Kontopfändung
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Re: Kontopfändung
Hallo guten Morgen,
es ist nichts mehr gelaufen. Über das Geld konnte ich noch verfügen.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Ich hatte gestern einen gelben Brief im Briefkasten, wegen Zahlung dieser Forderung oder Abgabe zur Vermögensauskunft....es handelt sich genau um diese Inkasso wo mir mein Konto gepfändet hat...
...wie ist das möglich? Die haben mir doch schon mein Konto gepfändet, warum bekomm ich etz deswegen nochmal einen gelben Brief?
Lg Bibo69
es ist nichts mehr gelaufen. Über das Geld konnte ich noch verfügen.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Ich hatte gestern einen gelben Brief im Briefkasten, wegen Zahlung dieser Forderung oder Abgabe zur Vermögensauskunft....es handelt sich genau um diese Inkasso wo mir mein Konto gepfändet hat...
...wie ist das möglich? Die haben mir doch schon mein Konto gepfändet, warum bekomm ich etz deswegen nochmal einen gelben Brief?
Lg Bibo69
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Re: Kontopfändung
Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen. Aber solange die Schuld nicht bezahlt ist, sind weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Abnahme einer Vermögensauskunft, durchaus zulässig. Könnte ja sein, dass du weitere Konten hast bzw. eitere Einnahmequellen.
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Re: Kontopfändung
Was ist für einen Gläubiger eigentlich einfacher, Konto- oder Lohnpfändung beim Arbeitgeber?
Theoretisch kann man seinen Arbeitgeber anweisen, dass der Lohn ab dem 01.12.2018 auf ein anderes Konto zu überweisen ist.
Theoretisch kann man seinen Arbeitgeber anweisen, dass der Lohn ab dem 01.12.2018 auf ein anderes Konto zu überweisen ist.
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Re: Kontopfändung
...Ich habe seit der Kontopfändung im Okt. ein Pkonto...wird wohl keinen Sinn machen ein anderes Konto zu eröffnen.
...Mir ging's hauptsächlich darum ob das normal ist, dass wenn eine Kontopfändung vorliegt, dann nochmal eine Ladung zum GV bekommt in der gleichen Sache?
...Mir ging's hauptsächlich darum ob das normal ist, dass wenn eine Kontopfändung vorliegt, dann nochmal eine Ladung zum GV bekommt in der gleichen Sache?
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Re: Kontopfändung
Oft genug ist man mit P-Konto und offenen Pfändung bzw. rabenschwarzer Schufa ein Kunde zweiter Klasse. Ein anderes Konto zu bekommen, ist dann meist schwer bis unmöglich. Die Banken freuen sich nicht gerade über solche Kunden.
Und nein, das Geld über Konten von Familienangehörigen u.ä. zu schleusen, ist ggf. sogar eine Straftat.
Letztendlich ist es für einen Gläubiger "besser", einfach an allen Fronten zu pfänden, aber insbesondere halt an der Quelle, also beim Arbeitgeber.
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Re: Kontopfändung
...laut der Vermögensauskunft und dem Schreiben vom GV kann ich mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren...
Der Forderungsbetrag ist mit diesem Schreiben noch höher wie bei dem Pfändungsbeschluss um ca. 300 €. Wie kann sowas sein?
...wie gehe ich jetzt vor? Benötige dringend einen Rat.
Der Forderungsbetrag ist mit diesem Schreiben noch höher wie bei dem Pfändungsbeschluss um ca. 300 €. Wie kann sowas sein?
...wie gehe ich jetzt vor? Benötige dringend einen Rat.
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Re: Kontopfändung
Kannst du, musst du aber nicht.
Die Beauftragung des GV mit Abnahme der Vermögensauskunft kostet auch Geld, das wird gleich auf die Forderung aufgeschlagen. Inklusive tagesaktueller Zinsen auf die HF etc pp. Gläubiger/Vertreter finden immer Wege den Betrag zu erhöhen.Der Forderungsbetrag ist mit diesem Schreiben noch höher wie bei dem Pfändungsbeschluss um ca. 300 €. Wie kann sowas sein?
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Liebe Grüße von der Hummel
Re: Kontopfändung
...Ja aber wie geh ich jetzt vor? Wenn doch sowieso schon in der gleichen Sache eine Kontopfändung vorliegt?
Warum noch die Ladung? Das heißt ich könnte mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren und die Inkasso müsste den Pfändungsbeschluss aufheben oder?
Ist das den Rechtens was die Inkasso da veranstaltet?
Warum noch die Ladung? Das heißt ich könnte mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren und die Inkasso müsste den Pfändungsbeschluss aufheben oder?
Ist das den Rechtens was die Inkasso da veranstaltet?
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