Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

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Andante69
Fortgeschrittener
Beiträge: 46
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag ,

Ich befinde mich seit 10./2024 in der Verbraucherinsolvenz seit längerer Zeit nunmehr in der WVP.

Ich habe eine Quellenfreigabe für mein bereinigtes Arbeitseinkommen für das P Konto.

Leider bin ich länger erkrankt und erhalte demnächst Krankengeld für etwa 4-8 Wochen.

Muss ich da erneut erneut eine Quellenfreigabe für diese Zeit beantragen quasi für das Krankengeld? Oder reicht es wenn ich das mit dem Insolvenzverwalter bespreche?

Ich könnte meine P Konto auch wieder in ein normales Konto umwandeln , es sind da keine Pfändungen drauf. Der Insolvenzverwalter hat mir das nach der WVP auch mitgeteilt das ich das bedenkenlos machen könne. Aber iwie habe ich da noch ( unbegründete Sorge ) Bedenken.

Liebe Grüße
A.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld" geschaut?
AktiverRentner
Wissender
Beiträge: 106
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von AktiverRentner »

Wenn keine Pfändungen und auch nicht mehr der Insolvenzbeschlag auf einem P-Konto liegen, kann die Bank auch nichts festsetzen und sperren. An wen sollte sie denn das Geld ggf. abführen wenn kein Gläubiger vermerkt ist?
Dann ist das P-Konto halt ein normales Girokonto mit einer Schutzfunktion, falls eine neue plötzliche Pfändung kommt.
Ich denke, du musst nichts veranlassen.
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 651
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Graf Wadula »

Genau so ist es. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Beginn der Wohlverhaltensperiode unterliegt das Konto nicht mehr dem Insolvenzbeschlag. Sie müssen nur dem Insolvenzverwalter, der jetzt Treuhänder heißt, mitteilen, dass Sie Krankengeld erhalten.
Andante69
Fortgeschrittener
Beiträge: 46
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Andante69 »

Auf dem P Konto sind keine Pfändungen wie gesagt. Ich habe ja die Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen. Nun beziehe ich in Kürze Krankengeld ( deutlich weniger als Areitseinkommen) den IV habe ich schon informiert, habe aber keine Antwort.

Mit der Umstellung habe ich nur Angst das doch jemand ( vllt habe ich einen alten Gläubiger vergessen 😱) das Konto dann pfändet.
Ich habe keine neuen Schulden gemacht in der WVP. Alles sauber.

Lg Andante
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1297
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Shopgirl »

Selbst wenn noch jemand pfänden sollte (was eigentlich nicht passieren dürfte), kannst du das Konto wieder rückwandeln. Du kannst jederzeit wieder ein P-Konto daraus machen lassen, damit wäre das Guthaben wieder im Rahmen des Freibetrags geschützt.
robo
Guru
Beiträge: 1086
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von robo »

Wenn Du Dein Konto jetzt wieder umwandeln willst, dann könnte es nur dann Probleme geben, wenn "Alt"-Pfändungen (von VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bei Deiner Bank liegen.
Bist Du unsicher, ob - dann frag doch einfach Deine Bank.
Sie möge Dir bitte bestätigen, dass ihr kein PFÜB vorliegt - schriftlich natürlich
(auf deren Gerede kann man ja nix geben).

WENN es DOCH eine (oder mehrere) Alt-Pfändungen geben sollte,
dann heisst das Problem: "Öffentlich-rechtliche Verstrickung" - aber DAS Problem hast Du ja (noch) nicht.
Andante69
Fortgeschrittener
Beiträge: 46
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Andante69 »

Guten Morgen ☀️,

Dankeschön für die Antworten.

Habe mich gestern drum gekümmert , die Bank hat mir gestern nochmals bestätigt das keine Pfändungen auf meinem Konto sind - weder Altpfändungen noch anderes. Bank wollte nur den Beschluss und die schriftliche Information vom IV das das schriftliche Verfahren abgeschlossen ist und ich mich in der WVP befinde ( bin ich schon seit knapp einem Jahr) . Konto wird jetzt umgewandelt
IV hatte ich schon über bevorstehendes Krankengeld informiert

Lg A
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