Ich widerspreche dem Grafen ja nur mehr als ungern (also fast weniger gerne als allen anderen;)) aber meine Lebens- und Arbeitsrealität spricht eher dafür, dass:
1. Das Szenario dass weiter Lohn abgetreten bis die Restschuldbefreiung gerichtlich verkündet und dann später erstattet wird trifft auf die absolute Mehrheit der Verfahren zu - egal ob sie symmetrisch oder asymmetrisch verlaufen sind. Fast alle Arbeitgeber weigern sich die Abtretung vor dem RSB-Beschluss einzustellen - und fast alle Verwalter weigern sich den Arbeitgebern ausdrücklich zu sagen, dass sie es von nun an lassen können abzutreten - weswegen es normalerweise unpragmatisch ist so etwas überhaupt erst zu versuchen.
2. In der absoluten Mehrheit der asymmetrischen Verfahren die ich gesehen habe gab es rein gar nichts zu verwerten oder zu klären - einen Grund schien es jeweils nicht zu geben, wobei es aber verdächtig häufig bei bestimmten Verwalterbüros zu solchen Verfahren kommt. Die Vermutung, dass es etwas mit der jeweiligen Arbeitsweise zu tun haben könnte scheint dabei eher relativ nahezuliegen.
Ende der Abtretung des Gehalts
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Nutzername83
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Ok, danke für die interessanten Infos dazu.
Mein Treuhänder sagte jedenfalls, dass er direkt den Arbeitgeber informiert hat und selbst gespannt ist, ob sie jetzt ab März die Pfändungen einstellen. Ich berichte dann mal hier
Mein Treuhänder sagte jedenfalls, dass er direkt den Arbeitgeber informiert hat und selbst gespannt ist, ob sie jetzt ab März die Pfändungen einstellen. Ich berichte dann mal hier
Re: Ende der Abtretung des Gehalts
Hi Nutzername netter Treuhänder
Lg Itak65
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