Kontopfändung

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BiBo90
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Re: Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

@caffery, erstmal gute Besserung...

...der Groschen ist zum Teil gefallen...

...Ich werd's etz einfach mal so stehen lassen :roll:

Danke :)
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caffery
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Re: Kontopfändung

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 1. Dez 2018, 14:00 ...Ich werd's etz einfach mal so stehen lassen :roll:
*urgs*
Ich aber nicht... hab mich am Ende nun auch verhaspelt. Ich muss mich jetzt nochmal verbessern:
caffery hat geschrieben: 1. Dez 2018, 13:42 Ab dem fünften Monat dann würde die Person in jedem Monat praktisch ausschließlich über den jeweiligen Übertrag des Vormonats (1133,80 Euro) verfügen dürfen und das Einkommen würde komplett ausgekehrt.

Nochmal zur besseren Übersichtlichkeit:

Monat 1: 0 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 300 Euro Übertrag
Monat 2: 300 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 600 Euro Übertrag
Monat 3: 600 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 900 Euro Übertrag
Monat 4: 900 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 62,20 Euro Auskehrung
Monat 5: 1133,80 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 1433,80 Euro Auskehrung
usw.
Ab dem fünften Monat dann würde die Person in jedem Monat praktisch ausschließlich über den jeweiligen Übertrag des Vormonats (1133,80 Euro) verfügen dürfen und das Einkommen oberhalb des Freibetrags würde jeweils komplett ausgekehrt. Erst dann würde monatliche Regelmäßigkeit eintreten.

Nochmal zur besseren Übersichtlichkeit:

Monat 1: 0 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 300 Euro Übertrag
Monat 2: 300 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 600 Euro Übertrag
Monat 3: 600 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 900 Euro Übertrag
Monat 4: 900 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 62,20 Euro Auskehrung
Monat 5: 1133,80 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 300 Euro Auskehrung
Monat 6: 1133,80 Euro aus Übertrag + 1433,80 Euro Eingang - 1133,80 Euro Verfügung = 1133,80 Euro Übertrag 300 Euro Auskehrung
usw.


So isses besser:)
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BiBo90
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Re: Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Hallo zusammen,

habe heute die VA abgegeben zu der Sache mit der Kontopfändung. Laut GV kann man gegen die hohen Gebühren gar nix machen...ist wohl alles rechtens :shock:

Wer weiß ob die jetzt dann nicht versuchen den Lohn zu pfänden...
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arreis
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Re: Kontopfändung

Beitrag von arreis »

Gut, dass ich keinen extra Thread aufmachen muss! ;)

Für mich stellt eine Kontopfändung ein fast sinnfreies Mittel zur Schuldenregulierung dar.
Ich sehe einen Handlungsbedarf für den Gesetzgebers, Kontopfändungen nur unter bestimmen Voraussetzungen zu bewilligen und bestimmte Zahlungseingänge von vorn herein auszuschließen (z.B. Lohn und Kindergeld).
Dass man sich alle möglichen Zahlungen als auch Unterhaltsverpflichtungen freigeben lassen kann, ist hier im Forum einschlägig geklärt. Dies ist allerdings mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der nicht nötig wäre.
Bei der Freigabe kann es sich aber nur um eine Summe X handeln, wie diese Summe zusammengesetzt ist, kann aber nur dem Schuldner und dem Arbeitgeber bekannt sein. Es ist also immer noch möglich, dass Summen gepfändet werden, die nicht der Pfändung unterliegen, aber auch Summen nicht gepfändet werden die eigentlich gepfändet werden könnten.
Ein Antrag aus Kontopfändung dürfte nach meiner Meinung nur dann bewilligt werden, wenn die Möglichkeit besteht,dass irgendwelche Sparguthaben vorhanden sind, die der Pfändung unterliegen.
Besteht bei dem Schuldner ein Arbeitsverhältnis und er hat bereits die VA abgegeben, dann sollte eine Kontopfändung ausgeschlossen werden und eine Lohnpfändung veranlasst werden.

Mir ist bewusst, dass wir keine Änderung herbeiführen können, aber das ist meine Meinung dazu.
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caffery
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Re: Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Du hast ja lustige Ideen;)

Ich kenne einige Leute, die haben dauerhaft hohe fünfstellige Beträge auf ihrem Gehaltskonto rumliegen. Wer entscheidet denn dann ob das "Sparguthaben" ist und wieviel davon genau?

Mal so zum Hintergrund: Das P-Kontogesetz ist damals ja extra geschaffen worden um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Das geschah gegen den hartnäckigen Widerstand der Banken, an die nach ihrer Wahrnehmung (m.E. nicht ganz zu unrecht) der Aufwand abgewälzt werden sollte, ohne dass diese dafür irgendeine Entschädigung erhalten. Das ist der Hauptgrund warum Banken i.d.R. nicht so auf P-Kontokunden stehen.
Geeinigt hat man sich dann irgendwann auf das gegenständige Modell, in dem die Banken nur mit vereinfachten Pauschalen arbeiten müssen, zusätzliche unpfändbare Beträge von zugelassenen Stellen bescheinigt werden können und die wenigen komplexeren Fälle bei denen das System nicht vollumfänglich ausreicht weiterhin (wie früher) ergänzend über die Gerichte laufen.
Soll heißen: Etliche Beträge sind ja bereits (wie von Dir gewünscht) von der Pfändung ausgenommen. Jetzt musst Du nur noch die Banken dazu motivieren, dass sie diese Beträge bei jedem Einzelfall selbst rausfischen damit es für alle anderen umkomplizierter wird. An dem Punkt sehe ich aber schwarz...
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arreis
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Re: Kontopfändung

Beitrag von arreis »

Schon etwas her, obwohl mich das Thema nicht betrifft, geht es mir nicht aus dem Kopf.

Nur weil es so ist, muss es ja nicht um eine optimale Lösung handeln. Den "SCHWARZEN PETER" haben allerdings offensichtlich die Banken. Ich habe die Tage, unbestätigt, mitbekommen, dass es Banken gibt, die nur einmal pro Jahr einer Änderung zustimmen.
Der normale Arbeitnehmer, Festgehalt,keine Überstunden und keine Sonn- oder Feiertagsarbeit, müsste aber schon mindestens zweimal pro Jahr, um sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld ( 500,00 € ) freigeben zu lassen, eine Änderung herbei führen.
Problematisch sehe ich es in der Detailvielfalt der nicht - oder nur teilweise pfändbaren Bezüge eines Arbeitnehmers, bei dem es monatlich zu berechtigten Freigaben kommen kann.

Kontopfändungen haben mit Sicherheit eine Berechtigung, seiten des Gesetzgebers sollte es aber ein einfaches sein, Lohnzahlungen bei der Kontopfändung auszuschließen.

Wie schon erwähnt, das ist meine Meinung und wenn keiner den Stein ins rollen bring, wird er auf Ewigkeit liegen bleiben.

Was ich im Zusammenhang mit einer Kontopfändung auch nicht wirklich nachvollziehen kann ist, dass diese anscheinend auch in der PI noch vollzogen wird. Mein TH hat mir damals gesagt, dass es entweder eine Lohnpfändung gibt oder ich den pfändbaren Teil meines Einkommens, unter Vorlage der Gehaltsabrechnung, an ihn überweisen könne.
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung

Beitrag von Shopgirl »

Eine Kontopfändung verschwindet ja nicht einfach, nur weil jemand in die Insolvenz geht. Es könnte ja sein, dass die RSB gar nicht erteilt wird. Dann kann mit einer Kontopfändung wieder gepfändet werden und da zählt es, wer seine Pfändung zuerst zugestellt hat.

Welche Bank akzeptiert denn nur eine Änderung pro Jahr? Das macht mich neugierig, zumal das auch nicht rechtens wäre. Ich arbeite in der Branche und habe sowas noch nie gehört.
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