Ende der Abtretung des Gehalts

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caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2859
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von caffery »

Ich widerspreche dem Grafen ja nur mehr als ungern (also fast weniger gerne als allen anderen;)) aber meine Lebens- und Arbeitsrealität spricht eher dafür, dass:

1. Das Szenario dass weiter Lohn abgetreten bis die Restschuldbefreiung gerichtlich verkündet und dann später erstattet wird trifft auf die absolute Mehrheit der Verfahren zu - egal ob sie symmetrisch oder asymmetrisch verlaufen sind. Fast alle Arbeitgeber weigern sich die Abtretung vor dem RSB-Beschluss einzustellen - und fast alle Verwalter/TH weigern sich den Arbeitgebern ausdrücklich zu sagen, dass sie es von nun an lassen können abzutreten - weswegen es normalerweise unpragmatisch ist so etwas überhaupt erst zu versuchen.

2. In der absoluten Mehrheit der asymmetrischen Verfahren die ich gesehen habe gab es rein gar nichts zu verwerten oder zu klären - einen Grund schien es jeweils nicht zu geben, wobei es aber verdächtig häufig bei bestimmten Verwalterbüros zu solchen Verfahren kommt. Die Vermutung, dass es etwas mit der jeweiligen Arbeitsweise zu tun haben könnte scheint dabei eher relativ nahezuliegen.
Nutzername83
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Nutzername83 »

Ok, danke für die interessanten Infos dazu.

Mein Treuhänder sagte jedenfalls, dass er direkt den Arbeitgeber informiert hat und selbst gespannt ist, ob sie jetzt ab März die Pfändungen einstellen. Ich berichte dann mal hier :)
Itak65
Allwissender
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Itak65 »

Hi Nutzername netter Treuhänder
Lg Itak65
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 25. Feb 2026, 08:01 Ich widerspreche dem Grafen ja nur mehr als ungern (also fast weniger gerne als allen anderen;)) aber meine Lebens- und Arbeitsrealität spricht eher dafür, dass:

1. Das Szenario dass weiter Lohn abgetreten bis die Restschuldbefreiung gerichtlich verkündet und dann später erstattet wird trifft auf die absolute Mehrheit der Verfahren zu - egal ob sie symmetrisch oder asymmetrisch verlaufen sind. Fast alle Arbeitgeber weigern sich die Abtretung vor dem RSB-Beschluss einzustellen - und fast alle Verwalter/TH weigern sich den Arbeitgebern ausdrücklich zu sagen, dass sie es von nun an lassen können abzutreten - weswegen es normalerweise unpragmatisch ist so etwas überhaupt erst zu versuchen.
Das glaube ich Dir. Da wird natürlich der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen (wobei das ja eigentlich ein Klagegrund wäre, aber wer macht das schon). Und die Treuhänder glaube ich genauso. Allerdings gibt es auch gute.
caffery hat geschrieben: 25. Feb 2026, 08:012. In der absoluten Mehrheit der asymmetrischen Verfahren die ich gesehen habe gab es rein gar nichts zu verwerten oder zu klären - einen Grund schien es jeweils nicht zu geben, wobei es aber verdächtig häufig bei bestimmten Verwalterbüros zu solchen Verfahren kommt. Die Vermutung, dass es etwas mit der jeweiligen Arbeitsweise zu tun haben könnte scheint dabei eher relativ nahezuliegen.
Du scheinst tatsächlich in einem sehr "nachlässigem" Gebiet zu sein. Bei uns sind diese Verfahren sehr selten (werden auf Grund der verkürzten Abtretungsfrist aber jetzt häufiger). Bei uns würde ich sagen, dass es bei uns wirklich anders ist.
Nutzername83
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Nutzername83 »

Mein Arbeitgeber hat mir gestern bestätigt, dass ab April 2026 wieder volles Gehalt kommt (trotz bisher fehlender RSB). Läuft also tatsächlich wie ich mir erhofft habe.
Neuling2025
Wissender
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Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Neuling2025 »

Freut mich für dich
Rosinenbrot
Mitglied
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Registriert: 14. Jan 2024, 18:16

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Rosinenbrot »

caffery hat geschrieben: 25. Feb 2026, 08:01
2. In der absoluten Mehrheit der asymmetrischen Verfahren die ich gesehen habe gab es rein gar nichts zu verwerten oder zu klären - einen Grund schien es jeweils nicht zu geben, wobei es aber verdächtig häufig bei bestimmten Verwalterbüros zu solchen Verfahren kommt. Die Vermutung, dass es etwas mit der jeweiligen Arbeitsweise zu tun haben könnte scheint dabei eher relativ nahezuliegen.
Was sind asymmetrische Verfahren?
DanielWillig
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Registriert: 11. Mai 2023, 20:43

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von DanielWillig »

Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, aber das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde. Meins ist so ein Verfahren, ich hab absolut keine Ahnung warum. Es gab rein gar nichts zu verwerten, keinen Klärungsbedarf, ich würde mal behaupten ein 0815 Verfahren. Trotzdem wurde mir bereits die RSB erteilt, Schlusstermin folgt aber noch.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist beendet, ich habe bereits volles Gehalt bekommen. Böse Zungen könnten vielleicht sagen, das es mit der Vergütung des IV zu tuen haben könnte, die im eröffneten Verfahren höher ist. Aber das würde ja bestimmt niemand machen.
Ob Gläubiger eigentlich stutzig werden wenn sie sehen das ein Verfahren offensichtlich grundlos so lange hingezogen wurde ? Es hätte doch eigentlich mehr zu verteilen gegeben wenn die Vergütung wesentlicher geringer gewesen wäre kommt mir grad so in den Sinn.
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 644
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Graf Wadula »

Die Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse. Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft. Zwar erhöht sich etwas die Auslagenpauschale, da würde sich also mehr lohnen, das Verfahren schnell zu schließen und die Treuhändervergütung mitzunehmen.
Es sollte nicht immer von irgendwelchen Raffgierigkeiten ausgegangen werden.
caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von caffery »

Graf Wadula hat geschrieben: 2. Mär 2026, 07:58 Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft.
Wenn es laufend pfändbares Einkommen gibt dann ist es eben nicht nur die Mindestvergütung, oder stehe ich da aufm Schlauch? Dann gibts bis Aufhebung § 2 und dann eben nur noch § 14 an Vergütung.
Da muss man doch an Heilige glauben um da nicht ab und zu mal auf "Verdachtsmomente" zu kommen.
Verstanden habe ich diesen gesetzlichen Zusammenhang ehrlich gesagt auch nie so wirklich...
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