Nachtzuschlag, wie freistellen?
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Eine Frage ist nun doch noch aufgetaucht, betrifft aber weniger Insorecht, sondern Arbeitsrecht. Vielleicht hat ja jemand Antwort?
Bei Arbeiten an Feiertagen gibt es entweder Zuschlag oder Freitzeiausgleich? Nachtzuschlag gibt es IMMER?
Bei Arbeiten an Feiertagen gibt es entweder Zuschlag oder Freitzeiausgleich? Nachtzuschlag gibt es IMMER?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Tag!
Gerne würde ich mich mit Deiner Frage beschäftigen - leider verstehe ich sie nicht.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Ich verstehe die Frage leider weiterhin nicht. Was genau willst Du denn wissen?
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Ich möchte wissen, ob sich der Arbeiitnehmer aussuchen kann, ob er für Nachtarbeiten an Feiertagen den Zuschlag oder ohne Feiertagszuschalg einen freien Tag nehmen kann. Das ist ja richtig schwer auszudrücken.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Ach sooo...
Zugegeben: Die Antwort fällt in Anbetracht der etwas mühsamen Vorrede kurz aus:
Ja
Zugegeben: Die Antwort fällt in Anbetracht der etwas mühsamen Vorrede kurz aus:
Ja
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Hängt sicherlich auch vom Arbeitgeber ab, aber generell ist das nicht so einfach.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollen die Zulagen für Nachtarbeit und arbeiten an Feiertagen in freie Tage umgewandelt werden. Dazu bedarf es eines Arbeitszeitkontos, wobei die Führung eines Arbeitszeitkontos im Arbeitsvertrag festgelegt sein muss. Ist dies nicht der Fall, darf ein Arbeitgeber keine Arbeitszeitkonten führen und muss diese auch nicht für einzelne Arbeitnehmer einrichten.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollen die Zulagen für Nachtarbeit und arbeiten an Feiertagen in freie Tage umgewandelt werden. Dazu bedarf es eines Arbeitszeitkontos, wobei die Führung eines Arbeitszeitkontos im Arbeitsvertrag festgelegt sein muss. Ist dies nicht der Fall, darf ein Arbeitgeber keine Arbeitszeitkonten führen und muss diese auch nicht für einzelne Arbeitnehmer einrichten.
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Re: Nachtzuschlag, wie freistellen?
Nachtzuschläge sind wenn sie steuerfrei vom AG überwiesen werden unpfändbar. Einfach den BGH Beschluss aus dem Internet an den Arbeitgeber und IV schicken. So hab ich das gemacht und hatte dann sofort meine Nachtzulage bekommen.
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