insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

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caffery
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von caffery »

Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 11:57
Angenommen, ich biete über einen Schuldnerberater allen Gläubigern 30 % der jeweiligen Forderung an, wenn damit die restliche Forderung erledigt ist. Wenn alle zustimmen, zahle ich diese 30 %, und die Sache ist erledigt.
Das wird nicht passieren. (zum tausendsten Mal...)
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 11:57 Wenn sie nicht zustimmen: Muss ich danach Insolvenz anmelden?
Kannst Du immer - aber dann ist die Wohnung auf jeden Fall weg.
... und wenn die Wohnung mehr wert ist als deine Gesamtschulden, wäre das zudem ein sehr sehr teurer Fehler.
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 11:57 Oder kann ich diesen Versuch einfach beenden, weiterhin so viel zahlen, wie ich momentan kann, zum Beispiel 50 Euro im Monat, und gleichzeitig einen Käufer für meine Wohnung suchen?
Kannst du auch immer - aber Gläubiger hält während dessen auch nichts davon ab in die Immobilie zu vollstrecken.
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 11:57 Dann verkaufe ich die Wohnung, und danach können die Gläubiger machen, was sie für richtig halten.
Ja - unter Umständen sogar den Verkauf anfechten (wenn z.b. an nahestehende Personen verkauft wird)


Ich versuche es mal so deutlich es geht:

Es gibt KEINE Möglichkeit einer ordentlichen Schuldenregulierung ohne dabei seine Vermögenswerte einzusetzen.

Wenn die Wohnung mehr wert ist als die Höhe deiner Schulden (und so habe ich es verstanden)- dann bist du nicht überschuldet, sondern hast nur keine Liquidität. Die Lösung der Schuldensanierung ist dann: Vermögenswerte zu Geld machen und seine Schulden bezahlen.
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

caffery hat geschrieben: 31. Aug 2026, 12:44
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 11:57
Angenommen, ich biete über einen Schuldnerberater allen Gläubigern 30 % der jeweiligen Forderung an, wenn damit die restliche Forderung erledigt ist. Wenn alle zustimmen, zahle ich diese 30 %, und die Sache ist erledigt.
Es gibt KEINE Möglichkeit einer ordentlichen Schuldenregulierung ohne dabei seine Vermögenswerte einzusetzen.

Aber vielleicht trotzdem – rein theoretisch – einfach versuchen und kämpfen?

Je mehr ich Ihre Antworten hier lese, desto mehr glaube ich selbst, dass die Gläubiger die 30 % wahrscheinlich ablehnen werden. Aber trotzdem würde ich es wenigstens versuchen.

Wenn sie ablehnen: weiter z. B. 50 € zahlen und gleichzeitig aktiv versuchen, die Wohnung ganz normal an einen fremden Käufer zum Marktpreis zu verkaufen. Nicht an Verwandte, nicht zum Schein – wirklich verkaufen.

Und danach sollen die Gläubiger mit ihren Forderungen machen, was rechtlich möglich ist.

Für mich ist es einfach viel schlimmer, eine Wohnung, die ich mir mit sehr viel Arbeit aufgebaut habe, kampflos zu verlieren, als zumindest vorher alles Legale versucht zu haben – auch wenn es am Ende trotzdem nicht funktioniert.
caffery
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von caffery »

Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 12:55 [
Wenn sie ablehnen: weiter z. B. 50 € zahlen und gleichzeitig aktiv versuchen, die Wohnung ganz normal an einen fremden Käufer zum Marktpreis zu verkaufen. Nicht an Verwandte, nicht zum Schein – wirklich verkaufen.
Ja aber dann hast du doch (nachweislich) einen riesen Haufen Geld bekommen. Und dann? Das Geld wegzaubern und hoffen, dass es niemand mitbekommt?
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 12:55
Und danach sollen die Gläubiger mit ihren Forderungen machen, was rechtlich möglich ist.
Dann ist es rechtlich möglich den Verkaufserlös zu pfänden.
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

caffery hat geschrieben: 31. Aug 2026, 12:56
Gi163 hat geschrieben: 31. Aug 2026, 12:55
Könnt ihr mir bitte einmal ganz einfach erklären, wie es ab jetzt zeitlich weitergehen könnte?

Nehmen wir zunächst nur die Forderung von EOS. EOS hat einen Mahnbescheid beantragt, ich habe Widerspruch eingelegt und wurde danach aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen. Seitdem habe ich bisher nichts mehr gehört.

Angenommen, EOS verfolgt die Forderung weiter und möchte irgendwann auch in meine Eigentumswohnung vollstrecken: Was passiert dann als Nächstes und über welchen Zeitraum sprechen wir ungefähr?

Wann könnte das nächste Schreiben kommen? Muss zunächst ein Gerichtsverfahren stattfinden und ein vollstreckbarer Titel vorliegen? Wann kommt der Gerichtsvollzieher ins Spiel? Und wie lange kann es ungefähr dauern, bis tatsächlich eine Zwangsversteigerung der Wohnung eingeleitet wird?

Bin ich verpflichtet, den Gerichtsvollzieher sofort in die Wohnung zu lassen? Zumindest war es vor vielen Jahren bei einem Freund von mir so, dass er trotz deutlich geringerer Schulden den Gerichtsvollzieher sofort und ohne Diskussion in die Wohnung lassen musste.

Ich möchte einfach ungefähr verstehen, was in den nächsten Wochen oder Monaten auf mich zukommen könnte :| :?
caffery
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von caffery »

Auch wenns hart ist:
Meine Schwester hatte auch mal eine Immobilie die sie sich selbst erarbeitet hat und auf die sie super stolz war als ihr Leben prima lief.
Dann kam ein Schicksalsschlag, alles ging den Bach runter und auf einmal hatte sie jede Menge Schulden. Sie musste dann die Immobilie verkaufen, ihre Schulden bezahlen und wieder von vorne anfangen. Das hat schwer an ihr genagt und tut es auch heute noch.

So ist das nun mal - im Leben geht es oft auf und ab und dann irgendwann auch wieder nach oben.

Meine Glaskugel sagt:
EOS wird sehr bald eine Klageschrift einreichen (wenn du den Widerspruch nicht zurücknimmst) die alles noch teurer macht.
Nach der Titulierung werden sie sehr wahrscheinlich eine Vermögensauskunft einholen bei der du die Wohnung angeben musst.
Danach werden sie (ich rate hier nur...) wahrscheinlich eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen und dir flankierend mit Zwangsversteigerung drohen wenn du deren Tilgungsvorstellungen nicht befolgst.
Schuldine
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Kurz und knapp:
Nimmst du bei EOS den Widerspruch zurück, dann werden sie den Vollstreckungstitel beantragen.
Nimmst du bei EOS den Widerspruch nicht zurück, dann werden sie Klage erheben, gewinnen und dann einen Vollstreckungstitel haben.

Unterschied:
Die Klagekosten kommen dann auf deine Schulden noch obendrauf!

Mit dem Vollstreckungstitel kann EOS einen Gerichtsvollzieher beauftragen bei dir Pfändungen durchzuführen.
Dazu gehört dann auch, dass du eine Vermögensauskunft abgibst und alles wahrheitsgemäß beantwortest.
Spätenstens dann erfährt EOS von deiner Eigentumswohnung und kann in diese vollstrecken.

Das alles aber nur, wenn das Jugendamt nicht schneller ist und zuerst kommt!

Du kannst dir aussuchen, ob du die Wohnung jetzt verkaufst oder zwangsvollstrecken lässt.
Bei einer Zwangsvollstreckung kommt gewöhnlich sehr viel weniger Geld rum als bei einem freien Verkauf.
Mit Pech bist du dann zwar die Wohnung los, aber immer noch nicht alle Schulden - weil die Zwangsvollstreckung zu wenig eingebracht hat.
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 31. Aug 2026, 13:18

Du kannst dir aussuchen, ob du die Wohnung jetzt verkaufst oder zwangsvollstrecken lässt.
Bei einer Zwangsvollstreckung kommt gewöhnlich sehr viel weniger Geld rum als bei einem freien Verkauf.
Mit Pech bist du dann zwar die Wohnung los, aber immer noch nicht alle Schulden - weil die Zwangsvollstreckung zu wenig eingebracht hat.
Das Geld werde ich so oder so zahlen müssen. Der Unterschied ist nur, dass noch die Kosten für das Gerichtsverfahren zu meinen Schulden dazukommen, wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme.

Was das Jugendamt betrifft: Die gerichtliche Entscheidung über diese Schulden wurde Ende letzten Jahres getroffen. Danach habe ich nichts mehr gezahlt. Davor hatte ich ungefähr zehn Jahre lang jeden Monat 100 Euro gezahlt.

Soweit ich mich erinnere, kam Anfang Juni ein Schreiben vom Jugendamt, dass ich Rückstände habe und diese bezahlen muss. Ich habe darauf geantwortet, dass ich momentan kein Geld habe und mich in einer schwierigen finanziellen Situation befinde. Seitdem habe ich vom Jugendamt nichts mehr gehört.

Gestern habe ich fast den ganzen Tag damit verbracht, Informationen dazu und die gesetzlichen Regelungen zu suchen. Soweit ich es verstanden habe, gibt es keine konkret festgelegte Frist. Also angenommen, es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass ich einen bestimmten Betrag zahlen muss. Wie viel Zeit kann dann vergehen, bis ein Gerichtsvollzieher tätig wird? Einen Monat, anderthalb Monate, drei Monate? So wie ich es verstanden habe, gibt es dafür keinen gesetzlich festgelegten Zeitraum. Oder ich habe diese Information einfach nicht gefunden.

Außerdem habe ich gelesen, dass ein Gerichtsvollzieher seinen Besuch nicht unbedingt vorher ankündigen muss. Das heißt, wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung und ein Vollstreckungstitel vorliegen, könnte theoretisch irgendwann einfach der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ein zusätzliches Schreiben oder eine weitere Mahnung muss vorher wohl nicht unbedingt kommen. Das ist natürlich kein besonders angenehmer Gedanke.

Und das Wichtigste, was ich vorher vergessen hatte zu erwähnen: Als ich mich endgültig dazu entschieden habe, Insolvenz zu beantragen, habe ich meine Gläubiger selbst darüber informiert.

Vor ungefähr einer Woche habe ich dem Jugendamt und drei Inkassounternehmen geschrieben. Ich habe ganz offen mitgeteilt, dass ich kein Geld habe und beabsichtige, Insolvenz zu beantragen.

Ich weiß nicht, ob es richtig war, ihnen das vorher mitzuteilen. Bis jetzt schweigen alle, und ich weiß natürlich nicht, was sie jetzt vorhaben.

Besonders beschäftigt mich das Jugendamt, weil dort bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Deshalb frage ich mich jetzt, ob meine Mitteilung über die bevorstehende Insolvenz sie vielleicht im Gegenteil dazu bringen könnte, schneller mit der Vollstreckung zu beginnen. Theoretisch könnten sie die Sache doch jetzt an einen Gerichtsvollzieher weitergeben, und dann könnte alles ziemlich schnell gehen.

Aber das sind natürlich nur meine Vermutungen.
Schuldine
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Doch, es gibt eine gesetzliche Frist:
Das Urteil/vollstreckbare Ausführung/Vollstreckungsbescheid muss dir vor mindestens 14 Tagen zugestellt worden sein bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden darf.

Es kann also sehr schnell gehen oder auch Jahre dauern, bis es soweit ist.
Das kommt darauf an wie eilig es der Gläubiger damit hat.
Du erfährst das dann "aus heiterem Himmel" wenn es soweit ist, z.Bsp. wenn plötzlich der Gerichtsvollzieher bei dir klingelt.

Übrigens:
Wenn deine Gläubiger auf deine Kontaktaufnahmen oder Schreiben nicht reagieren, dann heißt das genau NICHTS!
Sie schulden dir keine Antworten, du schuldest ihnen Geld!

Und besonders bei Inkassobüros ist deren Hauptinteresse nicht eine Unterhaltung mit dir, sondern so viel Geld aus dir raus zu pressen, wie sie bekommen können - am liebsten gestern!
INTI
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von INTI »

Schuldine hat geschrieben: 31. Aug 2026, 14:41 Doch, es gibt eine gesetzliche Frist:
Das Urteil/vollstreckbare Ausführung/Vollstreckungsbescheid muss dir vor mindestens 14 Tagen zugestellt worden sein bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden darf.
Wo steht denn sowas?
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 31. Aug 2026, 14:41 Doch, es gibt eine gesetzliche Frist:
Das Urteil/vollstreckbare Ausführung/Vollstreckungsbescheid muss dir vor mindestens 14 Tagen zugestellt worden sein bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden darf.
Könnten Sie mir vielleicht einen Link zu dem Gesetz mit den 14 Tagen schicken? Ich habe gestern lange danach gesucht, aber leider nichts dazu gefunden.
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