Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

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imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1566
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von imker »

und ich "glaube", dass der Wortlauf des Gerichtsbeschlusses den Freibetrag auf den Geldeingang maximiert, den der Arbeitgeber überweist
das liegt nun wiederum am Antrag aus KI, den Thorjema zum Gericht geschickt hatte

je länger das dauert, um so eher geht Geld an Gläubiger
GeldNavi
Zwischendurchposter
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von GeldNavi »

Ist das Problem eigentlich, dass die Kreissparkasse Köln bei euch die Grundfreibeträge aus Quellenfreigabe und P-Konto-Bescheinigung addiert und dadurch zu viel freigibt, oder blockt die einfach pauschal, weil ihr System mit zwei parallelen Bescheinigungen nicht klarkommt? Klingt für mich auch eher danach, dass da bei der Bank jemand aus Unsicherheit einfach "geht nicht zusammen" sagt, statt es sauber durchzurechnen - hattet ihr schon den Fall, dass die euch das schwarz auf weiß mit Verweis auf eine konkrete Vorschrift gegeben haben?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1566
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von imker »

Das Gericht hat keinen Grundfreibetrag freigegeben, sondern den gesamten "Freibetrag" definiert - nur das Geld vom Arbeitgeber.
Schau Dir den Text an:

wird der auf Grund des Eröfnungsbeschlusses des Insolvenzgerichts vom [DATUM
GESCHWÄRZT] ausgebrachte Insolvenzbeschlag betrefend die Forderung des Schuldners auf
Auszahlung des Kontoguthabens betrefend das Konto mit der Bezeichnung IBAN: [IBAN
GESCHWÄRZT] bei der o. g. Drittschuldnerin mit der Maßgabe aufgehoben, dass der
pfändungs- bzw. beschlagnahmefreie Betrag dem monatlichen Betrag entspricht, welcher von
[ARBEITGEBER GESCHWÄRZT] jeweils auf das o.g. Konto überwiesen wird.
Thorjema
Mitglied
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

GeldNavi hat geschrieben: 20. Aug 2026, 23:46 Ist das Problem eigentlich, dass die Kreissparkasse Köln bei euch die Grundfreibeträge aus Quellenfreigabe und P-Konto-Bescheinigung addiert und dadurch zu viel freigibt, oder blockt die einfach pauschal, weil ihr System mit zwei parallelen Bescheinigungen nicht klarkommt? Klingt für mich auch eher danach, dass da bei der Bank jemand aus Unsicherheit einfach "geht nicht zusammen" sagt, statt es sauber durchzurechnen - hattet ihr schon den Fall, dass die euch das schwarz auf weiß mit Verweis auf eine konkrete Vorschrift gegeben haben?
Der zweite Punkt trifft zu. Es wird nur eine Bescheinigung in dem Fall der Beschluss der Quellenfreigabe akzeptiert und die vorher vorhandene P-Konto Bescheinigung die unter anderem das Kindergeld bescheinigt ŵird nicht mehr akzeptiert.
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