Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

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AdiDana
Wissender
Beiträge: 170
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von AdiDana »

Hallo kkca,

irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass Sie einiges nicht verstanden haben, obwohl es hier super erklärt wurde.

Wie kommen Sie auf die 35%? Wissen Sie die genaue Summe, die zur Insolvenz angemeldet wurde? Wissen Sie jeden Euro, der gepfändet wurde? Und haben Sie bedacht, dass von der gepfändeten Summe der IV 40% für seine Tätigkeit bis zur Wohlvehaltensphase einbehalten darf und nur 60% als "Abzahlung der Schulden" gelten? Außerdem müssen auch noch die Gerichtskosten getilgt worden sein.

Während der Wohlverhaltensphase darf natürlich weiter gepfändet werden. Das läuft auf den Tag genau 3 Jahre in Ihrem Verfahren. Und natürlich auch die Steuerrückerstattung von 2022. Eine Verkürzung ist in Ihrem Verfahren definitiv nicht möglich. Vielleicht haben die beim Bundesfinanzhof gedacht, sie sprechen von den älteren Verfahren, da war eine Verkürzung möglich und ist es immer noch, sofern es sich um ein altes Verfahren handelt. Ihr Verfahren ist aber kein altes Verfahren. Haftbar machen können Sie niemanden, weil es keine Fehler gab.

Dass Sie kein Deutschlandticket kaufen können, kann ich nicht nachvollziehen. Das sollte mit Schulden und Schufa gar nichts zu tun haben.

Sie sagen Sie könnten nichts sparen, sagen aber im gleichen Post, dass sie die Steuernachzahlung wenn nötig sogar sofort doppelt bezahlen würden wenn es damit erledigt wäre.

Ich verstehe die Ungeduld nicht. Sie könnten den Sommer so hart feiern, wenn das nicht wäre? Ich war von 2013 bis 2019 in einer Insolvenz. 6 Jahre. Die Schufa blieb damals danach noch weitere 3 !! Jahre schlecht und wurde erst nach Ablauf der insgesamt 9 Jahre gelöscht. Meine Wohlverhaltensphase dauerte 5 Jahre. Und obwohl ich 67 Prozent meiner Schulden im laufenden Verfahren mit der Pfändung bezahlt habe, war eine Verkürzung nicht möglich, da eben ein großer Teil dieser Summe einfach das "Einkommen" des IV war und meine Gläuber relativ wenig davon zu sehen bekommen haben.

Ich rate Ihnen sich einfach zurück zu lehnen und abzuwarten. Wenn dann im November die RSB kommt, senden Sie dies an die Bank und die Schufa und nur wenig später sollte alles wieder tutti sein.
kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Nach auskunft der DSGVO - Artikel 15 (Hat er auch direkt Freiwillig anstandslos herraus gegeben) ist mir im daten satz aufgefallen das der Insolvenz anwalt einen nicht angemeldeten Inkasso unternehmen den betrag der Wohlverhaltenphase von knapp 5 000 € ausgezahlt hat.

Auch ist mir aufgefallen das der beschlag unverhältnismäßig war wegen knapp 40 € (Steuerrückersattung) war und dadurch ein jahr weiter gepfändet wurde. Insgesammt 3 jahre Insolvenszeit.

Die Insolvenz ist zwar vorbei nur vermute ich weiterhin wie schon die ganze zeit das was nicht stimmt. Und habe nicht-mehr viel zeit das zu beweisen. Und seine haltung mir eine nötigung aufgrund anspruch meiner daten ausprechen verstärkt meinen verdacht auch habe ich schon andere insolvenz verwalter angerufen um hilfe zubekommen und keiner hilft mir dabei.

Die geringe erwartungshaltung und keinerlei hilfe durch andere anwälte (2) obwohl ich den fall geschildert habe lassen mich weiter vermuten das was nicht stimmt. Auch telefonierte ich mit dem gericht wegen einem urteil der steuerrückersattung, die schrieben das zwar auf aber meldeten sich nicht mehr bei mir.

Habe zugleich eine Abfrage der anderen Angemeldeten Gläubiger gemacht sowie den der nicht gelistet ist. So jetzt ratet mal wer sich alles dazu nicht meldet !

Auch Hatte er meine KFZ versicherung gekündigt und den Betrag als Prämie einkassiert. Das war ganz sicherlich keine Prämie!

Der Anwalt selber hat schon in meinem fall gegen mehrere Gesetzte verstoßen. Die ich auch nachweisen kann.

Nochwas intressantes :

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... %2075%2F21

AZ 11 C 75/21

Das Urteil Greift nicht :-)


Brauche umbedingt eine Behörde oder Stelle die mir helfen kann :/ bin auch bereit einen guten betrag zuzahlen.
tidus82
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von tidus82 »

Ich habe das Gefühl, dass du, kkca, da einiges durcheinander bringst.
Genauso - bitte entschuldige meine Wortwahl - scheinst du zwar deinem Gefühl nach Vertrauen zu wollen, aber zu wenig rechtliches Verständnis dafür hast.

Zuerst einmal: ein Insolvenzanwalt gibt es nicht - es gibt Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Wen du wahrscheinlich meinst ist jedoch dein Insolvenzverwalter. Das müssen nicht zwingend Anwälte sein, das kann genauso ein Steuerberater sein. Der hat ziemlich große Entscheidungsmöglichkeiten wie lang er ein Insolvenzverfahren „geöffnet“ lässt. Ihm nachzuweisen, dass er das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hat wird ziemlich umfangreich und kompliziert werden.

Dafür das Gericht anzurufen oder andere - wie du sagst - „Insolvenzanwälte“ halte ich für taktisch eher schlecht.

Wenn du Wert darauf legst, dann such dir bitte einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und beauftrage ihn.

P.S.: Du schreibst dass dein Versicherungs-„Betrag“ als Prämie einbehalten wurde - du weißt schon, dass dieser Betrag auch „Prämie“ genannt wird und du das ziemlich sicher verwechselst?
kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Auch wenn ich einiges durcheinanderbringe, zeigte sich, dass mein Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt, richtig war.

Nach den mir vorliegenden Dokumenten zeigt sich, dass noch ein Gläubiger, der nicht in der Insolvenz angemeldet war, an der Insolvenz vorbeigeschlichen ist. Die Pfändung liegt vor, aber weder ich noch das Gericht, die Bank oder der Insolvenzverwalter wurden nach meiner kentnis informiert. Laut Schreiben besteht noch eine Restforderung von (ich kann das gar nicht glauben) 1.000.000 Euro bei der Generalzolldirektion (Zoll). Ich weiß nichts darüber. In den ganzen zeit der Insolvenzphase wurde mir nichts darüber mitgeteilt. Diese wurde nach Aufhebung der Insolvenz gemäß § 200 bekannt. Also nach zwei Jahren beginn der Insolvenz. Dem Insolvenzverwalter interessieren die 50 Euro, die auf mein Konto gezahlt wurden, aber der 1.000.000 € total unintressant. Angemeldet bin ich in die insolvenz mit 20.000.

Deswegen reagierte der Insolvenzverwalter wahrscheinlich so aggressiv mir gegenüber und wollte mir sogar Nötigung unterstellen! Der weiß bescheid. So wie ich gelesen habe steht bei ihm als auch bei mir noch einiges vor -.-*

P.s. Das ist kein scherz
robo
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von robo »

kkca hat geschrieben: 21. Mai 2026, 14:25 ...
Nach den mir vorliegenden Dokumenten zeigt sich, dass noch ein Gläubiger, der nicht in der Insolvenz angemeldet war, an der Insolvenz vorbeigeschlichen ist. Die Pfändung liegt vor, aber weder ich noch das Gericht, die Bank oder der Insolvenzverwalter wurden nach meiner kentnis informiert.
...
Kannst Du das noch genauer erklären ?
Was bedeutet "an der Insolvenz vorbeigeschlichen" ?
Und wem liegt die Pfändung vor: Dir ? Deiner Bank ? Deinem Insolvenzverwalter ? Oder wem ?
tidus82
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von tidus82 »

Alles was vor der Insolvenzeröffnung an Schulden da war ist von der Restschuldbefreiung umfasst - egal ob 4 Euro oder 1 Million Euro. Egal ob angemeldet oder nicht angemeldet.

Außer es ist eine vbuH, dann hättest du das aber erfahren.
robo
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Beiträge: 1094
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von robo »

1 Mill Schulden beim Zoll ?
Da könnte man durchaus auf "vbuH" kommen ...
Und wenn man seine Post nicht aufmacht, bekommt man davon auch nichts mit.
Aber das ist alles Kaffeesatzlesen.
Deswegen meine Fragen.
Shopgirl
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von Shopgirl »

Meinst du mit den 1 Mio eine Kontopfändung?
So was wird schon mal, wenn die genaue Summe nicht bekannt ist oder aus irgendeinem anderen Grund, Zahlungen geblockt werden sollen, als Platzhalter hinterlegt. Nur weil die Bank das tut, heißt es nicht, dass du 1 Mio Schulden hast.
kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

@robo wie geschrieben habe keine post erhalten keine vorladung oder anhörung, einfach garnix. Die pfändung ligt bei der bank vor und wurde wärend der insolvenz kurz nach dem zweiten jahr bekannt. Mir hat man das nicht mitgeteilt auch ergibt sich in der abschluss rechnung vom Insolvensverwalter keine kontonummer vom zoll oder der zoll selbst.

@tidus82 auch wenn es als erledigt oder abgeschlossen gilt, möchte ich dss sauber geklärt haben. Es fehlen mir vom gericht auch unterschriften auf den unterlagen. Das kann und will ich nicht so stehen lassen. Und das war meinerseits nur ein zufals fund, ich hab jetzt einen ganzen ordner an daten plus digitale daten. Und ich werd und muss das erheblich ausweiten nur um sicherzugehen.

@robo habe jeden brief geöffnet und behandelt vom Zoll kahm garnichts weder war einer bei mir noch habe ich post erhalten.


@Shopgirl auch wenn die genaue summer bekannt ist es die bank die eigentlich genau wissen sollte wie hoch schulden sind. Genau so der Zoll wenn ich so Arbeiten würde. Das ist ein Amt umd das so zu deklarien. Für mich vollkommen unverständlich.
kkca
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Registriert: 8. Jun 2023, 23:31

Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Mit vorbeigeschlichen mein ich , das ich nichts mitbekommen habe. Und weder Gericht, Insolvenzverwalter, Bank oder andere in der Insolvenzbeteilgten Anwälte, gläubiger, Banken oder Firmen mir das mitgeteilt haben, auf keinem wege.
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