Hallo kkca,
irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass Sie einiges nicht verstanden haben, obwohl es hier super erklärt wurde.
Wie kommen Sie auf die 35%? Wissen Sie die genaue Summe, die zur Insolvenz angemeldet wurde? Wissen Sie jeden Euro, der gepfändet wurde? Und haben Sie bedacht, dass von der gepfändeten Summe der IV 40% für seine Tätigkeit bis zur Wohlvehaltensphase einbehalten darf und nur 60% als "Abzahlung der Schulden" gelten? Außerdem müssen auch noch die Gerichtskosten getilgt worden sein.
Während der Wohlverhaltensphase darf natürlich weiter gepfändet werden. Das läuft auf den Tag genau 3 Jahre in Ihrem Verfahren. Und natürlich auch die Steuerrückerstattung von 2022. Eine Verkürzung ist in Ihrem Verfahren definitiv nicht möglich. Vielleicht haben die beim Bundesfinanzhof gedacht, sie sprechen von den älteren Verfahren, da war eine Verkürzung möglich und ist es immer noch, sofern es sich um ein altes Verfahren handelt. Ihr Verfahren ist aber kein altes Verfahren. Haftbar machen können Sie niemanden, weil es keine Fehler gab.
Dass Sie kein Deutschlandticket kaufen können, kann ich nicht nachvollziehen. Das sollte mit Schulden und Schufa gar nichts zu tun haben.
Sie sagen Sie könnten nichts sparen, sagen aber im gleichen Post, dass sie die Steuernachzahlung wenn nötig sogar sofort doppelt bezahlen würden wenn es damit erledigt wäre.
Ich verstehe die Ungeduld nicht. Sie könnten den Sommer so hart feiern, wenn das nicht wäre? Ich war von 2013 bis 2019 in einer Insolvenz. 6 Jahre. Die Schufa blieb damals danach noch weitere 3 !! Jahre schlecht und wurde erst nach Ablauf der insgesamt 9 Jahre gelöscht. Meine Wohlverhaltensphase dauerte 5 Jahre. Und obwohl ich 67 Prozent meiner Schulden im laufenden Verfahren mit der Pfändung bezahlt habe, war eine Verkürzung nicht möglich, da eben ein großer Teil dieser Summe einfach das "Einkommen" des IV war und meine Gläuber relativ wenig davon zu sehen bekommen haben.
Ich rate Ihnen sich einfach zurück zu lehnen und abzuwarten. Wenn dann im November die RSB kommt, senden Sie dies an die Bank und die Schufa und nur wenig später sollte alles wieder tutti sein.
Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
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