Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

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Andante69
Fortgeschrittener
Beiträge: 44
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag ,

Ich befinde mich seit 10./2024 in der Verbraucherinsolvenz seit längerer Zeit nunmehr in der WVP.

Ich habe eine Quellenfreigabe für mein bereinigtes Arbeitseinkommen für das P Konto.

Leider bin ich länger erkrankt und erhalte demnächst Krankengeld für etwa 4-8 Wochen.

Muss ich da erneut erneut eine Quellenfreigabe für diese Zeit beantragen quasi für das Krankengeld? Oder reicht es wenn ich das mit dem Insolvenzverwalter bespreche?

Ich könnte meine P Konto auch wieder in ein normales Konto umwandeln , es sind da keine Pfändungen drauf. Der Insolvenzverwalter hat mir das nach der WVP auch mitgeteilt das ich das bedenkenlos machen könne. Aber iwie habe ich da noch ( unbegründete Sorge ) Bedenken.

Liebe Grüße
A.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld" geschaut?
AktiverRentner
Wissender
Beiträge: 105
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von AktiverRentner »

Wenn keine Pfändungen und auch nicht mehr der Insolvenzbeschlag auf einem P-Konto liegen, kann die Bank auch nichts festsetzen und sperren. An wen sollte sie denn das Geld ggf. abführen wenn kein Gläubiger vermerkt ist?
Dann ist das P-Konto halt ein normales Girokonto mit einer Schutzfunktion, falls eine neue plötzliche Pfändung kommt.
Ich denke, du musst nichts veranlassen.
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 648
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Quellenfreigabe für Arbeitseinkommen - jetzt Krankengeld

Beitrag von Graf Wadula »

Genau so ist es. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Beginn der Wohlverhaltensperiode unterliegt das Konto nicht mehr dem Insolvenzbeschlag. Sie müssen nur dem Insolvenzverwalter, der jetzt Treuhänder heißt, mitteilen, dass Sie Krankengeld erhalten.
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