Mit einer solchen Antwort hätte ich hier nicht gerechnet.imker hat geschrieben: ↑2. Nov 2025, 19:14 weil ... solange es kein P-Konto gibt, ist das Guthaben auf dem Konto "jedem Zugriff" ausgesetzt. Die Bank könnte sich den Dispo abbuchen/umbuchen. Das hst Du ja nach den vielen Hinweisen, die wegen der erkennbaren Unwissenheit bei Dir erfolgten, ein wenig verstanden.
Und wenn da dann noch was ist (Geld drauf ist), dann wird das wegen der inzwischen ohne P-Konto erfolgten Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter gehen.
Dass Du nicht sicher bist, haben alle verstanden, dass Du es durch NACHLESEN und VERSTEHEN der Beiträge bisher nicht verstehst, ist ein Jammer.
Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
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T-Shirt-Lemmi
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Ja, genau es ist immer noch Guthaben vorhanden, das würde reichen.tidus82 hat geschrieben: ↑2. Nov 2025, 19:36 Wenn ich das so richtig lese, dann würde selbst nach Ausgleich des Dispos zumindest noch Geld übrig bleiben? Falls ja, dann muss die Bank das natürlich auszahlen. Allerdings wird wahrscheinlich kaum ein Weg daran vorbei führen, dass der dispo abgezogen wird.
Würde das Geld denn reichen? @TE
Aber mir würde hier heute jede Hoffnung genommen, das ich selbst darauf ein Anrecht habe, da es ja kein P-Konto ist.
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Also, nur nochmal zum zusammenfassen:
Der IV hat die Bank angewiesen das Geld auf das Konto deines Mannes auszuzahlen?
Wenn das so ist, dann sehe ich nur die Verrechnung des Dispos - alles was darüber hinaus geht müsste dann - entsprechend der Anweisung des IVs, der ja die Erklärung an den Drittschuldner (hier Bank) gesendet hat, an deinen Mann ausgezahlt werden.
Wie gesagt, das was die Bank machen wird, ist den dispo ausgleichen.
Es sei denn ich habe jetzt irgendwas komplett missverstanden.
Der IV hat die Bank angewiesen das Geld auf das Konto deines Mannes auszuzahlen?
Wenn das so ist, dann sehe ich nur die Verrechnung des Dispos - alles was darüber hinaus geht müsste dann - entsprechend der Anweisung des IVs, der ja die Erklärung an den Drittschuldner (hier Bank) gesendet hat, an deinen Mann ausgezahlt werden.
Wie gesagt, das was die Bank machen wird, ist den dispo ausgleichen.
Es sei denn ich habe jetzt irgendwas komplett missverstanden.
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Was eventuell passieren kann ist, dass die Bank das nicht an deinen Mann überweist, sondern an den IV.
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Okay, das kann ich alles verstehen, auch wenn dies hier einige nicht so sehen.
Ich kann aber nicht verstehen, warum von der IV dann § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO in der Mitteilung an die Bank erwähnt wurde, wenn hier nun gesagt wird, dass die Bank einfach so den Dispo, der vor Eröffnung bestand, mit einem Geldeingang nach Eröffnung verrechnen kann, obwohl dieses Geld zum Insolvenzvermögen gehört.
Das ist doch nicht richtig, andere Gläubiger würden leer oder mit viel weniger ausgehen und die Bank bekommt einfach alles so.
Wenn dies wirklich so laut Insolvenzrecht sein soll, dass ist das doch alles eine reine Farce.
Ich kann aber nicht verstehen, warum von der IV dann § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO in der Mitteilung an die Bank erwähnt wurde, wenn hier nun gesagt wird, dass die Bank einfach so den Dispo, der vor Eröffnung bestand, mit einem Geldeingang nach Eröffnung verrechnen kann, obwohl dieses Geld zum Insolvenzvermögen gehört.
Das ist doch nicht richtig, andere Gläubiger würden leer oder mit viel weniger ausgehen und die Bank bekommt einfach alles so.
Wenn dies wirklich so laut Insolvenzrecht sein soll, dass ist das doch alles eine reine Farce.
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Du hast die Bank mit in der Gläubigerliste der Inso?
Dann hat der IV die Bank jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrem Handeln gegen das Gesetz verstoßen und wird sich dann selbst um die unerlaubte Aufrechnung mit der Bank zanken.
Hast du eigentlich mal nachgesehen, wann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht wurde?
Du hast ja erst am 28.10. durch den Brief davon erfahren.
Banken erfahren durch die Insolvenzbekanntmachungen automatisch und quasi sofort davon und müssen nicht erst auf Briefpost warten.
Aber du hast jetzt ganz akut wichtigere Probleme, nämlich schnellstens von irgendwo anders Geld zu bekommen und ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.
Dann hat der IV die Bank jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrem Handeln gegen das Gesetz verstoßen und wird sich dann selbst um die unerlaubte Aufrechnung mit der Bank zanken.
Hast du eigentlich mal nachgesehen, wann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht wurde?
Du hast ja erst am 28.10. durch den Brief davon erfahren.
Banken erfahren durch die Insolvenzbekanntmachungen automatisch und quasi sofort davon und müssen nicht erst auf Briefpost warten.
Aber du hast jetzt ganz akut wichtigere Probleme, nämlich schnellstens von irgendwo anders Geld zu bekommen und ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Richtig, die Bank KANN, ob sie das darf, ist eine andere Sache.wenn hier nun gesagt wird, dass die Bank einfach so den Dispo, der vor Eröffnung bestand, mit einem Geldeingang nach Eröffnung verrechnen kann
Es bleibt eigentlich nur abzuwarten, wie die Bank auf das Schreiben des IV reagiert.
Welche Bank ist das? Haben die Ansprechpartner für Pfändungen /Insolvenzen?
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caffery
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss
Verrechnen und Aufrechnen ist eben rechtlich was anderes als Pfänden oder Abtreten. Das ist zugegeben kompliziert und auch nicht an jeder Stelle vollständig logisch.T-Shirt-Lemmi hat geschrieben: ↑2. Nov 2025, 21:57 Okay, das kann ich alles verstehen, auch wenn dies hier einige nicht so sehen.
Ich kann aber nicht verstehen, warum von der IV dann § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO in der Mitteilung an die Bank erwähnt wurde, wenn hier nun gesagt wird, dass die Bank einfach so den Dispo, der vor Eröffnung bestand, mit einem Geldeingang nach Eröffnung verrechnen kann, obwohl dieses Geld zum Insolvenzvermögen gehört.
Das ist doch nicht richtig, andere Gläubiger würden leer oder mit viel weniger ausgehen und die Bank bekommt einfach alles so.
Wenn dies wirklich so laut Insolvenzrecht sein soll, dass ist das doch alles eine reine Farce.
Aus dem gleichen Grund kann z.b. auch das Finanzamt oder Sozialleistungsträger selbst während des Insolvenzverfahrens mit eigenen Forderungen auf- und verrechnen. Das war irgendwann mal das Ergebnis einer epischen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ganz vereinfacht gesagt ist der Sinn: Wenn jemand Geld von jemandem hat oder erhält dem von eben dieser Person gleichzeitig Geld geschuldet wird kann er nicht so ohne Weiteres gezwungen werden es nicht einfach zu behalten.
Was Kontoguthaben angeht ist da ja aber ein sehr einfacher Mechanismus geschaffen worden mit dem man so etwas abwenden kann um seine Existenz zu schützen - das P-Konto. Von daher erschließt sich mir kaum, warum Dir - wie Du sagst - nicht an jeder Ecke geraten wurde dies einfach zu nutzen.
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