Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
TomH hat geschrieben: ↑9. Jun 2026, 13:28
Keiner will / sollte betrogen werden, das ist unstrittig.
Im Allgemeinen ändern sich Rentenbescheide, zwar meist nach "oben", aber auch nach "unten". Ob da ein Gläubiger aufgrund der EV - oder im Fortgang einer PI - Vgl. anstellt weiß ich nicht.
Darum geht es gar nicht.
Ich bin erstaunt das so ein bundesweit bekanntes, und wirklich sehr gutes forum , sogar hier versucht zu helfen.
Hier handelt es sich nun mal ohne wenn und aber um eine Straftat. Ohne wenn und aber.
Eigentlich gibt es hier nur eine Hilfe, den Rat, bitte wendet euch dringend an einen Anwalt.
Und nicht noch irgendwelche Tipps geben wie man das am besten vertuschen kann.
Was machst du mich hier so blöd an.
Ich sage hier meine Meinung , und du hast mir rein gar nichts zu sagen.
Und vbuH am Hals, was träumst du denn?
Hatte ich noch nie, und meine Insolvenz ist schon seit ein paar Jahren erfolgreich beendet.
Rauch mal was anderes.
TomH hat geschrieben: ↑9. Jun 2026, 13:28 ... Im Allgemeinen ändern sich Rentenbescheide, zwar meist nach "oben", aber auch nach "unten". Ob da ein Gläubiger aufgrund der EV - oder im Fortgang einer PI - Vgl. anstellt weiß ich nicht.
Darum geht es gar nicht. ...
Und nicht noch irgendwelche Tipps geben wie man das am besten vertuschen kann. ...
Ich denke Ihnen ermangelt es erheblich an allgemeinem Verständnis, zumindest liest man dies in Phasen immer wieder.
Ansonsten ist das von mir ein Hinweis gewesen wie sich etwas darstellen kann, nicht wie man etwas vertuschen kann.
Auch hat robo vollkommen recht damit, dass in der Bundesrepublik immernoch Gerichte entscheiden, oder wollen Sie den Fragesteller zu einer Selbstanzeige ermutigen.
Also beim einfachen Betrug droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Da eine Geldstrafe kaum bezahlt werden kann, läuft es wohl auf einen Freiheitsstrafe hinaus, vermutlich mich Bewährung. Ich würde einen Anwalt konsultieren, bevor Insolvenz angemeldet wird.
Problematisch ist, dass es vermutlich für den Kredit keine Restschuldbefreiung gibt, da er auf Grund einer unerlaubten Handlung erteilt wurde.
roswitha hat geschrieben: ↑14. Jun 2026, 19:11
Also beim einfachen Betrug droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Da eine Geldstrafe kaum bezahlt werden kann, läuft es wohl auf einen Freiheitsstrafe hinaus, vermutlich mich Bewährung. Ich würde einen Anwalt konsultieren, bevor Insolvenz angemeldet wird.
Problematisch ist, dass es vermutlich für den Kredit keine Restschuldbefreiung gibt, da er auf Grund einer unerlaubten Handlung erteilt wurde.
So sieht’s aus.
Aber da der Themenstarter wohl sich verabschiedet hat, kann man das Thema wohl schließen.
Betrug inst nun mal Betrug, da kann nur ein Anwalt die Strafe vielleicht mindern.
Den muss man sich aber erst einmal leisten können.