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- 2. Aug 2026, 01:58
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
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Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Wenn die Forderung aufgenommen sind braucht es Sie nicht weiter zu stören. Was hätte die Bank weiter "umstellen" sollen; so wie Sie schreiben wird der pfändbare Anteil vom AG einbehalten und Sie erhalten auf Ihr Konto den scheinbar Ihren Verhältnissen entsprechenden Freibetrag. Alles klar...
- 2. Aug 2026, 00:42
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
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Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Hallo, meine Privatinsolvenz läuft seit Ende März, der pfändbare Teil meines Gehalts wird seit Ende Mai automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, soweit so gut, eigentlich alles geklärt. Freitag habe ich dann von einem der Gläubiger drei Mahnungen mit Zahlungsauffoderung zu Posten erhalten, welche de...
- 7. Apr 2026, 01:29
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
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Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Sorry das mir immer noch was einfällt, aber länger editieren können wäre schön :=) Könnt ihr mir auch bitte noch erklären, warum beim Lohnpändungsrechner ein deutlich geringerer Betrag rauskommt der mir genommen werden kann als der Freibetrag ist? Beispiel bei mir: Ich bekomme 1779 Euro netto, laut ...
- 7. Apr 2026, 01:05
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- Thema: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
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Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Ab der Eröffnung der Insolvenz fällt der pfändbare Teil des Lohns in die Insolvenzmasse. Das wird sich in diesem Fall durch die Kürze der Zeit schlicht überschnitten haben. Du solltest damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter den zu viel ausgezahlten Betrag einfordert. Danke dir schonmal. Weil du...
- 6. Apr 2026, 20:59
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
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Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Das ist überhaupt keine Antwort, weil von "weiterhin" keine Rede sein kann, wenn noch nicht mal ein Erstkontakt zustande gekommen ist und ich auch sonst auf nichts was in meinem Beitrag steht eingegangen wurde.
- 6. Apr 2026, 19:00
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- Thema: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
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Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Mir ist gerade noch eingefallen dass ich wahrscheinlich dazu sagen muss, dass es sich dabei wohl um den vorläufigen Verwalter handelt der die Gläubiger bis Mitte Mai anschreiben soll, so wie ich das verstanden habe. Mir ist noch gar nicht bewusst ab wann was genau passiert und sich überraschen lasse...
- 5. Apr 2026, 22:52
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- Thema: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
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Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Hallo ihr Lieben, ich habe am 31.03 Post vom Amtsgericht bekommen, dass mein Insolvenzverfahren nun am 23.03 eröffnet wurde. Gehalteingang war am 26.03 und ich habe bereits an diesem Tag Miete und meine monatliche Abbuchung für den Betrag den ich für Lebensmittel benötige abgebucht, da an diesem Tag...
- 7. Mär 2026, 20:31
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- Thema: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
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Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
Ich verstehe das System hinter der Befugnis des Insolvenzverwalters noch nicht so ganz. Dr. Google sagt er darf alles an Lastschriften rückgängig machen, was er für Verschwendung hält. Bezieht sich das nur auf Gläubiger? Gibt es da Grenzen für seinen Handlungsspielraum oder muss ich damit rechnen, d...
- 28. Feb 2026, 14:59
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
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Re: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Ich danke euch, das klärt vieles auf und hilft mir sehr das alles zu verstehen.
Mensch bin ich erleichtert, ich mach mir immer so viele Sorgen wegen nichts =)
Mensch bin ich erleichtert, ich mach mir immer so viele Sorgen wegen nichts =)
- 28. Feb 2026, 03:34
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
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Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Hallo, ich habe vorgestern Gehalt bekommen und auch gleich Miete bezahlt und etwas Geld für Einkäufe abgehoben. Nun habe ich gestern die Meldung von der Bank erhalten, dass das vorläufige Zahlungsverbot, welches durch Vorpfändung am 26.01 entstandt, aufgehoben wurde. Bedeutet das, dass ich auch wied...