Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

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AdiDana
Wissender
Beiträge: 166
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von AdiDana »

Hallo kkca,

irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass Sie einiges nicht verstanden haben, obwohl es hier super erklärt wurde.

Wie kommen Sie auf die 35%? Wissen Sie die genaue Summe, die zur Insolvenz angemeldet wurde? Wissen Sie jeden Euro, der gepfändet wurde? Und haben Sie bedacht, dass von der gepfändeten Summe der IV 40% für seine Tätigkeit bis zur Wohlvehaltensphase einbehalten darf und nur 60% als "Abzahlung der Schulden" gelten? Außerdem müssen auch noch die Gerichtskosten getilgt worden sein.

Während der Wohlverhaltensphase darf natürlich weiter gepfändet werden. Das läuft auf den Tag genau 3 Jahre in Ihrem Verfahren. Und natürlich auch die Steuerrückerstattung von 2022. Eine Verkürzung ist in Ihrem Verfahren definitiv nicht möglich. Vielleicht haben die beim Bundesfinanzhof gedacht, sie sprechen von den älteren Verfahren, da war eine Verkürzung möglich und ist es immer noch, sofern es sich um ein altes Verfahren handelt. Ihr Verfahren ist aber kein altes Verfahren. Haftbar machen können Sie niemanden, weil es keine Fehler gab.

Dass Sie kein Deutschlandticket kaufen können, kann ich nicht nachvollziehen. Das sollte mit Schulden und Schufa gar nichts zu tun haben.

Sie sagen Sie könnten nichts sparen, sagen aber im gleichen Post, dass sie die Steuernachzahlung wenn nötig sogar sofort doppelt bezahlen würden wenn es damit erledigt wäre.

Ich verstehe die Ungeduld nicht. Sie könnten den Sommer so hart feiern, wenn das nicht wäre? Ich war von 2013 bis 2019 in einer Insolvenz. 6 Jahre. Die Schufa blieb damals danach noch weitere 3 !! Jahre schlecht und wurde erst nach Ablauf der insgesamt 9 Jahre gelöscht. Meine Wohlverhaltensphase dauerte 5 Jahre. Und obwohl ich 67 Prozent meiner Schulden im laufenden Verfahren mit der Pfändung bezahlt habe, war eine Verkürzung nicht möglich, da eben ein großer Teil dieser Summe einfach das "Einkommen" des IV war und meine Gläuber relativ wenig davon zu sehen bekommen haben.

Ich rate Ihnen sich einfach zurück zu lehnen und abzuwarten. Wenn dann im November die RSB kommt, senden Sie dies an die Bank und die Schufa und nur wenig später sollte alles wieder tutti sein.
kkca
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von kkca »

Nach auskunft der DSGVO - Artikel 15 (Hat er auch direkt Freiwillig anstandslos herraus gegeben) ist mir im daten satz aufgefallen das der Insolvenz anwalt einen nicht angemeldeten Inkasso unternehmen den betrag der Wohlverhaltenphase von knapp 5 000 € ausgezahlt hat.

Auch ist mir aufgefallen das der beschlag unverhältnismäßig war wegen knapp 40 € (Steuerrückersattung) war und dadurch ein jahr weiter gepfändet wurde. Insgesammt 3 jahre Insolvenszeit.

Die Insolvenz ist zwar vorbei nur vermute ich weiterhin wie schon die ganze zeit das was nicht stimmt. Und habe nicht-mehr viel zeit das zu beweisen. Und seine haltung mir eine nötigung aufgrund anspruch meiner daten ausprechen verstärkt meinen verdacht auch habe ich schon andere insolvenz verwalter angerufen um hilfe zubekommen und keiner hilft mir dabei.

Die geringe erwartungshaltung und keinerlei hilfe durch andere anwälte (2) obwohl ich den fall geschildert habe lassen mich weiter vermuten das was nicht stimmt. Auch telefonierte ich mit dem gericht wegen einem urteil der steuerrückersattung, die schrieben das zwar auf aber meldeten sich nicht mehr bei mir.

Habe zugleich eine Abfrage der anderen Angemeldeten Gläubiger gemacht sowie den der nicht gelistet ist. So jetzt ratet mal wer sich alles dazu nicht meldet !

Auch Hatte er meine KFZ versicherung gekündigt und den Betrag als Prämie einkassiert. Das war ganz sicherlich keine Prämie!

Der Anwalt selber hat schon in meinem fall gegen mehrere Gesetzte verstoßen. Die ich auch nachweisen kann.

Nochwas intressantes :

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... %2075%2F21

AZ 11 C 75/21

Das Urteil Greift nicht :-)


Brauche umbedingt eine Behörde oder Stelle die mir helfen kann :/ bin auch bereit einen guten betrag zuzahlen.
tidus82
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)

Beitrag von tidus82 »

Ich habe das Gefühl, dass du, kkca, da einiges durcheinander bringst.
Genauso - bitte entschuldige meine Wortwahl - scheinst du zwar deinem Gefühl nach Vertrauen zu wollen, aber zu wenig rechtliches Verständnis dafür hast.

Zuerst einmal: ein Insolvenzanwalt gibt es nicht - es gibt Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Wen du wahrscheinlich meinst ist jedoch dein Insolvenzverwalter. Das müssen nicht zwingend Anwälte sein, das kann genauso ein Steuerberater sein. Der hat ziemlich große Entscheidungsmöglichkeiten wie lang er ein Insolvenzverfahren „geöffnet“ lässt. Ihm nachzuweisen, dass er das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hat wird ziemlich umfangreich und kompliziert werden.

Dafür das Gericht anzurufen oder andere - wie du sagst - „Insolvenzanwälte“ halte ich für taktisch eher schlecht.

Wenn du Wert darauf legst, dann such dir bitte einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und beauftrage ihn.

P.S.: Du schreibst dass dein Versicherungs-„Betrag“ als Prämie einbehalten wurde - du weißt schon, dass dieser Betrag auch „Prämie“ genannt wird und du das ziemlich sicher verwechselst?
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