Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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magMusik hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 19:12
Welchen Weg würdest du mir empfehlen?
Vieles davon habe ich schon. Verständlicher Weise kannst Du da inhaltlich nicht so viel mit anfangen.
Du solltest Dir jemanden suchen der Ahnung hat und möglichst wenig bis nichts kostet - und dann auch noch die zeitlichen Kapazitäten dafür hat.
Ich würde einfach mal bei einer karitativen Beratungsstelle mein Glück versuchen. Wenn die Sterne gut stehen, triffst Du da auf so jemanden.
Ganz grundsätzlich würde ich Dir raten, keine Option auszuschließen. Es gibt auch in Insolvenzverfahren verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders wenn man einen potenten "Gönner" in der Hinterhand hat und so viele Gläubiger.
Angesichts Deines Gläubiger-Portfolios wäre es wahrscheinlich sogar am allerbesten einen Insolvenzantrag zu stellen. Dann auf die Schlussrechnung samt abschließende Insolvenztabelle zu warten und dann zu gucken wie man möglichst schnell und billig die Restschuldbefreiung kriegt.
Auf diesem Weg würden jede Menge Gläubiger und Schulden in der Melde- und Prüfphase verschütt gehen und Du hättest eine RSB - die auch gegen u.U. vergessene Gläubiger gelten würde.
Aber da Du auch damit nicht viel wirst anfangen können wären wir wieder bei Satz zwei dieses Postings;)
tidus82 hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 19:19
Alles Kokolores, lieber magMusik.
Wir können hier nur aus der Ferne Empfehlungen geben, sind jedoch an die Informationen gebunden, die du uns mitteilst.
Nun haben wir dir etwas empfohlen, und doch Fragst du einen Anwalt und lässt dich dort scheinbar beraten.
Was ich daran nicht verstehe ist: warum fragst du denn jetzt hier ob du die Vermögensauskunft abgeben sollst? Bzw. was besser ist? Und wie du nun weiter vorgehen sollst? Wenn du den Anwalt schon bezahlst, dann sollte er dir auch ein Rundum-Sorglos Paket anbieten und alle deine Fragen kompetent und umfassend beantworten, so dass die Fragen hier doch gar nicht mehr nötig sind?
Sei mir bitte nicht böse, dass ich das so „hart“ schreibe, ich hoffe du kannst verstehen wenn wir uns da auch etwas „verarscht“ fühlen.
Ich habe keinen Anwalt bezahlt, sondern habe mich erstmal nur unverbindlich beraten lassen.
magMusik hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 19:12
Welchen Weg würdest du mir empfehlen?
Vieles davon habe ich schon. Verständlicher Weise kannst Du da inhaltlich nicht so viel mit anfangen.
Du solltest Dir jemanden suchen der Ahnung hat und möglichst wenig bis nichts kostet - und dann auch noch die zeitlichen Kapazitäten dafür hat.
Ich würde einfach mal bei einer karitativen Beratungsstelle mein Glück versuchen. Wenn die Sterne gut stehen, triffst Du da auf so jemanden.
Ganz grundsätzlich würde ich Dir raten, keine Option auszuschließen. Es gibt auch in Insolvenzverfahren verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders wenn man einen potenten "Gönner" in der Hinterhand hat und so viele Gläubiger.
Angesichts Deines Gläubiger-Portfolios wäre es wahrscheinlich sogar am allerbesten einen Insolvenzantrag zu stellen. Dann auf die Schlussrechnung samt abschließende Insolvenztabelle zu warten und dann zu gucken wie man möglichst schnell und billig die Restschuldbefreiung kriegt.
Auf diesem Weg würden jede Menge Gläubiger und Schulden in der Melde- und Prüfphase verschütt gehen und Du hättest eine RSB - die auch gegen u.U. vergessene Gläubiger gelten würde.
Aber da Du auch damit nicht viel wirst anfangen können wären wir wieder bei Satz zwei dieses Postings;)
Ja du hast Recht, einiges verstehe ich nicht. Ich bin wie gesagt ein bisschen verunsichert und will einfach keine Fehler machen.
Ich will einfach raus aus den Schulden und wieder ein normales Leben führen. Es belastet mich sehr und deswegen will ich eine Insolvenz vermeiden. Jetzt habe ich verstanden was du meinst. Die Insolvenz anmelden und dann aber nicht dazu kommen lassen. Das hatte ich so nicht verstanden.
magMusik hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 20:31
Es belastet mich sehr und deswegen will ich eine Insolvenz vermeiden. Jetzt habe ich verstanden was du meinst. Die Insolvenz anmelden und dann aber nicht dazu kommen lassen. Das hatte ich so nicht verstanden.
Wirklich nicht böse gemeint aber: Aus Satz 1 , 3 und 4 geht geht deutlich hervor, dass Satz 2 unzutreffend ist.
magMusik hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 20:31
Es belastet mich sehr und deswegen will ich eine Insolvenz vermeiden. Jetzt habe ich verstanden was du meinst. Die Insolvenz anmelden und dann aber nicht dazu kommen lassen. Das hatte ich so nicht verstanden.
Wirklich nicht böse gemeint aber: Aus Satz 1 , 3 und 4 geht geht deutlich hervor, dass Satz 2 unzutreffend ist.
Ist schade dass ich es nicht verstehe, aber ich werde dann mal vor Ort eine Schuldnerberatung aus öffentlicher Hand suchen und vielleicht habe ich Glück. Ich bin einfach sehr durcheinander und verstehe es vielleicht deswegen nicht.
Nein, Du kannst es nicht verstehen weil es kompliziert ist und Du keinerlei Ahnung davon hast. Dafür musst Du Dich nicht grämen.
Es gibt nicht "den einen Weg" - es gibt verschiedene Optionen, von denen auch einige (in der Regel die sinnvollsten!) über einen Insolvenantrag und ggf. auch über eine Eröffnung führen. Diese Wege von vornherein auszuschließen macht überhaupt keinen Sinn.
Aber auch hier ist es so: Du willst Dich entschulden aber keine Insolvenz weil - ja weil Du vermutlich einfach nur "Angst" vor dem Wort hast und zudem keine Ahnung von der Materie.
Der einzige Weg der schnell geht ist: Zahle einfach alles. Aber dafür brauchst Du weder einen Anwalt noch uns hier;)
caffery hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 20:54
Nein, Du kannst es nicht verstehen weil es kompliziert ist und Du keinerlei Ahnung davon hast. Dafür musst Du Dich nicht grämen.
Es gibt nicht "den einen Weg" - es gibt verschiedene Optionen, von denen auch einige (in der Regel die sinnvollsten!) über einen Insolvenantrag und ggf. auch über eine Eröffnung führen. Diese Wege von vornherein auszuschließen macht überhaupt keinen Sinn.
Aber auch hier ist es so: Du willst Dich entschulden aber keine Insolvenz weil - ja weil Du vermutlich einfach nur "Angst" vor dem Wort hast und zudem keine Ahnung von der Materie.
Der einzige Weg der schnell geht ist: Zahle einfach alles. Aber dafür brauchst Du weder einen Anwalt noch uns hier;)
Angst habe ich eigentlich nicht, ich möchte einfach nur frei sein. Ich möchte ein Handyvertrag abschließe, eine Wohnung mieten können usw. Ich habe solange in Angst gelebt, das ist alles.
magMusik hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 21:29
Angst habe ich eigentlich nicht, ich möchte einfach nur frei sein. Ich möchte ein Handyvertrag abschließe, eine Wohnung mieten können usw. Ich habe solange in Angst gelebt, das ist alles.
Solange Du frei sein über Konsum definierst, wirst Du nicht frei sein.
Bei einer aussergerichtlichen Einigung hätten meine Gläubiger 48% ihrer Forderungen über 60 Monate bekommen, das hat ihnen nicht gefallen ... also habe ich nach einem A***tritt meiner Frau mich überwunden und den Insolvenzantrag auch gestellt. Nun bekommen die Gläubiger nicht einmal die Hälfte, aber wir haben Ruhe im Karton. Ich habe keine schlaflosen Nächte, das Geld reicht zum Leben und ein Handy mit Vertrag hab ich auch.
Geh zur Schuldnerberatung und lass Dir das Prozedere an Deinem "Fall" erklären. Hör auf, dir vorzustellen, dass Du kein vollwertiger Mensch bist, weil Du nicht nach Lust und Laune einen unnötigen Handyvertrag abschließen kannst. Vergiß dass die Gläubiger eine Einigung wollen, Oftmals ist es für sie günstiger eine Forderung zwecks Insolvenz abzuschreiben statt einem Schuldenbereinigungsplan zuzustimmen.
Ich möchte mich bei euch bedanken für die Mühe mir zu antworten. In der heutigen Zeit ist das nicht so selbstverständlich. Ich muss für mich jetzt erstmal schauen wie es weitergeht und welche Optionen ich habe. Einige Optionen wurden mir hier ja genannt und jetzt heißt es mit Bedacht die Sache anzugehen.
Eine Frage bleibt mir noch. Wenn ich z.B bei einem Inkassounternehmen mehrere Forderungen haben, ist das Inkassounternehmen 1 Gläubiger? Oder ist jede Forderung für sich 1 Gläubiger? Was das würde meine Gläubigerzahl auf c.a 25 senken. Zwar immer noch viel aber um einiges weniger.
magMusik hat geschrieben: ↑3. Feb 2020, 15:11
Eine Frage bleibt mir noch. Wenn ich z.B bei einem Inkassounternehmen mehrere Forderungen haben, ist das Inkassounternehmen 1 Gläubiger? Oder ist jede Forderung für sich 1 Gläubiger? Was das würde meine Gläubigerzahl auf c.a 25 senken. Zwar immer noch viel aber um einiges weniger.
Mit Gläubiger ist Gläubiger gemeint und nicht Gläubigervertreter.
Abgesehen davon: Welchen praktischen Unterschied würde es denn Deiner Ansicht nach machen wenn z.b. zwei Forderungen formal als ein Gläubiger gelten würden? Aus meiner Sicht gibt es praktisch keinen.
Die einzigen Fragen für die das relevant sein kann: ggf. Unterscheidung zwischen Regel- und Verbaucherinsolvenzvoraussetzungen (kommt bei Dir nicht in Betracht), ggf. die Auslegung von Kopfmehrheitsverhältnissen bzgl. der Voraussetzungen für die Zustimmungsersetzung (in Deinem Fall ebenfalls von keiner wesentlichen praktischen Bedeutung) und die Berechnung der Mindest-IV-gebühr im InsO-Verfahren (hat auch für den Schuldner kaum praktische Relevanz)
Also: Der Wert Deiner Frage und entsprechend auch der Antwort erschließt sich mir nicht.
Der Aufwand ist (abgesehen von 10 gesparten Briefmarken vielleicht) auf jeden Fall der gleiche. Egal ob man 35 Forderungen bei 25 Gläubigern hat oder 35 Forderungen bei 35 Gläubigern.