Aufhebung steht bevor

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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bys
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Aufhebung steht bevor

Beitrag von bys »

Hallo zusammen,

Prüftermin, Schlusstermin usw liegen hinter mir, im November 24 wurde das Verfahren eröffnet.
Aus dem letzten Aktenvermerk geht folgendes hervor: keine Einwendungen, keine Anträge auf Versagung der RSB usw und ein ganz interessanter Punkt:
„Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen.“
Mag eine dumme Frage sein, aber heißt das für mich, dass mein pfändbares Einkommen doch nicht mehr gepfändet wird, sobald der Aufhebungsbeschluss kommt?
Ich habe schon etwas recherchiert, normalerweise müsste der OV ja nun Treuhänder sein und weiterhin den pfändbaren Teil meines Einkommens erhalten. Durch den o.g. Passus könnte das allerdings aufgehoben werden, lese ich in Teilen. Es wundert mich jedoch, da bei mir sehr viel zu holen ist.


Danke vorab!
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Re: Aufhebung steht bevor

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Hi bys,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Aufhebung steht bevor" geschaut?
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tidus82
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Re: Aufhebung steht bevor

Beitrag von tidus82 »

Nein, das verstehst du leider etwas miss.
Die Obliegenheiten sind z.Bsp. Dinge wie: jeden Umzug anzuzeigen, einen Wechsel des Arbeitgebers anzuzeigen oder auch Lottogewinne etc. abzuheben - guck mal in https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html

Und durch den Aktenvermerk heißt es einfach, dass der Insolvenzverwalter diese Obliegenheiten nicht überwachen muss.
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tidus82
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Re: Aufhebung steht bevor

Beitrag von tidus82 »

Ah warte - du hast noch keinen aufhebungsbeschluss, also gilt für dich noch 290 InsO - dann sind es diese Obliegenheiten :)
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bys
Mitglied
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Re: Aufhebung steht bevor

Beitrag von bys »

tidus82 hat geschrieben: 12. Jan 2026, 19:07 Ah warte - du hast noch keinen aufhebungsbeschluss, also gilt für dich noch 290 InsO - dann sind es diese Obliegenheiten :)
Alsoooo, kontrolliert er die Anzeigen von Arbeitgeberwechsel usw. nicht mehr, aber sonst heißt es nichts?
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tidus82
Admin
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Re: Aufhebung steht bevor

Beitrag von tidus82 »

Naja, sagen wir es so: er rennt dir nicht hinterher und muss auch theoretisch deine Kontoauszüge oder sowas kontrollieren. Aber sonst heißt das nichts - deine Obliegenheiten hast du natürlich weiterhin und du musst natürlich weiterhin alles melden (also dem Gericht und dem Insolvenzverwalter / Treuhänder, so wie es im Gesetz steht)
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