Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
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Studentin28
- Neuankömmling
- Beiträge: 2
- Registriert: 8. Jun 2026, 18:51
Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Hallo, ich und mein Mann hatten leider viele Kosten durch mein eigenfinanziertes Studium und die Todesfälle
unserer Eltern zu tragen. Mein Mann bekommt außerdem aufgrund eines Arbeitsunfalls eine EU-Rente und sein vorheriges Einkommen ist weggefallen. Dazu haben wir bereits eigene Kinder und natürlich haben auch einige dumme
Entscheidungen zu unserer jetzigen Überschuldung geführt.
Wir hatten jahrelang versucht, Schulden mit neuen Schulden zu decken, so dass es am Ende ein Teufelskreis war.
Nun hat mein Mann bei den letzten höheren Kredit vor 1 Jahr seinen Rentenbescheid gefälscht. Wenn er nun in Insolvenz gehen würde. Würde dieser Betrug auffliegen? Wenn ja, mit welchen Folgen müssen wir rechnen?
unserer Eltern zu tragen. Mein Mann bekommt außerdem aufgrund eines Arbeitsunfalls eine EU-Rente und sein vorheriges Einkommen ist weggefallen. Dazu haben wir bereits eigene Kinder und natürlich haben auch einige dumme
Entscheidungen zu unserer jetzigen Überschuldung geführt.
Wir hatten jahrelang versucht, Schulden mit neuen Schulden zu decken, so dass es am Ende ein Teufelskreis war.
Nun hat mein Mann bei den letzten höheren Kredit vor 1 Jahr seinen Rentenbescheid gefälscht. Wenn er nun in Insolvenz gehen würde. Würde dieser Betrug auffliegen? Wenn ja, mit welchen Folgen müssen wir rechnen?
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Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Hi Studentin28,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar" geschaut?
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Es gib keine "Sippenhaft", deswegen ist nix mit "wir".Studentin28 hat geschrieben: ↑8. Jun 2026, 19:10 ...
Wenn ja, mit welchen Folgen müssen wir rechnen?
No 1: Sauber alles trennen !
Wenn es auf ein Insolvenzverfahren hinausläuft, dann werden es zwei Insolvenzverfahren.
Was hast Du mit unterschrieben ?
Wer von Euch hat welche Schulden ?
Sucht Euch jedenfalls eine caritative Schuldnerberatung: AWO, Caritas, Diakonie o.ä.
also eine kostenlose, die ihr nicht bezahlen müsst.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Ich schätze darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort @Studentin28.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
1, Ja, ein Insolvenzantrag würde es vermutlich wahrscheinlicher machen, dass die betrügerische Fälschung "auffliegen" würde. Wie wahrscheinlich es genau ist kann man aber nur raten.
2. Kein normaler Verbraucher muss einen Insolvenzantrag stellen. Auch nicht wenn er überschuldet ist. Ein Insolvenzverfahren ist in soweit niemals "unvermeidbar".
3. Wenn ein Insolvenzantrag ein solches Risiko birgt würde ich grundsätzlich von der Antragstellung dringend abraten solange es außer dem Gefühl etwas machen zu müssen keinen wirklichen Vorteil bei einem Verfahren gibt - und das ist in aller Regel bei Unpfändbarkeit auf absehbare Zeit der Fall - und das scheint hier ja so zu sein.
4. Hat Robo schon gesagt - wenn nur er den Betrug begangen hat, hat das nichts mir dir zu tun. Du könntest also gefahrlos ein Verfahren beantragen so das denn Sinn ergibt.
5. Wenn der Betrug auffliegt gäbe es zunächst eine breite Palette von Folgen für die Forderung und auch für ein Insolvenzverfahren. Eine solche Forderung wäre ein Versagungsgrund für eine Restschuldbefreiung wenn der Vorfall bis zu drei Jahre vor der Antragstellung stattfand. /§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Der Gläubiger könnte also das ganze Verfahren zerschießen. Diese Zeit könnte man also zunächst mal abwarten.
Zumindest aber könnte der Gläubiger die Forderung grundsätzlich als deliktisch anmelden - wodurch diese eine Restschuldbefreiung "überleben" würde. / § 302 Nr.1 InsO
6. Hinzu käme unter Umständen der strafrechtliche Teil. § 263 StGB. Vermutlich würde es sowas wie eine Geldstrafe über einige Tagessätze geben wenn er nicht einschlägig vorbestraft ist. Meiner Erfahrung nach verfolgen Gläubiger soetwas aber eher sehr selten da sie da keinen Vorteil von haben. Um das Risiko aber auszuschließen: Die Verfolgungsverjährung ist 5 Jahre ab der Tat. Wenn man also durch einen Antrag keine Hunde wecken will, kann man sich auf den Standpunkt stellen vor einem Insolvenzantrag diese Zeit abzuwarten.
2. Kein normaler Verbraucher muss einen Insolvenzantrag stellen. Auch nicht wenn er überschuldet ist. Ein Insolvenzverfahren ist in soweit niemals "unvermeidbar".
3. Wenn ein Insolvenzantrag ein solches Risiko birgt würde ich grundsätzlich von der Antragstellung dringend abraten solange es außer dem Gefühl etwas machen zu müssen keinen wirklichen Vorteil bei einem Verfahren gibt - und das ist in aller Regel bei Unpfändbarkeit auf absehbare Zeit der Fall - und das scheint hier ja so zu sein.
4. Hat Robo schon gesagt - wenn nur er den Betrug begangen hat, hat das nichts mir dir zu tun. Du könntest also gefahrlos ein Verfahren beantragen so das denn Sinn ergibt.
5. Wenn der Betrug auffliegt gäbe es zunächst eine breite Palette von Folgen für die Forderung und auch für ein Insolvenzverfahren. Eine solche Forderung wäre ein Versagungsgrund für eine Restschuldbefreiung wenn der Vorfall bis zu drei Jahre vor der Antragstellung stattfand. /§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Der Gläubiger könnte also das ganze Verfahren zerschießen. Diese Zeit könnte man also zunächst mal abwarten.
Zumindest aber könnte der Gläubiger die Forderung grundsätzlich als deliktisch anmelden - wodurch diese eine Restschuldbefreiung "überleben" würde. / § 302 Nr.1 InsO
6. Hinzu käme unter Umständen der strafrechtliche Teil. § 263 StGB. Vermutlich würde es sowas wie eine Geldstrafe über einige Tagessätze geben wenn er nicht einschlägig vorbestraft ist. Meiner Erfahrung nach verfolgen Gläubiger soetwas aber eher sehr selten da sie da keinen Vorteil von haben. Um das Risiko aber auszuschließen: Die Verfolgungsverjährung ist 5 Jahre ab der Tat. Wenn man also durch einen Antrag keine Hunde wecken will, kann man sich auf den Standpunkt stellen vor einem Insolvenzantrag diese Zeit abzuwarten.
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Studentin28
- Neuankömmling
- Beiträge: 2
- Registriert: 8. Jun 2026, 18:51
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Danke für die schnellen Antworten.
Ja, er hat den Betrug quasi allein gemacht. Ich bin bereits in Insolvenz seit einem halben Jahr.
Er hat noch ein 1/8 Anteil an seinem Elternhaus. Der Verlust ist allerdings begrenzt, da das Haus sehr Marode ist.
Also er wird unter der Pfändungsfreigrenze sein, aber werden die nicht irgendwie auch das Geld versuchen einzutreiben?
Die Rate bei der Bank mit dem Betrug ist die höchste Rate von allen. (ca. 500 Euro)
Wenn wir nun quasi nichts mehr bezahlen, fordern die dann nicht auch die Eidesstattliche Versicherung und würde das dann nicht
erst recht auffallen?
Ja, er hat den Betrug quasi allein gemacht. Ich bin bereits in Insolvenz seit einem halben Jahr.
Er hat noch ein 1/8 Anteil an seinem Elternhaus. Der Verlust ist allerdings begrenzt, da das Haus sehr Marode ist.
Also er wird unter der Pfändungsfreigrenze sein, aber werden die nicht irgendwie auch das Geld versuchen einzutreiben?
Die Rate bei der Bank mit dem Betrug ist die höchste Rate von allen. (ca. 500 Euro)
Wenn wir nun quasi nichts mehr bezahlen, fordern die dann nicht auch die Eidesstattliche Versicherung und würde das dann nicht
erst recht auffallen?
Zuletzt geändert von caffery am 9. Jun 2026, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Namen der Bank entfernt, Betrag gerundet.
Grund: Namen der Bank entfernt, Betrag gerundet.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Hierzu müsste die Bank erst einmal einen Titel bewirken, also das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen. Dann hätte sie mehrer Möglichkeiten - sofern dem Verfahren nicht widersprochen wurde, die Schuld also anerkannt wurde -, u.a. den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher zur Abgabe der EV zu bewegen.
Ob dann dem Gläubiger der gefälschte Rentenbescheid auffallen wird kann keiner behaupten, sofern der ungefälschte der EV beigelegt wird.
Ob dann dem Gläubiger der gefälschte Rentenbescheid auffallen wird kann keiner behaupten, sofern der ungefälschte der EV beigelegt wird.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Ja, jetzt wo dann nichts mehr bezahlt wird, geht alles seinen Weg.Studentin28 hat geschrieben: ↑9. Jun 2026, 00:36 Danke für die schnellen Antworten.
Ja, er hat den Betrug quasi allein gemacht. Ich bin bereits in Insolvenz seit einem halben Jahr.
Er hat noch ein 1/8 Anteil an seinem Elternhaus. Der Verlust ist allerdings begrenzt, da das Haus sehr Marode ist.
Also er wird unter der Pfändungsfreigrenze sein, aber werden die nicht irgendwie auch das Geld versuchen einzutreiben?
Die Rate bei der Bank mit dem Betrug ist die höchste Rate von allen. (ca. 500 Euro)
Wenn wir nun quasi nichts mehr bezahlen, fordern die dann nicht auch die Eidesstattliche Versicherung und würde das dann nicht
erst recht auffallen?
Mahnungen
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Eidesstattliche Versicherung
Und da ist man gesetzlich verpflichtet die Wahrheit zu sagen, ansonsten droht Haft.
Ehrlich gesagt, hält sich mein Mitleid in Grenzen. Das was dein Mann gemacht hat, ist eine vorsätzliche Straftat.
Vielleicht bekommt er auch noch von der Rentenversicherung Ärger.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Natürlich kann das bei einer VA auch "auffliegen". Man kann sich überlegen zu versuchen diesen Gläubiger soweit glücklich zu machen, dass es von seiner Seite nicht dazu kommt. Inwieweit das Sinn macht, mag ich hier nicht zu beurteilen.
Die Straftat ist halt schon begangen worden und wohl in der Sache auch einigermaßen unstrittig. Das ist jetzt nicht mehr zu ändern. Wenn er also weder zahlen kann, noch zu Kreuze kriechen will, kann er nur versuchen Gras drüber wachsen zu lassen und so das Risiko des Auffliegens möglichst klein zu halten bis die Gefahr vorüber ist - ohne wirkliche Sicherheit ob es nicht trotzdem auffällt.
Vielleicht wäre eine anwaltliche Beratung hier ja auch nicht schlecht;)
Die Straftat ist halt schon begangen worden und wohl in der Sache auch einigermaßen unstrittig. Das ist jetzt nicht mehr zu ändern. Wenn er also weder zahlen kann, noch zu Kreuze kriechen will, kann er nur versuchen Gras drüber wachsen zu lassen und so das Risiko des Auffliegens möglichst klein zu halten bis die Gefahr vorüber ist - ohne wirkliche Sicherheit ob es nicht trotzdem auffällt.
Vielleicht wäre eine anwaltliche Beratung hier ja auch nicht schlecht;)
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Das hab ich noch im Internet gefunden:
Die Fälschung des Rentenbescheids erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB und der Krediterschleichung. Hierfür drohen Ihrem Mann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem verjährt Kreditbetrug in der Regel erst nach fünf Jahren, weshalb die Tat auch ein Jahr später noch voll verfolgbar ist.
Die Fälschung des Rentenbescheids erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB und der Krediterschleichung. Hierfür drohen Ihrem Mann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem verjährt Kreditbetrug in der Regel erst nach fünf Jahren, weshalb die Tat auch ein Jahr später noch voll verfolgbar ist.
Re: Kreditbetrug und Insolvenz fast unvermeidbar
Keiner will / sollte betrogen werden, das ist unstrittig.
Im Allgemeinen ändern sich Rentenbescheide, zwar meist nach "oben", aber auch nach "unten". Ob da ein Gläubiger aufgrund der EV - oder im Fortgang einer PI - Vgl. anstellt weiß ich nicht.
Im Allgemeinen ändern sich Rentenbescheide, zwar meist nach "oben", aber auch nach "unten". Ob da ein Gläubiger aufgrund der EV - oder im Fortgang einer PI - Vgl. anstellt weiß ich nicht.