Erstattung der Krankenkasse
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Erstattung der Krankenkasse
Ich bekomme in der nächsten Zeit eine Erstattung meiner Krankenkasse für verauslagte Behandlungen. Es handelt sich um osteopathische Behandlungen auf Rezept. Die Behandlungen habe ich aus meinem unpfändbaren Einkommen gezahlt. Kann ich für diese Gelder eine Freigabe des Gerichts beantragen? Von meinem IV kommt keine Antwort.
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Re: Erstattung der Krankenkasse
Na klar. Wenn ich die Rechtsgrundlage für die Erstattung kennen würde (§ 20 Abs. 1 SGB V?), könnte man sogar darüber nachdenken sie zu bescheinigen.
Das überrascht mich nicht. Dies ist auch keine Frage die man einem IV stellen sollte. Dafür sind die einfach nicht da.
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Re: Erstattung der Krankenkasse
Soweit ich weiß, ist diese Erstattung nur in der Satzung der Krankenkassen festgelegt.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Erstattung der Krankenkasse
Der Antrag auf Vollstreckungsschutz macht hier in jedem Falle Sinn und sollte m.E. auch erfolgreich sein.
Ich würde mich hier auf das schöne Wort "Billigkeit" im § 850b Abs. 2 ZPO, sowie auf das Urteil BGH vom 4.7.07, VII ZB 68/06 beziehen.
Ich würde mich hier auf das schöne Wort "Billigkeit" im § 850b Abs. 2 ZPO, sowie auf das Urteil BGH vom 4.7.07, VII ZB 68/06 beziehen.
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