Tja, dann hatte der Mensch wohl ein "Bestkonto" als P-Konto;) Für mich war das einfach ein P-Konto.
Es gab keinen triftigen Grund. Genau erinnere ich mich nicht aber entweder die haben das überhaupt nicht begründet oder mit einer Floskel wie "Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse" o.ä.
Die Info "Die dürfen das." kam von meiner Fachberatung. Sie sagten zwar, dass es im Endeffekt kaum Sinn mache, da der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto ja natürlich auch gegen dieses Institut durchgesetzt werden könne - aber da dieses Konto kein "Basiskonto" sei, können sie das mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Sie meinten, damit sollen Kunden sekundär in das grundsätzlich teurere (Basiskonto) Modell gezwungen - aber primär natürlich komplett vertrieben werden.
Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
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Re: Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Du hast mich nicht damit angesprochen, aber ich kam ursprünglich durch diverse reddit postings wie diesen hier darauf: https://www.reddit.com/r/Finanzen/comme ... C3%B6chte/Shopgirl hat geschrieben: ↑28. Jan 2026, 17:11
Ich kenne das aus der Praxis so: Kündigt die Bank ein Konto, kann der Kunde dem widersprechen, sofern das sein einziges Konto ist.
Woher kam denn die Info "Die dürfen das"? Lief das über die Bafin? Das interessiert mich jetzt sehr, weil ich das so noch nie erlebt habe.
[Ich setze jetzt dabei voraus, dass die Bank keinen triftigen Grund hatte, dem Kunden zu kündigen. Gibt ja immer auch ein paar Szenarien, wo man das einzige Konto des Kunden durchaus kündigen darf]
Wenn man dem Ersteller des Posts glauben mag, wurde sein P-Konto bei der selben Bank bei der auch ich bin gekündigt, sobald er seine Insolvenz eingeleitet hatte. Davon hatte ich auch einige in diesem Forum gesehen, z.B. zu Santander, finde ich aber jetzt nicht mehr.
Re: Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Vertreiben? Das mag in der Praxis leider passieren. Teurer ist das Basiskonto in dem Fall aber nicht.
Mich nerven solche "Einzelfallentscheidungen" sehr, wenn dadurch in den Filialen Sheriff gespielt wird. Eine allgemeingültiger Auftrag "von oben" ist das definitiv nicht - aber das nützt dem Kunden natürlich herzlich wenig.
Dass das nie passiert, möchte ich auch nicht behaupten. Es ist nur in meiner Welt nicht rechtens. Man könnte das ausfechten mit der Bank. Ich wäre selbst auch dazu geneigt, genau das zu tun. Aber natürlich ist das eine schwierige Situation, wenn man frisch in der Insolvenz ist, dringend ein Konto braucht und die Bank dann so agiert.Makano hat geschrieben:Wenn man dem Ersteller des Posts glauben mag, wurde sein P-Konto bei der selben Bank bei der auch ich bin gekündigt, sobald er seine Insolvenz eingeleitet hatte. Davon hatte ich auch einige in diesem Forum gesehen, z.B. zu Santander, finde ich aber jetzt nicht mehr.
Es gab hier gerade ganz frisch einen Fall, wo eine Bank die Eröffnung eines Kontos verweigert hat, obwohl die Person kein anderes Konto besaß. Mit ein bisschen Nachdruck und unter Einschaltung der Bafin war die Eröffnung dann plötzlich doch möglich. Ich finde leider gerade den Thread nicht. Aber der Fall zeigt, dass man sich wirklich wehren sollte, wenn es angebracht ist.
Re: Vorpfändung und dennoch kompletter Zugriff aufs Guthaben
Hi, ich wollte mich noch mal hier zu melden.
Ich habe wie ich mir schon gedacht hatte, vollen Zugriff auf das Konto, obwohl seit dem 26.01 eine Vorpfändung vorliegt. Wer haftet denn in dem Fall? Ich konnte mein komplettes Gehalt vom Januar nutzen (1779 statt Freibetrag von 1560) und es scheint sich trotz mehrmaligem Hinweis an die Bank (N26) nichts geändert zu haben.
Ich habe im Laufe des Februars etwa 5 Support-Anfragen geschrieben, aus Sorge das mir das negativ ausgelegt wird wenn die keine angewiese Pfändung ausführen. Jedes Mal kam die Antwort "alles ist okay, du hast auf jeden fall ein P-Konto und das ist aktiv, dein Freibetrag liegt bei 1560 Euro" und wenn ich dann darauf hinweise, das ich aber im vergangenen Monat nun insgesamt 1779 Euro ausgegeben habe, kommt wieder "ja alles ist okay".
Ich weiß nicht ob die mich nicht verstehen wollen/können, oder ob ich nur einfach das System nicht verstehe. Wer haftet denn in so einen Fall, wenn die jetzt irgendwann mal von allein drauf kommen das da was nicht stimmt? Muss ich dann Schaden ersetzen oder müssen die das gegenüber den Gläubiger, weil die ja ihre gesetzliche Pflicht verletzt haben? Eigentlich hätte doch alles über 1560 blockiert werden müssen, das ist aber nicht geschehen.
Ich habe wie ich mir schon gedacht hatte, vollen Zugriff auf das Konto, obwohl seit dem 26.01 eine Vorpfändung vorliegt. Wer haftet denn in dem Fall? Ich konnte mein komplettes Gehalt vom Januar nutzen (1779 statt Freibetrag von 1560) und es scheint sich trotz mehrmaligem Hinweis an die Bank (N26) nichts geändert zu haben.
Ich habe im Laufe des Februars etwa 5 Support-Anfragen geschrieben, aus Sorge das mir das negativ ausgelegt wird wenn die keine angewiese Pfändung ausführen. Jedes Mal kam die Antwort "alles ist okay, du hast auf jeden fall ein P-Konto und das ist aktiv, dein Freibetrag liegt bei 1560 Euro" und wenn ich dann darauf hinweise, das ich aber im vergangenen Monat nun insgesamt 1779 Euro ausgegeben habe, kommt wieder "ja alles ist okay".
Ich weiß nicht ob die mich nicht verstehen wollen/können, oder ob ich nur einfach das System nicht verstehe. Wer haftet denn in so einen Fall, wenn die jetzt irgendwann mal von allein drauf kommen das da was nicht stimmt? Muss ich dann Schaden ersetzen oder müssen die das gegenüber den Gläubiger, weil die ja ihre gesetzliche Pflicht verletzt haben? Eigentlich hätte doch alles über 1560 blockiert werden müssen, das ist aber nicht geschehen.