Kontopfändung
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Re: Kontopfändung
Sie werden den Pfändungsbeschluß nicht aufheben. Sie können ihn ruhend stellen, da du ja eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehst. Ob deine Bank da mitmacht ist ihre Sache. Nicht jede Bank geht mehr auf Ruhendstellungen ein.
Eventuell sollte man den Gläubiger mal auf seine ihm obliegende Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB, § 788 ZPO) hinweisen....
Eventuell sollte man den Gläubiger mal auf seine ihm obliegende Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB, § 788 ZPO) hinweisen....
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Liebe Grüße von der Hummel
Re: Kontopfändung
Wie der Gläubiger an sein Geld kommt, bleibt doch ihm überlassen. Warum kontaktierst Du nicht einfach mal den GV in der Sache? Ob die Pfändung dann bestehen bleibt, ist Verhandlungssache mit dem Gläubiger. Er kann sie aufheben, muss es aber nicht.
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Re: Kontopfändung
...den GV werde ich Morgen da ist Bürozeit wie ich rauslesen konnte kontaktieren und nachfragen.
...Ich werde dem auch direkt von dem Pfändungsbeschluss erzählen und fragen wie ich mich gegen diese hohen Gebühren wehren kann...
...Ich werde dem auch direkt von dem Pfändungsbeschluss erzählen und fragen wie ich mich gegen diese hohen Gebühren wehren kann...
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Kontopfändung
Es ist etwas schwierig das alles zusammenzuwürfeln auf Deinen bisherigen Ausführungen über mehrere Threads.
Ich vermute hier als Ursache für das aggressive Vorgehen des Inkassogläubigers das etwas "unglückliche" Wirken des Schuldners.
Inkassos ordnen in aller Regel die Schuldner in sowas wie Kategorien ein. Wenn ich es aus meiner Erinnerung richtig zusammenkriege, wurde der Gläubiger hier häufig angerufen und dabei bildlich gesprochen die reine Panik vor Augen vor ihm in den Staub geworfen. Durch solches Handeln landet man in aller Regel in der mit Abstand ungünstigsten Kategorie, ich nenne sie mal "Der Ängstliche bzw. der Panische". Wenn Inkassos einen Schuldner auf diese Weise wahrnehmen ziehen sie in der Regel sämtliche Register um den Druck so weit wie irgend möglich zu steigern.
Die Gerichtsgebühren für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind genormt. An der Höhe kann man da in der Regel nicht viel "schrauben". Man kann - wie bereits gesagt wurde - allenfalls an der grundsätzlichen Erfordernis der Maßnahme zweifeln.
Wenn der Gläubiger bereits wissen musste, dass eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme fruchtlos verlaufen wird (etwa weil ihm die Unpfändbarkeit kürzlich bereits unzweideutlig nachgewiesen wurde) und sie eindeutig keinen anderen Zweck verfolgt als der Ausübung von Druck, kann man es natürlich mal mit der Schadensminderungspflicht versuchen. Ob das in Deinem Fall Sinn macht weiß ich nicht.
Wenn es keinen wirklich wirklich guten Grund gibt die Vermögensauskunft zu vermeiden, würde ich empfehlen diese einfach abzugeben.
Eine Ratenvereinbarung wird wahrscheinlich nicht viel helfen. Wie bereits erwähnt wurde, wird die Ruhendstellung der Pfändung sehr wahrscheinlich keinen Effekt auf die bereits bestehende Maßnahme haben.
Ich vermute hier als Ursache für das aggressive Vorgehen des Inkassogläubigers das etwas "unglückliche" Wirken des Schuldners.
Inkassos ordnen in aller Regel die Schuldner in sowas wie Kategorien ein. Wenn ich es aus meiner Erinnerung richtig zusammenkriege, wurde der Gläubiger hier häufig angerufen und dabei bildlich gesprochen die reine Panik vor Augen vor ihm in den Staub geworfen. Durch solches Handeln landet man in aller Regel in der mit Abstand ungünstigsten Kategorie, ich nenne sie mal "Der Ängstliche bzw. der Panische". Wenn Inkassos einen Schuldner auf diese Weise wahrnehmen ziehen sie in der Regel sämtliche Register um den Druck so weit wie irgend möglich zu steigern.
Die Gerichtsgebühren für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind genormt. An der Höhe kann man da in der Regel nicht viel "schrauben". Man kann - wie bereits gesagt wurde - allenfalls an der grundsätzlichen Erfordernis der Maßnahme zweifeln.
Wenn der Gläubiger bereits wissen musste, dass eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme fruchtlos verlaufen wird (etwa weil ihm die Unpfändbarkeit kürzlich bereits unzweideutlig nachgewiesen wurde) und sie eindeutig keinen anderen Zweck verfolgt als der Ausübung von Druck, kann man es natürlich mal mit der Schadensminderungspflicht versuchen. Ob das in Deinem Fall Sinn macht weiß ich nicht.
Wenn es keinen wirklich wirklich guten Grund gibt die Vermögensauskunft zu vermeiden, würde ich empfehlen diese einfach abzugeben.
Eine Ratenvereinbarung wird wahrscheinlich nicht viel helfen. Wie bereits erwähnt wurde, wird die Ruhendstellung der Pfändung sehr wahrscheinlich keinen Effekt auf die bereits bestehende Maßnahme haben.
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Re: Kontopfändung
...Ja ich verstehe. Die VA werde ich abgeben...mehr wird auch nicht passieren. Die Kontopfändung ist da, so sollen die mal pfänden.
...Kontakt telefonisch hatte ich ja nur einmal mit denen...Ratenzahlungsvereinbarung etc. Auf die habe ich mich ja nicht eingelassen.
...Kontakt telefonisch hatte ich ja nur einmal mit denen...Ratenzahlungsvereinbarung etc. Auf die habe ich mich ja nicht eingelassen.
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- Wissender
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Re: Kontopfändung
Dann wird es wohl wirklich der von caffery beschriebene Fall sein... Die (Das Inkasso) hauen einfach nochmals ordentlich auf die Kacke um Dir weiter "Angst" zu machen.
Ich würde auch die VA abgeben... Wo nicht mehr als möglich zu holen ist... Da kann sich das Inkasso dann auf den Kopp stellen und mit dem Arsch Nüsse knacken. Du gehst ja schon bestmöglich Deinen Verpflichtungen nach. Würdest Du jetzt ne (zwielichtige) Ratenzahlung mit dem Inkasso eingehen, stehst Du Dich wohl im Endeffekt schlechter...
Ich würde auch die VA abgeben... Wo nicht mehr als möglich zu holen ist... Da kann sich das Inkasso dann auf den Kopp stellen und mit dem Arsch Nüsse knacken. Du gehst ja schon bestmöglich Deinen Verpflichtungen nach. Würdest Du jetzt ne (zwielichtige) Ratenzahlung mit dem Inkasso eingehen, stehst Du Dich wohl im Endeffekt schlechter...
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Re: Kontopfändung
...bei mir ist gar nichts zu holen. Ich hab kein Vermögen. Die müssen schön warten bis die Sparkasse Monat für Monat auskehrt. Bin ja mal gespannt ob jetzt im Dezember was ausgekehrt wird.
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Re: Kontopfändung
...Nein, er meinte dass wir das am Termin besprechen...Telefon is ungünstig während Bürozeiten
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Re: Kontopfändung
Ich Checks nämlich scho mal wieder net
Wie ja bereits bekannt ist Kontopfändungbeschluss zum 1.Okt erhalten.
Gehaltseingang schon immer vor dem ersten, wo ich dann auch schon direkt Miete etc überweise. Kontoumwandlung in Pkonto ist bereits passiert.
So
Gehaltseingang am 26.10
Gehaltseingang 1.207, 20 + 450
Kontostand vor Gehaltseingang minus 378 paar zerquetschte
Mein Umsatz 1.278 Plus. paar gequetschte. Mein verfügbarer Betrag 1.133, 80...Dispo wurde nicht mit Freibetrag verrechnet.
Ich habe alle Überweisungen Miete etc getätigt und den Rest abgehoben bis auf 45 €, da ich nicht wusste was bei der Entgeltabrechnung anfällt. Jetzt wurden 10 abgezogen für die Entgeltabrechnung, so sollte ich noch 35 zur Verfügung haben. Jetzt steht aber bei Verfügbarer Beitrag 180 €.
35 + die 145 wo doch eigentlich an den Gläubiger gehen sollten.
Ich dachte die Sparkasse muss zum 1.November dass was über dem Freibetrag liegt an den Gläubiger abtreten
Ich checks mal wieder net. Kann mich mal wer aufklären bitte.
28.11.2018 Gehaltseingang, Kontostand 1.605 paar gequetschten...Verfügbarer Betrag 988,80 .
Mir wurden jetzt wohl die 145 € wo mir noch zur Verfügung standen verrechnet? Ich steig mit dem System noch net wirklich durch. Werden die mir dann wieder gut geschrieben zum 1.12.? Bitte um Aufklärung.
Liebe Grüße
Wie ja bereits bekannt ist Kontopfändungbeschluss zum 1.Okt erhalten.
Gehaltseingang schon immer vor dem ersten, wo ich dann auch schon direkt Miete etc überweise. Kontoumwandlung in Pkonto ist bereits passiert.
So
Gehaltseingang am 26.10
Gehaltseingang 1.207, 20 + 450
Kontostand vor Gehaltseingang minus 378 paar zerquetschte
Mein Umsatz 1.278 Plus. paar gequetschte. Mein verfügbarer Betrag 1.133, 80...Dispo wurde nicht mit Freibetrag verrechnet.
Ich habe alle Überweisungen Miete etc getätigt und den Rest abgehoben bis auf 45 €, da ich nicht wusste was bei der Entgeltabrechnung anfällt. Jetzt wurden 10 abgezogen für die Entgeltabrechnung, so sollte ich noch 35 zur Verfügung haben. Jetzt steht aber bei Verfügbarer Beitrag 180 €.
35 + die 145 wo doch eigentlich an den Gläubiger gehen sollten.
Ich dachte die Sparkasse muss zum 1.November dass was über dem Freibetrag liegt an den Gläubiger abtreten
Ich checks mal wieder net. Kann mich mal wer aufklären bitte.
28.11.2018 Gehaltseingang, Kontostand 1.605 paar gequetschten...Verfügbarer Betrag 988,80 .
Mir wurden jetzt wohl die 145 € wo mir noch zur Verfügung standen verrechnet? Ich steig mit dem System noch net wirklich durch. Werden die mir dann wieder gut geschrieben zum 1.12.? Bitte um Aufklärung.
Liebe Grüße
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