Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Widerspruch zurücknehmen, sonst wird es nur teurer. Die Forderung scheint ja unstrittig zu sein.
Was den Unterhalt betrifft: Ich zahle monatlich 100 Euro und habe auch immer gezahlt – eben so viel, wie ich kann.
Das reicht aber halt nicht. Der Mindestunterhalt liegt schon bei 356 Eur - 523 Eur (je nach Alter des Kindes). Die Person, bei der das Kind wohnt, kann ja auch nicht sagen "Ich ernähre es halt mal so, wie es gerade passt".
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Inkassounternehmen trotz dieser Zahlungen gerichtlich weiter vorgehen und am Ende versuchen, in mein Vermögen zu vollstrecken?
Sehr wahrscheinlich.
Eigentlich gibt es hier nur zwei vernünftige Ansätze: Sich einen besser bezahlten Job suchen und die Wohnung verkaufen, solange man das noch selbst kann.
Bist du nie vom Unterhaltsgläubiger/Jugendamt aufgefordert deinen Unterhaltspflichten durch Veränderung der beruflichen Situation nachzukommen? Eine Selbstständigkeit, die nichts einbringt, hilft niemandem weiter und macht dir am Ende noch mehr Probleme, als sich einfach arbeitslos zu melden (dann wären keine Unterhaltschulden aufgelaufen).
Gi163 hat geschrieben: ↑27. Aug 2026, 11:33Ich versuche gerade einzuschätzen, wie riskant es für mich wäre, zunächst alles so weiterlaufen zu lassen und nicht den Weg über die Insolvenz zu gehen.
Langer Satz; entweder sie nehmen Ihren Widerspruch zurück und das Inkasso wird in übersehbarer Zeit zu einem Titel gelangen mit dem sie pfänden lassen kann, und gibt Ihnen nicht selten trotz Titel die Möglichkeit ohne Pfämndung auch niedrigere Raten zu zahlen mit der Auflge Vermögensveränderungen zeitgleich mitzuteilen, um erneut über die Höhe der Raten zu sprechen, oder Sie halten an dem Widerspruch fest und es wird zu einem Verfahren vor Gericht kommen, wo sie bis dahin zumindest diesen Gläubiger wahrscheinlich nicht bedienen werden, er aber womöglich spätestens nach Urteil weniger auf eine Ratenzahlung als eine Pfändung eingehen wird.
Was wäre, wenn man statt einer Insolvenz folgenden Weg in Betracht zieht: einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen und die Wohnung dafür mit einer Grundschuld zu belasten?
Die Idee wäre, dass die Bank dann bereits eine Sicherheit an der Wohnung in Form einer Grundschuld hätte.
Falls dieser Weg nicht funktioniert, würde mich interessieren, warum genau und welche gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.
Wenn dein Vater bereit ist dir mit finanziellen Mitteln zu helfen, dann kann er dir ein Privatdarlehen (schriftlich per Vertrag) geben und sich im Grundbuch eintragen lassen.
Dafür fallen allerdings zusätzlich Notar- und Gerichtskosten an.
Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung".
Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung besteht.