den Groschen unseres BiBo mit krachendem Getöse auf den Boden der Erkenntnis zu brettern: (auch wenns hier m.E. schon X mal sehr gut von anderen erklärt wurde)

Die Möglichkeit des einmaligen monatlichen Übertrags eines Restbetrags in den Folgemonat ist aufgrund des sogenannten Monatsübergangsproblems (Ein Geld für den Folgemonat kommt schon am Ende des Vormonats) geschaffen worden und auch von Grundsatz her nur dafür gedacht. "Sparen" soll explizit nicht möglich sein. Das sind schonmal die Grundsätze.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist in diesem Zusammenhang das Prinzip des "first in - first out".
Dazu nun ein Beispiel: Wenn ein kinderloser Alleinstehender noch 50 Euro aus dem Vormonat übrig hat, dann unpfändbare 900 Euro im Betreffenden Monat erhält und am Ende des Monats wieder 50 Euro stehen lässt. Werden diese 50 Euro dann ausgekehrt? Nein! Denn die 50 Euro sind nicht mehr die aus dem Vormonat sondern die aus dem aktuellen (first in - first out). Diese Person könnte das ewig genauso weiter handhaben, ohne dass etwas ausgekehrt werden dürfte.

Monat 1: 0 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 850 Euro Verfügung = 50 Euro Übertrag
Monat 2: 50 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 900 Euro Verfügung = 50 Euro Übertrag
Monat 3: 50 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 900 Euro Verfügung = 50 Euro Übertrag
usw.

Wenn die Person aber bspw. mit seinen 50 Euro Übertrag und den 900 Euro im aktuellen Monat (warum auch immer) über nichts verfügen würde, dann würden am Ende des aktuellen Monats 50 Euro ausgekehrt obwohl eigentlich nie pfändbares Einommen aufs Konto gekommen ist.

Monat 1: 0 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 850 Euro Verfügung = 50 Euro Übertrag
Monat 2: 50 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 0 Euro Verfügung = 900 Euro Übertrag 50 Euro Auskehrung
Monat 3: 900 Euro aus Übertrag + 900 Euro Eingang - 0 Euro Verfügung = 900 Euro Übertrag 900 Euro Auskehrung
usw.

Anderes Beispiel: Wenn die Person aus dem Beispiel aber dauerhaft "zu hohen" Zufluss aufs Konto bekäme, sagen wir mal der Einfachheit halber 1433,80 Euro. Dann würde der Freibetrag in jedem Monat um jeweils 300 Euro überschritten. Wenn diese Person dann jeden Monat über den kompletten Freibetrag(1133,80 Euro) verfügen würde, werden im ersten Monat 300 Euro in den Folgemonat übertragen und nichts ausgekehrt, im zweiten Monat 600 Euro und weiterhin nichts ausgekehrt, im dritten 900 Euro Übertrag - nichts ausgekehrt, im vierten wäre es dann soweit: 1133,80 Euro werden übertragen und 62,20 Euro ausgekehrt. Ab dem fünften Monat dann würde die Person in jedem Monat praktisch ausschließlich über den jeweiligen Übertrag des Vormonats (1133,80 Euro) verfügen dürfen und das Einkommen würde komplett ausgekehrt.

Nochmal zur besseren Übersichtlichkeit:

Monat 1: 0 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 300 Euro Übertrag
Monat 2: 300 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 600 Euro Übertrag
Monat 3: 600 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 900 Euro Übertrag
Monat 4: 900 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 62,20 Euro Auskehrung
Monat 5: 1133,80 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 1433,80 Euro Auskehrung
usw.

PS: Natürlich sollte sich o.g. Person einen Gerichtsbeschluss besorgen um ggf. für das eigehende Einkommen den Freibetrag nach Tabelle festzusetzen. Es geht hier aber rein um die Erklärung der P-Konto-Logik.

Nun der Groschen gefallen? Nein? Gräme Dich nicht und nimm es einfach so hin wie es ist - Du bist da in guter Gesellschaft. Viele Banken verstehen es weiterhin nicht, weswegen es kaum Sinn macht das alles genau zu verstehen und es mitunter sogar denen wenig bringt die verstanden haben weil die Bank es deren doch anders macht als sie sollte.
Die Commerzbank z.b. hat es meines Wissens auch noch nicht verstanden.
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