Gi163 hat geschrieben: ↑27. Aug 2026, 21:17
Schuldine hat geschrieben: ↑27. Aug 2026, 18:25
Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung".
Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung besteht.
Übrigens ist mir heute auf verschiedenen Seiten mehrmals folgender Verwendungszweck aufgefallen:
„Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung“
Können Sie mir bitte sagen, was dieser Zusatz genau ändert? Wenn ich bei meinen Zahlungen diesen Verwendungszweck angegeben hätte, was hätte das geändert?
Das hatte ich oben schon geschrieben.
Die 50 EUR, die du zur Zeit zahlst, die vermindern deine ursprünglichen Schulden nicht, weil sie zunächst auf die Kosten (Mahn-, Inkasso-, etc), danach auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die ursprüngliche Schuld angerechnet werden - sofern du das Geld ohne diesen Zusatz überweist!
Solange die Hauptforderung nicht beglichen ist, fallen laufend weitere Zinsen an und es ist nicht selten, dass irgendwann die Höhe der Zinsen die Höhe der ursprünglichen Schuldsumme übersteigt.
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass trotz monatlicher Zahlungen die Schuldenhöhe weiter steigt.
Ich verstehe ja, dass du so viel Wert auf eine Einigung mit den Gläubigern legst - das geht einem Großteil der Schuldner so wenn die Aussicht besteht, sämtliche Schulden dadurch mit einem Schlag los zu werden.
Dazu brauchst du dann tatsächlich deren Einverständnis und die Aussichten sind bei dir wirklich schlecht.
Was die meisten Schuldner dagegen überhaupt nicht auf dem Schirm haben:
Als Schuldner brauche ich keine "Erlaubnis" des Gläubigers (in Form einer Vereinbarung) um Zahlungen leisten zu dürfen. Solange keine Pfändungen vorliegen, darf der Schuldner freiwillige Zahlungen in ihm beliebiger und möglicher Höhe leisten!
Fragen:
Habe ich das richtig verstanden, dass bisher nur das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat?
Nur ein weiterer Gläubiger (Eos) hat bereits einen Mahnbescheid erlassen?
Es gab noch keine Vollstreckungsversuche?
Wissen deine Gläubiger dann überhaupt schon von deiner Eigentumswohnung?
Was du auf jeden Fall, am besten gestern, machen solltest:
Eine genaue Aufstellung deiner aktuellen Schulden, unterteilt nach Gläubigern und Hauptforderung, Kosten, laufenden Zinsen.
Ohne eine solche Aufstellung weisst du überhaupt nicht wo du zur Zeit stehst und wir hier auch nicht.
Da wird es leider unmöglich Hilfestellung zu leisten.