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- 27. Mai 2026, 08:11
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Geldeingänge nach Aufhebung
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Re: Geldeingänge nach Aufhebung
Das Konto ist ab Aufhebung nicht mehr im Insolvenzverfahren. Vorsichtshalber sollten sie eine Kopie des Beschlusses an die Bank geben. Aber sie können dort ja auch mal anrufen, ob man das aus den Öffentlichen bekanntmachungen bereits weiß. Ich hab in der Zwischenzeit vom Treuhänder und auch von der...
- 21. Mai 2026, 17:22
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Geldeingänge nach Aufhebung
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Geldeingänge nach Aufhebung
Hallo zusammen, ich habe kürzlich den Aufhebungsbeschluss bekommen, die Hälfte ist also geschafft. Jetzt hat das Finanzamt auch um eine neue Bankverbindung gebeten, die nächste Steuererstattung darf ich also behalten. Muss ich der Bank auch noch den Beschluss zukommen lassen? Wenn also z.B. ein Händ...
- 14. Jan 2026, 12:07
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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Re: Aufhebung steht bevor
Lieben Dank euch.
- 12. Jan 2026, 19:37
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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- 12. Jan 2026, 16:56
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Aufhebung steht bevor
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Aufhebung steht bevor
Hallo zusammen, Prüftermin, Schlusstermin usw liegen hinter mir, im November 24 wurde das Verfahren eröffnet. Aus dem letzten Aktenvermerk geht folgendes hervor: keine Einwendungen, keine Anträge auf Versagung der RSB usw und ein ganz interessanter Punkt: „Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftrag...
- 19. Aug 2025, 08:07
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
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Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Ich habe ganz vergessen mitzuteilen, wie nun der aktuelle Stand ist. Kurz: ich habe die BAFIN kontaktiert und um Prüfung gebeten. Die Sparkasse wurde von der BAFIN angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. In dieser führte sie aus, dass es ja keine gesetzliche Frist gebe etc., aber nun eine neue S...
- 2. Mai 2025, 09:55
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- Thema: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
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Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Das sollte durch den Insolvenzverwalter geschehen. Der nimmt den Insolvenzbeschlag in einem Schreiben an die Bank zurück. Nur eine kleine rechtliche Besserwisser-Förmelei: der Insolvenzverwalter macht das grundsätzlich nicht, denn den gibt es ja garnicht mehr mit Aufhebung des Insoverfahrens ;) . E...
- 30. Apr 2025, 16:37
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
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- 30. Apr 2025, 16:06
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
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- 30. Apr 2025, 16:00
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
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Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Ah, ein(e) Kollege /Kollegin. Bei "uns" würde das auch anders laufen (nicht immer besser, aber immerhin anders :lol: ) Klar, beim Arbeitgeber hätte ich auch kein Koto, das ist total verständlich. In der WVP müsstest du den (dann) Treuhänder nicht mehr über den Wechsel informieren, weil de...