insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1392
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Shopgirl »

Widerspruch zurücknehmen, sonst wird es nur teurer. Die Forderung scheint ja unstrittig zu sein.
Was den Unterhalt betrifft: Ich zahle monatlich 100 Euro und habe auch immer gezahlt – eben so viel, wie ich kann.
Das reicht aber halt nicht. Der Mindestunterhalt liegt schon bei 356 Eur - 523 Eur (je nach Alter des Kindes). Die Person, bei der das Kind wohnt, kann ja auch nicht sagen "Ich ernähre es halt mal so, wie es gerade passt".
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Inkassounternehmen trotz dieser Zahlungen gerichtlich weiter vorgehen und am Ende versuchen, in mein Vermögen zu vollstrecken?
Sehr wahrscheinlich.

Eigentlich gibt es hier nur zwei vernünftige Ansätze: Sich einen besser bezahlten Job suchen und die Wohnung verkaufen, solange man das noch selbst kann.

Bist du nie vom Unterhaltsgläubiger/Jugendamt aufgefordert deinen Unterhaltspflichten durch Veränderung der beruflichen Situation nachzukommen? Eine Selbstständigkeit, die nichts einbringt, hilft niemandem weiter und macht dir am Ende noch mehr Probleme, als sich einfach arbeitslos zu melden (dann wären keine Unterhaltschulden aufgelaufen).
Gi163
Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

TomH hat geschrieben: 27. Aug 2026, 11:44
Gi163 hat geschrieben: 27. Aug 2026, 11:33Ich versuche gerade einzuschätzen, wie riskant es für mich wäre, zunächst alles so weiterlaufen zu lassen und nicht den Weg über die Insolvenz zu gehen.
Langer Satz; entweder sie nehmen Ihren Widerspruch zurück und das Inkasso wird in übersehbarer Zeit zu einem Titel gelangen mit dem sie pfänden lassen kann, und gibt Ihnen nicht selten trotz Titel die Möglichkeit ohne Pfämndung auch niedrigere Raten zu zahlen mit der Auflge Vermögensveränderungen zeitgleich mitzuteilen, um erneut über die Höhe der Raten zu sprechen, oder Sie halten an dem Widerspruch fest und es wird zu einem Verfahren vor Gericht kommen, wo sie bis dahin zumindest diesen Gläubiger wahrscheinlich nicht bedienen werden, er aber womöglich spätestens nach Urteil weniger auf eine Ratenzahlung als eine Pfändung eingehen wird.
Was wäre, wenn man statt einer Insolvenz folgenden Weg in Betracht zieht: einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen und die Wohnung dafür mit einer Grundschuld zu belasten?

Die Idee wäre, dass die Bank dann bereits eine Sicherheit an der Wohnung in Form einer Grundschuld hätte.

Falls dieser Weg nicht funktioniert, würde mich interessieren, warum genau und welche gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1392
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Shopgirl »

Dem steht die Bank entgegen, die dir aufgrund schlechter Schufa keinen Kredit geben wird.

Und wie würdest du denn diesen hypothetischen Kredit von 1500 Euro zurückzahlen wollen?
Schuldine
Wissender
Beiträge: 204
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Wenn dein Vater bereit ist dir mit finanziellen Mitteln zu helfen, dann kann er dir ein Privatdarlehen (schriftlich per Vertrag) geben und sich im Grundbuch eintragen lassen.

Dafür fallen allerdings zusätzlich Notar- und Gerichtskosten an.

Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung".

Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung besteht.
TomH
Wissender
Beiträge: 361
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von TomH »

Gi163 hat geschrieben: 27. Aug 2026, 15:51Was wäre, wenn man statt einer Insolvenz folgenden Weg in Betracht zieht: einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen und die Wohnung dafür mit einer Grundschuld zu belasten?
Was würde das an dem Titel ändern den das eine Inkasso erhalten würde"?": nichts.

Die Frage einen Angehörigen um 1500 Euro zu fragen halte ich auch für zielführender.
Gi163
Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 27. Aug 2026, 18:25 Wenn dein Vater bereit ist dir mit finanziellen Mitteln zu helfen, dann kann er dir ein Privatdarlehen (schriftlich per Vertrag) geben und sich im Grundbuch eintragen lassen.

Dafür fallen allerdings zusätzlich Notar- und Gerichtskosten an.

Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung".

Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung besteht.
Ich habe über genau diese Möglichkeit auch schon nachgedacht und mit meinem Vater darüber gesprochen.

Wenn es gelingen würde, mit den Gläubigern einen Vergleich über etwa 30 % der Forderungen zu schließen, wäre mein Vater grundsätzlich bereit, mir den dafür notwendigen Betrag als Privatdarlehen zur Verfügung zu stellen.

Ich weiß allerdings nicht, ob die Gläubiger bzw. Inkassounternehmen einem solchen Vergleich überhaupt zustimmen würden, insbesondere weil ich eine eigene Wohnung habe.

Auch bei der Absicherung des Darlehens meines Vaters durch eine Grundschuld habe ich Bedenken. Wenn ich jetzt, wo die finanziellen Schwierigkeiten bereits bestehen, zugunsten meines Vaters eine Grundschuld eintragen lasse und später doch Insolvenz beantragen müsste, habe ich Sorge, dass der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger versuchen könnten, diese Sicherheit anzufechten.

Heute habe ich mir außerdem die Preise mehrerer kommerzieller Schuldnerberatungen angesehen. Dort wird zum Beispiel ein bestimmter Betrag je nach Anzahl der Gläubiger genannt, dazu kommen verschiedene Pauschalen für einzelne Leistungen, teilweise zusätzliche Kosten für Selbstständige usw. Am Ende ist für mich überhaupt nicht ersichtlich, was mich das Ganze insgesamt kosten würde.

Natürlich garantiert mir dabei niemand, dass die Gläubiger beispielsweise einem Vergleich über 30 % zustimmen.Übrigens ist mir heute auf verschiedenen Seiten mehrmals folgender Verwendungszweck aufgefallen:

„Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung“

Können Sie mir bitte sagen, was dieser Zusatz genau ändert? Wenn ich bei meinen Zahlungen diesen Verwendungszweck angegeben hätte, was hätte das geändert?
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1392
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Shopgirl »

Ich weiß allerdings nicht, ob die Gläubiger bzw. Inkassounternehmen einem solchen Vergleich überhaupt zustimmen würden, insbesondere weil ich eine eigene Wohnung habe.
Doch, das weißt du...
Wenn es gelingen würde, mit den Gläubigern einen Vergleich über etwa 30 % der Forderungen zu schließen, wäre mein Vater grundsätzlich bereit, mir den dafür notwendigen Betrag als Privatdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Lass um Gottes Willen deinen Vater da raus.
Heute habe ich mir außerdem die Preise mehrerer kommerzieller Schuldnerberatungen angesehen. Dort wird zum Beispiel ein bestimmter Betrag je nach Anzahl der Gläubiger genannt, dazu kommen verschiedene Pauschalen für einzelne Leistungen, teilweise zusätzliche Kosten für Selbstständige usw. Am Ende ist für mich überhaupt nicht ersichtlich, was mich das Ganze insgesamt kosten würde.
Wenn das dein Weg ist, wünsche ich dir viel Glück. Du wirst es brauchen.
Schuldine
Wissender
Beiträge: 204
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Gi163 hat geschrieben: 27. Aug 2026, 21:17
Schuldine hat geschrieben: 27. Aug 2026, 18:25
Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung".

Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung besteht.
Übrigens ist mir heute auf verschiedenen Seiten mehrmals folgender Verwendungszweck aufgefallen:

„Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung“

Können Sie mir bitte sagen, was dieser Zusatz genau ändert? Wenn ich bei meinen Zahlungen diesen Verwendungszweck angegeben hätte, was hätte das geändert?
Das hatte ich oben schon geschrieben.

Die 50 EUR, die du zur Zeit zahlst, die vermindern deine ursprünglichen Schulden nicht, weil sie zunächst auf die Kosten (Mahn-, Inkasso-, etc), danach auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die ursprüngliche Schuld angerechnet werden - sofern du das Geld ohne diesen Zusatz überweist!

Solange die Hauptforderung nicht beglichen ist, fallen laufend weitere Zinsen an und es ist nicht selten, dass irgendwann die Höhe der Zinsen die Höhe der ursprünglichen Schuldsumme übersteigt.
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass trotz monatlicher Zahlungen die Schuldenhöhe weiter steigt.


Ich verstehe ja, dass du so viel Wert auf eine Einigung mit den Gläubigern legst - das geht einem Großteil der Schuldner so wenn die Aussicht besteht, sämtliche Schulden dadurch mit einem Schlag los zu werden.
Dazu brauchst du dann tatsächlich deren Einverständnis und die Aussichten sind bei dir wirklich schlecht.

Was die meisten Schuldner dagegen überhaupt nicht auf dem Schirm haben:
Als Schuldner brauche ich keine "Erlaubnis" des Gläubigers (in Form einer Vereinbarung) um Zahlungen leisten zu dürfen. Solange keine Pfändungen vorliegen, darf der Schuldner freiwillige Zahlungen in ihm beliebiger und möglicher Höhe leisten!

Fragen:
Habe ich das richtig verstanden, dass bisher nur das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat?
Nur ein weiterer Gläubiger (Eos) hat bereits einen Mahnbescheid erlassen?
Es gab noch keine Vollstreckungsversuche?

Wissen deine Gläubiger dann überhaupt schon von deiner Eigentumswohnung?

Was du auf jeden Fall, am besten gestern, machen solltest:
Eine genaue Aufstellung deiner aktuellen Schulden, unterteilt nach Gläubigern und Hauptforderung, Kosten, laufenden Zinsen.

Ohne eine solche Aufstellung weisst du überhaupt nicht wo du zur Zeit stehst und wir hier auch nicht.
Da wird es leider unmöglich Hilfestellung zu leisten.
Schuldine
Wissender
Beiträge: 204
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Aug 2026, 00:40
Wenn es gelingen würde, mit den Gläubigern einen Vergleich über etwa 30 % der Forderungen zu schließen, wäre mein Vater grundsätzlich bereit, mir den dafür notwendigen Betrag als Privatdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Lass um Gottes Willen deinen Vater da raus.
Grundsätzlich gebe ich dir da recht, dass man Angehörige und Freunde nicht in sein eigenes Schuldendilemma reinziehen sollte.

Aber:
Es ich sehe einen großen Unterschied, ob ein Hilfewilliger (in diesem Fall der Vater) das Geld flüssig hat oder sich selbst verschulden müsste.

In diesem Fall kommt noch hinzu, dass der TE selber fast 50 ist und der Vater dann ja auch älteren Semesters.
Da darf man dann leider auch nicht ausblenden, dass das Thema Erbfolge in nicht all zu ferner Zukunft aktuell werden kann.
Schuldine
Wissender
Beiträge: 204
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

@Gi163

Ich weiss, dass die Frage unsensibel klingt, aber sie ist halt nicht unwichtig.

Wie sind denn deine familiären Verhältnisse?
Wie alt ist denn dein Vater und wer wird ihn eines (hoffentlich fernen) Tages beerben?
Gibt es da überhaupt ein nennenswertes Erbe?
Wirst du eines Tages Alleinerbe oder gibt es noch andere Erben wie Mutter, Geschwister?
Antworten