Hallo zusammen,
Prüftermin, Schlusstermin usw liegen hinter mir, im November 24 wurde das Verfahren eröffnet.
Aus dem letzten Aktenvermerk geht folgendes hervor: keine Einwendungen, keine Anträge auf Versagung der RSB usw und ein ganz interessanter Punkt:
„Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen.“
Mag eine dumme Frage sein, aber heißt das für mich, dass mein pfändbares Einkommen doch nicht mehr gepfändet wird, sobald der Aufhebungsbeschluss kommt?
Ich habe schon etwas recherchiert, normalerweise müsste der OV ja nun Treuhänder sein und weiterhin den pfändbaren Teil meines Einkommens erhalten. Durch den o.g. Passus könnte das allerdings aufgehoben werden, lese ich in Teilen. Es wundert mich jedoch, da bei mir sehr viel zu holen ist.
Danke vorab!
Aufhebung steht bevor
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Re: Aufhebung steht bevor
Nein, das verstehst du leider etwas miss.
Die Obliegenheiten sind z.Bsp. Dinge wie: jeden Umzug anzuzeigen, einen Wechsel des Arbeitgebers anzuzeigen oder auch Lottogewinne etc. abzuheben - guck mal in https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
Und durch den Aktenvermerk heißt es einfach, dass der Insolvenzverwalter diese Obliegenheiten nicht überwachen muss.
Die Obliegenheiten sind z.Bsp. Dinge wie: jeden Umzug anzuzeigen, einen Wechsel des Arbeitgebers anzuzeigen oder auch Lottogewinne etc. abzuheben - guck mal in https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
Und durch den Aktenvermerk heißt es einfach, dass der Insolvenzverwalter diese Obliegenheiten nicht überwachen muss.
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Re: Aufhebung steht bevor
Ah warte - du hast noch keinen aufhebungsbeschluss, also gilt für dich noch 290 InsO - dann sind es diese Obliegenheiten 
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Re: Aufhebung steht bevor
Alsoooo, kontrolliert er die Anzeigen von Arbeitgeberwechsel usw. nicht mehr, aber sonst heißt es nichts?
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Re: Aufhebung steht bevor
Naja, sagen wir es so: er rennt dir nicht hinterher und muss auch theoretisch deine Kontoauszüge oder sowas kontrollieren. Aber sonst heißt das nichts - deine Obliegenheiten hast du natürlich weiterhin und du musst natürlich weiterhin alles melden (also dem Gericht und dem Insolvenzverwalter / Treuhänder, so wie es im Gesetz steht)
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Graf Wadula
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Re: Aufhebung steht bevor
Die Antwort findet sich eigentlich in § 292 InsO: der TH muss nur die durch Abtretung eingesammelten Beträge einmal im Jahr verteilen. Alles andere ist jedenfalls von der gesetzlichen Norm nicht seine Aufgabe. Nimmt man das Gesetz wörtlich, muss er eben nicht den Schuldner kontrollieren. Aber die Gläubiger können den TH mit einer Kontrolle und Überwachung beauftragen.
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