Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

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imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1544
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von imker »

Wird die Gehaltsabrechnung von einer externen Stelle für den Arbeitgeber erledigt?
Kannst Du erkennen, mit welchem Programm die Abrechnung erfolgt - ist das eine Buchhaltung von DATEV?

Da Du irgendwie bei dem Arbeitgeber nicht mit dem Problem verstanden wirst, frag doch mal, ob es den AG stört, wenn das Arbeotsgericht die Richrugkeit der Abrechnung überprüft und dann geh dort zur sog. Rechtsantragstelle und klage auf korrekte Abrechnung mit zwei Unterhaltspflichten.

Warum hast Du die StKlasse 4, wenn die Ehefrau nicht arbeitet - da erscheint mit die Wahl auf 3 fallen zu "müssen".
caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von caffery »

derPendler hat geschrieben: 26. Apr 2026, 23:54 Ich habe aber jetzt zumindest auch gelesen, dass der Arbeitgeber oder auch die Bank überhaupt nicht von sich aus entscheiden dürfen, wie viele genau Unterhaltsberichtigt sind. Also wenn dem AG oder der Bank bekannt sind, dass ich verheiratet bin und wir ein Kind haben, müssten die auch automatisch von zwei Unterhaltspflichtigen Personen ausgehen.

Außer die Gläubiger stellen einen Antrag auf Nichtberücksichtigung. Ist das richtig?
Ja, das ist - zumindest auf den Arbeitgeber bezogen - so richtig. Deswegen ist Dein Arbeitgeber hier auf dem Holzweg und handelt (zumindest so wie du es hier darstellst) einfach falsch. Dagegen gibt es leider kein Formular. Du wirst es ihm einfach irgendwie vermitteln müssen. Wenn es durch Mitteilen nicht geht, musst du den Rechtsweg nehmen.

Bei der Bank reicht das "bekannt sein" nicht - sondern es muss eine P-Kontobescheinigung vorliegen damit dein Fazit zutrifft. Aber das ist hier ja auch nicht das Problem...
derPendler
Mitglied
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

imker hat geschrieben: 27. Apr 2026, 06:02 Wird die Gehaltsabrechnung von einer externen Stelle für den Arbeitgeber erledigt?
Kannst Du erkennen, mit welchem Programm die Abrechnung erfolgt - ist das eine Buchhaltung von DATEV?

Da Du irgendwie bei dem Arbeitgeber nicht mit dem Problem verstanden wirst, frag doch mal, ob es den AG stört, wenn das Arbeotsgericht die Richrugkeit der Abrechnung überprüft und dann geh dort zur sog. Rechtsantragstelle und klage auf korrekte Abrechnung mit zwei Unterhaltspflichten.

Warum hast Du die StKlasse 4, wenn die Ehefrau nicht arbeitet - da erscheint mit die Wahl auf 3 fallen zu "müssen".
Hallo Imker,

soweit ich weiß, erfolgt die Abrechnung intern über unsere Personalabteilung. Die Abrechungssoftware ist Loga.

Die Steuerklasse 4 habe ich noch, weil meine Frau "noch" arbeitet, aber aktuell in Elternzeit ist. Laut Steuerberaterin war es sinnvoller in StKlasse 4 zu bleiben. Meine Frau erhält nur nicht so viel Elterngeld, weil sie letztes Jahr fast vollständig krank war und nur Krankengeld erhalten hat.

Ich werde mal schauen was ich beim Arbeitgeber noch erreichen kann. Aber so weiß ich zumindest, dass der Fehler grundsätzl. erst Mal bei denen ist.

Danke euch.
Icke26
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von Icke26 »

Vielleicht liegt es auch daran3das deine Frau eine Arbeitsstelle hat, auch wenn sie momentan nicht arbeitet.
Aber mal ne Frage: für was hast du eigentlich einen Anwalt?
TomH
Wissender
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von TomH »

@ derPendler, wenn dein Arbeitsverhältnis in Ordnung ist, würde ich noch einmal den Weg in die Personalabteilung suchen.
Ich würde bemerken ob ich verstanden würde oder nicht und entsprechend wiederholen was dort im System scheinbar fehlerhaft zu Grunde liegen muss.
Wenn ein "einfacher" Sacharbeiter damit nicht klar kommt, würde ich freundlich nach einem Gespräch mit dessen Vorgesetzten fragen, um die Fehlerquelle zu beheben.
derPendler
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Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Beitrag von derPendler »

Icke26 hat geschrieben: 27. Apr 2026, 09:21 Vielleicht liegt es auch daran3das deine Frau eine Arbeitsstelle hat, auch wenn sie momentan nicht arbeitet.
Aber mal ne Frage: für was hast du eigentlich einen Anwalt?
Weil mir z.B. die Caritas wegen Überlastung nicht helfen konnte bzw. nicht zurück gemeldet hat und ich nur darüber in die Insolvenz gehen konnte. Weil ich von dieser Materie keine Ahnung habe.

Also laut Insolvenzverwalter und Anwalt steht mir das Geld für zwei Unterhaltspflichtige Personen zu. Meine Frau arbeitet jetzt für min. zwei Jahre nicht mehr.
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