Wenn es wirklich von irgendeiner Bedeutung ist
SUCHE mit
vollstreckung 14 tage nach zustellung der vollstreckungsklausel
dann kommt eine Antwort - aber bis zum letzten Satz lesen
insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Eine wirklich nicht böse gemeinte Bitte:
Wenn du irgendwas besser weißt, dann schreib das doch auch bitte.
Alle Jubeljahre hier einen Halbsatz zu schreiben um anderen die sich hier wirklich Mühe geben eine rechtlich nicht zu 100% korrekte Aussage vorzuhalten wirkt einfach --- komisch... und aus meiner persönlichen Sicht auch nicht besonders sympathisch.
Was er vermutlich meint: Die von Schuldine gemeinte 14 tägige Einspruchsfrist hindert nicht die Vollstreckung - denn die Dinger sind auch vorläufig vollstreckbar.
Das ist aber sehr wenig praxisrelevant, da eine Vollstreckung zu diesem Zeitpunkt in fast jeder hier denkbaren Konstellation für Gläubiger ein Kostenrisiko darstellen, und daher in aller aller Regel überhaupt keinen Sinn ergeben würde.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Wenn es eine gesetzliche Frist mit den 14 Tagen gibt, dann sollte das auch irgendwo im Gesetz stehen. Da mir dies nicht bekannt ist, bat ich um Aufklärung.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Kann man hier keine Icons (mehr) einfach setzen ?
Dann eben so:
Daumen hoch für caffery.
Daumen runter für INTI.
Dann eben so:
Daumen hoch für caffery.
Daumen runter für INTI.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Überflüssig @robo.
GI163, wenn die Gläubiger die Absicht mit der PI alle kennen, kann die Überlegung mit dem Verkauf der Immobilie ja dahin schon mal gelöst sein, dass das Geld (Immobilie) so oder so zumindest zu dem Anteil weg ist, wie hoch die Schulden sind, ggf. auch der Insolvenzkosten.
In diesem Fall sollte daher die einzige zeitnahe Überlegung sein, die Immobilie zum besten Preis vor etwaiger Handlungen Dritter zu verkaufen.
Was mich interessen würde ist ob gegen einen Verkauf in diesem Fall gesetzlich etwas spricht.
GI163, wenn die Gläubiger die Absicht mit der PI alle kennen, kann die Überlegung mit dem Verkauf der Immobilie ja dahin schon mal gelöst sein, dass das Geld (Immobilie) so oder so zumindest zu dem Anteil weg ist, wie hoch die Schulden sind, ggf. auch der Insolvenzkosten.
In diesem Fall sollte daher die einzige zeitnahe Überlegung sein, die Immobilie zum besten Preis vor etwaiger Handlungen Dritter zu verkaufen.
Was mich interessen würde ist ob gegen einen Verkauf in diesem Fall gesetzlich etwas spricht.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Ja, einen Verkauf der Wohnung ziehe ich im Moment in Betracht.
Vor ungefähr einer Woche oder etwas länger habe ich meine Gläubiger, darunter auch die Inkassounternehmen, sowie das Jugendamt schriftlich darüber informiert, dass ich einen Insolvenzantrag vorbereite. Bis jetzt ist Ruhe – ich habe keine neuen Schreiben bekommen.
Übrigens geht es bei mir nicht um eine Privatinsolvenz, sondern um eine Regelinsolvenz, da ich selbstständig bin.
Im September habe ich einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung. Der Termin wurde mir schon bestätigt. Mal sehen, was man mir dort sagt.
Mich interessiert im Moment, was die Gläubiger bis zum Insolvenzantrag überhaupt noch machen können und wie schnell es so weit kommen könnte, dass wegen der Schulden in die Wohnung vollstreckt wird.
Noch ein Punkt: Als ich mit den Inkassounternehmen geschrieben und teilweise kleine Raten von zum Beispiel 50 Euro gezahlt habe, habe ich immer ausdrücklich geschrieben, dass mir die jeweilige Hauptforderung der Bank bekannt ist, ich aber zusätzliche Inkassokosten, Zinsen und andere Nebenforderungen nicht anerkenne. Ich weiß nicht, ob das in meiner Situation irgendeine Rolle spielt.
Falls es jemanden interessiert: Ich habe auch ein bisschen nach Statistiken zur Eintreibung von Schulden gesucht. Beim Unterhaltsvorschuss habe ich interessante Zahlen gefunden. Der Staat zahlt bestimmte Beträge aus, aber von den unterhaltspflichtigen Eltern werden im Durchschnitt nur ungefähr 15–17 % der ausgezahlten Beträge zurückgeholt.
Außerdem habe ich einen Artikel von einem Verband der Inkassounternehmen gefunden. Wenn ich die Angaben dort richtig verstanden habe, gehen nur ungefähr 20 % der an Inkassounternehmen übergebenen Fälle ins gerichtliche Mahnverfahren. Die übrigen Fälle versucht man nach deren Angaben überwiegend außergerichtlich zu klären.