Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei

Beitrag von caffery »

Mal so ein kleiner Nebenaspekt am Rande:
Thorjema hat geschrieben: 6. Aug 2026, 16:48
Mein Pfändungsfreibetrag ist 2446€ (ein Kind und Kindergeld).
73 Euro Kinderzuschlag Juli
und 73 Euro Kinderzuschlag August.
Kinderzuschlag kann über eine normale P-Kontobescheinigung freigegeben werden. Hier kann also deine geschätzte Caritas Deinen Freibetrag dauerhaft sehr einfach um 73 Euro ohne Gerichtsbeschluss erhöhen - und auch die Nachzahlung freigeben.
Thorjema
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

So, habe an die QM der Kreissparkasse Köln und bei der BaFin eine Beschwerde eröffnet.
@caffery
Das mit dem Ausstellen einer neuen Bescheinigung hat mir die nette Mitarbeiterin der Caritas schon angeboten, ebenso dass die Mitarbeiter der Pfändungsabteilung sie gerne telefonisch kontaktieren könnten, weil ich absolut nicht ausschließen möchte, dass ich nicht immer alles direkt verstehe, was die Sache nicht besser macht.
2 Anrufe, drei verschiedene Aussagen bei der Kreissparkasse Köln.
Das erste Mal hieß es sehr erbost, dass es vollkommen egal sei, es zählt nur der Freibetrag und selbst wenn ich 5.000€ verdiene zählt nur der Freibetrag.???
Auf meine Nachfrage wofür ich dann einen Beschluss benötigen würde kam nur, dass man mir gerade nicht helfen könnte und ich bis zum nächsten 1 warten soll.
Damit war das Gespräch beendet.
Wie soll ich mich als Laie da verhalten?
caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von caffery »

Jetzt habe ich das alles hier nochmal quergelesen. (Sorry - bin grad mit den Gedanken an 1000 Stellen).

Der Beschluss den du hier reinkopiert hast, beschließt doch ausschließlich die Quellenfreigabe des Arbeitseinkommens und erwähnt die beiden anderen "problematischen" Geldeingänge (Wohngeld und Erstattungsbetrag der Versicherung) überhaupt nicht. (oder habe ich Tomaten auf den Augen?)
Also ist es auch nicht verwunderlich, dass die Sparkasse nicht dein komplettes gesperrtes (und mutmaßlich eigentlich unpfändbares) Geld freigibt.

Vermutlich war das Gericht dann doch durch deinen nicht 100% optimal formulierten Antrag verwirrt oder hat ihn nicht aufmerksam zu Ende gelesen.
So wie ich es lese (ohne Gewähr) würde ich also sagen, dass dein Zorn gegenüber der Sparkasse unbegründet ist und ich eher das Gericht bitten würde deren Beschluss zu ergänzen.

Du brauchst (so ich hier alles richtig verstanden habe) :

- Quellenfreigabe für regelmäßiges Arbeitseinkommen (hast du jetzt)
- Freigabe des regelmäßigen Kinderzuschlags UND der Nachzahlung (einfach über eine neue P-Kontobescheinigung)
- Regelmäßige Freigabe für Wohngeld und die Nachzahlung, sowie wie die einmalige Kostenerstattung der Versicherung (über ergänzenden Gerichtsbeschluss)
Thorjema
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

@caffery

Danke für deine Antworten. Zornig gegenüber der Kreissparkasse würde ich jetzt nicht behaupten, aber sauer und angespannt schon. Ich hatte ja da auch angefragt, ob die Sparkasse noch etwas benötigt, wie z.B. eine neue Freibetragsbescheinigung oder was auch immer gebraucht würde.
Mein Eindruck ist bisher, dass neben einem hohen Maß an Desinteresse, ein großer Mangel an Empathie entgegen gebracht wird. So fühlt es sich an 26Jahre Kunde der Sparkasse zu sein...
Wenn der Beschluss nicht ausreicht, ist es dann zuviel verlangt darauf hinzuweisen was dafür benötigt wird?


Ich fühle mich mittlerweile dem ganzen Gegenüber so hilflos ausgeliefert, es kostet sehr viel Kraft und nochmal 3 Wochen bis zum nächsten 1 schaffe ich nicht.
Der Beschluss ist etwas schwammig ausgedrückt. Also ich habe ihn auch nicht direkt verstanden und dachte da fehlen noch die anderen Sachen.
Laut der guten Fee der Schuldnerberatung, ohne die ich wahrscheinlich richtig abschmieren würde, gibt es da interpretationsspielraum.
Auf der anderen Seite Seite verstehe ich es so, dass mein Gehalt nach Beschluss meines sei.
Und Dinge wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld unpfändbar wären.
Wäre ich vollkommen allein, könnte ich vielleicht besser damit umgehen, aber ich habe auch noch Verantwortung für meinen 9jährigen Sohn, der Essen, Trinken und neue Schulsachen benötigt.
imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von imker »

auf einem P-Konto sind diese drei Geldausgänge nicht automatisch neben den Grundfreibetrag frei.

Dafür benötigt man Becheinigungen und Beschlüsse.

Denn die Bank zahlt dir kein unpfändbares Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld aus, sondern ein aus vielen Teilen zusammengesetztes Bank- oder Sparkassen-Guthaben.

Da wirst Du noch einmal zur Beratung müssen mit dem Beschluss und der bisherigen Bescheinigung.

M.E. brauchst Du vom Gericht einen Beschluss, dass der jeweils überwiesene Arbeitslohn und zusätzlich Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld den Freibetrag ausmachen.

Beeil Dich - so etwas wirkt nicht zurück ....
Thorjema
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

Irgendwie verstehe ichs noch nicht wirklich.
Das lief ja jetzt auch schon ein paar Monate so und da war immer alles frei, obwohl ich immer über dem Freibetrag der Bescheinigung war.
Aus welchen Gründen auch immer stellt die Kreissparkasse Köln das fest und hält Guthaben zurück.
Also, dann Antrag bei Gericht gestellt und dann gibt das Gericht per Beschluss mein Gehalt vom Insolvenzbeschlag frei.
Eine ausgestellte Bescheinigung habe ich ja schon. Das ist doch alles irgendwie doppelt gemoppelt.
Vielleicht bin ich ja einem Denkfehler aufgesessen, aber der Beschluss hebt doch jetzt nicht die Bescheinigung auf und es ist beides zusammen umzusetzen?
Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt.
Meine Vermutung ist dass vielleicht Probleme bestehen dies in die Software einzupflegen.
Icke26
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Icke26 »

caffery hat geschrieben: 7. Aug 2026, 16:54 Jetzt habe ich das alles hier nochmal quergelesen. (Sorry - bin grad mit den Gedanken an 1000 Stellen).

Der Beschluss den du hier reinkopiert hast, beschließt doch ausschließlich die Quellenfreigabe des Arbeitseinkommens und erwähnt die beiden anderen "problematischen" Geldeingänge (Wohngeld und Erstattungsbetrag der Versicherung) überhaupt nicht. (oder habe ich Tomaten auf den Augen?)
Also ist es auch nicht verwunderlich, dass die Sparkasse nicht dein komplettes gesperrtes (und mutmaßlich eigentlich unpfändbares) Geld freigibt.

Vermutlich war das Gericht dann doch durch deinen nicht 100% optimal formulierten Antrag verwirrt oder hat ihn nicht aufmerksam zu Ende gelesen.
So wie ich es lese (ohne Gewähr) würde ich also sagen, dass dein Zorn gegenüber der Sparkasse unbegründet ist und ich eher das Gericht bitten würde deren Beschluss zu ergänzen.

Du brauchst (so ich hier alles richtig verstanden habe) :

- Quellenfreigabe für regelmäßiges Arbeitseinkommen (hast du jetzt)
- Freigabe des regelmäßigen Kinderzuschlags UND der Nachzahlung (einfach über eine neue P-Kontobescheinigung)
- Regelmäßige Freigabe für Wohngeld und die Nachzahlung, sowie wie die einmalige Kostenerstattung der Versicherung (über ergänzenden Gerichtsbeschluss)
Hier steht meiner Meinung doch die richtige Antwort.
Besorge dir die restlichen fehlenden Bescheinigungen, incl. Kindergeld und Kinderzuschlag, und reiche diese dann bei deiner Bank ein.
Thorjema
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Thorjema »

😒 Heute morgen rief mich eine Mitarbeiterin der Kreissparkasse Köln an.
Sie habe mit der Pfändungsabteilung gesprochen und diese sagt, dass nur eins geht Beschluss oder Freigabe Bescheinigung. da nun der Beschluss kam gilt dieser nur für das Gehalt, da die anderen Sachen nicht darin standen.
Eine neue Bescheinigung der Schuldnerberatung oder zugelassenen Stelle würde NICHT ausreichen, da diese den Beschluss ersetzen würde?

Für Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld akzeptieren sie nur die Freigabe vom Insolvenzverwalter, der soll mit einem formlosen Schreiben an die Sparkasse die Beträge freigeben.

Wieso geht denn nur hop oder top? Der Beschluss und die Bescheinigung schließen sich doch nicht aus?
Zudem Kindergeld beziehe ich ja schon die ganze Zeit.
Habe darum gebeten mir diese Begründung schriftlich mitzuteilen.

Beim Amtsgericht habe ich per Fax-App um eine Ergänzung und Aufnahme für Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in den Beschluss gebeten.

Kurz danach noch dem Insolvenzverwalter eine Email geschrieben mit der Bitte die Beträge freizugeben.

Ist es denn wirklich so, dass sich Quellenfreigabe des Gehalts und die PKonto- Bescheinigung aufheben?
Also für mich macht das keinen Sinn.
Kann mir das jemand erklären?
Icke26
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Icke26 »

Nein, eine Quellenfreigabe (die Freigabe des Gehalts beim Gericht oder Arbeitgeber) und eine P-Konto-Bescheinigung für die Bank heben sich nicht auf. Sie ergänzen sich, können aber bei falscher Handhabung zu Verwirrung oder Doppelberechnungen führen.

Wie die Systeme funktionierenP-Konto-Bescheinigung: Diese geben Sie direkt bei Ihrer Bank ab. Sie erhöht den automatischen Grundfreibetrag auf Ihrem Konto (z. B. für Kinder oder Unterhalt), damit die Bank eingehendes Geld nicht sperrt.

Quellenfreigabe: Diese beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht (nach § 906 ZPO), wenn eine sogenannte Doppelpfändung vorliegt. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber zieht bereits den pfändbaren Teil ab und überweist nur den unpfändbaren Rest an Sie. Das Gericht teilt der Bank dann mit, dass dieser an der Quelle bereinigte Lohn nicht nochmal auf dem Konto geprüft und gekürzt werden darf.

Warum das verwirrend istKein Aufheben: Die Freigaben widersprechen sich nicht, sie greifen auf unterschiedlichen Stufen (Arbeitgeber/Gericht vs. Bank) ein.Gefahr der Doppelrechnung: Wenn Sie der Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen und gleichzeitig das Gericht das Gehalt an der Quelle komplett freigibt, rechnet die Bank im schlimmsten Fall Beträge doppelt an oder blockiert Geld, weil die Automatisierung der Bank die gerichtliche Sonderregelung nicht richtig
Shopgirl
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Re: Sparkasse berücksichtigt Freigabe nicht

Beitrag von Shopgirl »

Ich würde das ganz persönlich total super finden, wenn man KI-Antworten kennzeichnet, denn in Rechtsfragen liegt die KI leider oft sehr daneben.
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