Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

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T-Shirt-Lemmi
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Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von T-Shirt-Lemmi »

Hallo zusammen,

ich hatte am Dienstag (28.10.) Abend den Eröffnungsbeschluss über meine Privatinsolvenz zum 01.10.2025 im Briefkasten.
Am selben Abend wurde mir mein Gehalt überwiesen, jedoch hatte meine Bank schon mein Konto gekündigt, hatte den Brief jedoch erst am 30.10 im Briefkasten.
Ich habe dann sofort die im Beschluss genannte Insolvenzverwaltung informiert. Dort wurde mir auch sofort geholfen und es wurde ein Schreiben an die Bank übermittelt, dass sofort das Guthaben an das Konto von meinem Mann überwiesen werden soll. Dies war am Donnerstag.
Das Konto wies einen Dispo auf, der aber auch schon vor der Eröffnung voll ausgeschöpft war. Der Dispo übersteigt auch bei weitem nicht mein Gehaltseingang.

Ich bin bei mir Alleinverdiener und habe eine kleine Tochter und einen Mann, für die ich sorgen muss.
Ich habe keine Rücklagen, keine Eltern oder Verwandte, die mir helfen könnten und ich weiß nicht wie ich nun meine Miete oder Lebensmittel für mich und meine Familie kaufen soll.

Habt ihr eine Idee, was ich noch so schnell wie möglich tun kann?
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

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Hi T-Shirt-Lemmi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss" geschaut?
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imker
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von imker »

Hast Du nur ein Konto?
Ist das ein P-Konto?
Wird eine Begründung für die Kündigung genannt?

evt auchmal "kündigung des girokontos durch die Bank - wann ist das zulässig " zum Suchen nutzen

Beim P-Konto soll nach Verbraucherzentrale folgendes einschlägig sein:

Darf die Bank ein P-Konto kündigen?

Umstritten ist in vielen Fällen, ob eine Kündigung des P-Kontos durch die Bank zulässig ist. Einen ausdrücklichen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es bislang nicht, so dass grundsätzlich auch ein P-Konto wie ein "normales" Girokonto gekündigt werden kann. Allerdings enthält das 2016 eingeführte Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) deutliche Kündigungsbeschränkungen. Wird ein "normales" Girokonto mit P-Konto-Funktion durch die Bank gekündigt, besteht – wenn kein anderes Konto vorhanden ist – sofort ein Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos, auch bei der kündigenden Bank selbst.

Wird das P-Konto bei einer Sparkasse geführt, spricht auch der dortige Kontrahierungszwang (in Nordrhein-Westfalen gemäß § 5 SpKG) gegen die Zulässigkeit einer Kündigung des P-Kontos, die demnach nur in Ausnahmefällen erfolgen darf. Falls ein Kreditinstitut ein Girokonto mit P-Konto-Funktion dennoch kündigt, können Verbraucher:innen auf dem Rechtsweg hiergegen vorgehen. Neben einer Klage, die oftmals aber langwierig und kostenintensiv
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T-Shirt-Lemmi
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von T-Shirt-Lemmi »

Hallo,

es handelte sich bei meinem Konto um ein normales Girokonto und um mein einziges Konto.
Die Kündigung würde mit dieser Begründung ausgesprochen:

wir kündigen die mit Ihnen bestehende Vertragsbeziehung nach den mit Ihnen vereinbarten
Vertragsbedingungen wegen Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse mit sofortiger Wirkung aus
wichtigem Grund.

Ich kann das irgendwo auch verstehen, aber ich kann es nicht nachvollziehen, dass mein Geldeingang einbehalten wird.
Habe ich eine schnelle Chance an mein Geld zu kommen?
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Neuling2025
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von Neuling2025 »

Hallo,
Du hast wie du schreibst einen Dispokredit bei dieser Bank.
Die Bank verrechnet nun dein Gehalt mit diesem Dispo.
So leid wir mir es für dich und deiner Familie tut, denke ich das die Bank das darf.
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T-Shirt-Lemmi
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von T-Shirt-Lemmi »

Hallo,

das heißt also, dass die Bank ihre offenen Forderungen auf einen Rutsch bekommt und andere Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen und dann nur einen gewissen Prozentanteil erhalten?
Das wäre ja so, als wenn ich in der Insolvenz einen Gläubiger bevorzuge und diesem sofort alles auf einmal zurückzahle.

Dann muss aber dennoch der Rest an mich ausgezahlt werden, oder?
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Neuling2025
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von Neuling2025 »

Ich würde mit der Bank reden, vielleicht gibt es dann eine Lösung.
Wie gesagt, ich glaube das dürfen die. Aber hier gibt es eine Bankexpertin, die weiß es mit Sicherheit genau.
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T-Shirt-Lemmi
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von T-Shirt-Lemmi »

Okay, ich werde morgen bei der Bank anrufen und alles schildern.
Vielleicht weiß hier ja sonst noch jemand einen Rat.

Vielen Dank!
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caffery
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von caffery »

Der Fehler war hier, dass es kein P-Konto war. Dann wäre eine Verrechnung unzulässig gewesen. Einen Insolvenzantrag ohne P-Konto zu stellen ist einfach immer ein riesen Fehler.

Da warst Du leider schlecht informiert/beraten.
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T-Shirt-Lemmi
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von T-Shirt-Lemmi »

Ja, das stimmt wohl.
Dann gilt nun in diesem Fall auch nicht mehr § 850c ZPO wenn der Insolvenzverwalter dies freigibt, oder?
Mein Insolvenzverwalter hat die Bank darauf hingewiesen, dass dieses Verhalten laut § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO untersagt ist, da die Forderung durch den Dispo vor Eröffnung des Verfahren entstanden ist und mein Gehalt nach Eröffnung der Insolvenz eingegangen ist und somit nur dem Insolvenzverwalter zu steht.
Ist dies dann hier in meinem Fall gar nicht korrekt?
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imker
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Re: Konto gesperrt nach Eröffnungsbeschluss

Beitrag von imker »

Ist das eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten????
Stell doch mal den Antrag, das Konto jetzt noch in ein P-Konto umzuwandeln.
Das müsste innerhalb von 4 Tagen undabhängig von der Kündigung umgesetzt werden.
Das würde m.E. auch dann einen Monat zurückwirken.

Wer hatte dich bisher beim Antrag begleitet? Hats Du bei der Beratung alles verstehen können ???? irgendwie wirkt das alles so, als sei vielen "überraschend" gekommen und unversändlich.

Helefen kann vielleicht ein Antrag bei der Sozialbehörde, weil für diesen Monat nichts da ist - evt als Darlehen beantragen oder - beeser -gegen Abtragung eines Anspruches auf Auszahlung gegen die Bank.
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