Tja, dann hatte der Mensch wohl ein "Bestkonto" als P-Konto;) Für mich war das einfach ein P-Konto.
Es gab keinen triftigen Grund. Genau erinnere ich mich nicht aber entweder die haben das überhaupt nicht begründet oder mit einer Floskel wie "Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse" o.ä.
Die Info "Die dürfen das." kam von meiner Fachberatung. Sie sagten zwar, dass es im Endeffekt kaum Sinn mache, da der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto ja natürlich auch gegen dieses Institut durchgesetzt werden könne - aber da dieses Konto kein "Basiskonto" sei, können sie das mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Sie meinten, damit sollen Kunden sekundär in das grundsätzlich teurere (Basiskonto) Modell gezwungen - aber primär natürlich komplett vertrieben werden.
Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Du hast mich nicht damit angesprochen, aber ich kam ursprünglich durch diverse reddit postings wie diesen hier darauf: https://www.reddit.com/r/Finanzen/comme ... C3%B6chte/Shopgirl hat geschrieben: ↑28. Jan 2026, 17:11
Ich kenne das aus der Praxis so: Kündigt die Bank ein Konto, kann der Kunde dem widersprechen, sofern das sein einziges Konto ist.
Woher kam denn die Info "Die dürfen das"? Lief das über die Bafin? Das interessiert mich jetzt sehr, weil ich das so noch nie erlebt habe.
[Ich setze jetzt dabei voraus, dass die Bank keinen triftigen Grund hatte, dem Kunden zu kündigen. Gibt ja immer auch ein paar Szenarien, wo man das einzige Konto des Kunden durchaus kündigen darf]
Wenn man dem Ersteller des Posts glauben mag, wurde sein P-Konto bei der selben Bank bei der auch ich bin gekündigt, sobald er seine Insolvenz eingeleitet hatte. Davon hatte ich auch einige in diesem Forum gesehen, z.B. zu Santander, finde ich aber jetzt nicht mehr.
0
Re: Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Vertreiben? Das mag in der Praxis leider passieren. Teurer ist das Basiskonto in dem Fall aber nicht.
Mich nerven solche "Einzelfallentscheidungen" sehr, wenn dadurch in den Filialen Sheriff gespielt wird. Eine allgemeingültiger Auftrag "von oben" ist das definitiv nicht - aber das nützt dem Kunden natürlich herzlich wenig.
Dass das nie passiert, möchte ich auch nicht behaupten. Es ist nur in meiner Welt nicht rechtens. Man könnte das ausfechten mit der Bank. Ich wäre selbst auch dazu geneigt, genau das zu tun. Aber natürlich ist das eine schwierige Situation, wenn man frisch in der Insolvenz ist, dringend ein Konto braucht und die Bank dann so agiert.Makano hat geschrieben:Wenn man dem Ersteller des Posts glauben mag, wurde sein P-Konto bei der selben Bank bei der auch ich bin gekündigt, sobald er seine Insolvenz eingeleitet hatte. Davon hatte ich auch einige in diesem Forum gesehen, z.B. zu Santander, finde ich aber jetzt nicht mehr.
Es gab hier gerade ganz frisch einen Fall, wo eine Bank die Eröffnung eines Kontos verweigert hat, obwohl die Person kein anderes Konto besaß. Mit ein bisschen Nachdruck und unter Einschaltung der Bafin war die Eröffnung dann plötzlich doch möglich. Ich finde leider gerade den Thread nicht. Aber der Fall zeigt, dass man sich wirklich wehren sollte, wenn es angebracht ist.
0