Erstattung der Krankenkasse

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Janadi
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Erstattung der Krankenkasse

Beitrag von Janadi »

Ich bekomme in der nächsten Zeit eine Erstattung meiner Krankenkasse für verauslagte Behandlungen. Es handelt sich um osteopathische Behandlungen auf Rezept. Die Behandlungen habe ich aus meinem unpfändbaren Einkommen gezahlt. Kann ich für diese Gelder eine Freigabe des Gerichts beantragen? Von meinem IV kommt keine Antwort.
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Re: Erstattung der Krankenkasse

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Hi Janadi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erstattung der Krankenkasse" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Erstattung der Krankenkasse

Beitrag von caffery »

Janadi hat geschrieben: 27. Aug 2019, 21:58 Kann ich für diese Gelder eine Freigabe des Gerichts beantragen?
Na klar. Wenn ich die Rechtsgrundlage für die Erstattung kennen würde (§ 20 Abs. 1 SGB V?), könnte man sogar darüber nachdenken sie zu bescheinigen.
Janadi hat geschrieben: 27. Aug 2019, 21:58 Von meinem IV kommt keine Antwort.
Das überrascht mich nicht. Dies ist auch keine Frage die man einem IV stellen sollte. Dafür sind die einfach nicht da.
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Janadi
Wissender
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Re: Erstattung der Krankenkasse

Beitrag von Janadi »

Soweit ich weiß, ist diese Erstattung nur in der Satzung der Krankenkassen festgelegt.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erstattung der Krankenkasse

Beitrag von caffery »

Der Antrag auf Vollstreckungsschutz macht hier in jedem Falle Sinn und sollte m.E. auch erfolgreich sein.

Ich würde mich hier auf das schöne Wort "Billigkeit" im § 850b Abs. 2 ZPO, sowie auf das Urteil BGH vom 4.7.07, VII ZB 68/06 beziehen.
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