Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

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Neuling2025
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von Neuling2025 »

mischa1981 hat geschrieben: 16. Sep 2025, 09:20 Lieber TomH, ich habe nochmal drüber nachgedacht und finde meine Wortwahl gestern zu hart. Bitte versteh mich nicht falsch, seine Angehörigen zu pflegen und das bei komplexen Krankheiten verdient allerhöchsten Respekt. Meine eigene Mutter geht auf die 70 zu und ist noch bei guter Gesundheit, auch wenn sie inzwischen regelmäßig Lymphdrainagen machen muss und ich einfach hoffe, dass sie noch viele Jahre hat. Ich wollte auch die Krankheit deiner Mutter in keinster Weise klein reden, überhaupt nicht.

Jetzt kommt logischerweise das große Aber: Wenn du dich in Privatinsolvenz begibst hast du Obliegenheiten zu erfüllen. Kommst du denen nachweislich nicht nach, können deine Gläubiger ebenfalls einen Versagensantrag bei Gericht einreichen. Der Insolvenzverwalter muss zumindest seine Mindestvergütung erhalten, wenn sonst schon kein Geld zusammen kommt oder du keins übrig hast. Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht, dass du weiterhin "auf Bürgergeldempfänger machen kannst", du musst dich aktiv und nachweislich darum bemühen, dass du Arbeit suchst.

Ich würde einmal das Gespräch mit der Krankenkasse deiner Mutter suchen, ob die da irgendwie Lösungsvorschläge haben. Über kurz oder lang wirst du (rein aus meinem Bauchgefühl) Arbeit suchen und ausüben müssen, da wird kein Weg dran vorbei führen.
Das hast du ihm doch schon xmal geschrieben,
Ich denke das Tom das auch mittlerweile verstanden hat, und für sich und seiner Mutter in Bezug Pflege und Insolvenz die beste Lösung finden wird.
Zumindest wünsche ich es ihm!
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

Ich weiß und tut mir leid, dass ich mich so oft wiederholt habe.
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Shopgirl
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von Shopgirl »

Die Kosten für das Verfahren kann man stunden lassen. Die müssen nicht zwingend aufgebracht werden.

Ich denke, Robo hat uns hier den besten Überblick gegeben. Das kann alles gut gehen, muss es aber nicht.

Es kommt sicherlich auch darauf an, ob mit einer Erwerbstätigkeit überhaupt pfändbares Einkommen zu generieren wäre. Das ist ein Ansatz, der mir hier bis jetzt zu kurz gekommen ist. Wenn du sowieso kein pfändbares Einkommen erwirtschaften könntest, auch wenn du deine Mutter nicht mehr pflegst, schädigst du damit auch keine Gläubiger. Aber da kommt es auf die individuelle Situation /Ausbildung an. Das lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
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TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

Erst einmal Danke für die Abänderung des einen Wörtchens @Administration und entgegen dem Stehenlassen der beiden Beiträge. Ich hatte gestern tatsächlich eine arg "schwache Phase"

@mischa1981 , mache dir bitte keinen Kopf darüber: es war schon alles in Ordnung was (und wie) du geschrieben hast.

@Shopgirl , in der Tat: ich hatte bereits einige Urteile durchgelesen, wo es genau darum ging, auch in Anlehnung des Beitrages von @Robo.

Ich muss mich hier einfach einfinden und verstand bislang auch nicht die Gewohnheit alles auszubreiten - wie und weshalb etwas auf das andere folgte -, also speziell in der persönlichen Schuldenanbahnung. Ich möchte (wollte) auch nicht den sachlichen Faden überspannen.

Mein Gedanke (Intention) galt in diesem Beitrag daher alleine dem Eingangspost unter der Annahme, dass wir nicht einer "Finanzwelt" leben, sondern einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat.
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

Also ich sag mal so, wir sitzen hier alle im gleichen Boot, auch wenn ich und andere bereits die RSB erhalten haben. Dennoch waren es 3,5 sehr intensive Jahre, wo man nie wusste, woran man ist und ob einem die RSB noch versagt wird. Und ja, es gibt sehr wenig Beratung für Schuldner, das durfte ich damals auch erfahren. Die intensivste Beratung ging von der caritativen Beratungsstelle aus, auch wenn sie von meinen Anrufen irgendwann genervt waren. Aber die juristischen Schreiben vom Amtsgericht versteht halt bei Weitem auch nicht jeder und was da eigentlich steht.
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TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

mischa1981 hat geschrieben: 16. Sep 2025, 20:08 ... Aber die juristischen Schreiben vom Amtsgericht versteht halt bei Weitem auch nicht jeder und was da eigentlich steht.
Das ist sicher ein ganz großes und weitverbreites Problem für viele Menschen auch außerhalb einer Insolvenz!

Da meine nun naht, ich schätze die Antragstellung erfolgt nächsten Monat, werde ich diesem klasse Forum jedenfalls erhalten bleiben, auch wenn ich im Grunde bis vor ein paar Wochen noch nicht damit gerechnet hatte. Selbst wenn mir der Gedanke vor einem 3/4 Jahr kam. Damals war mein Anwalt allerdings - nachvollziehbar - noch guter Dinge in 2. Instanz recht zu behalten.

Um eines aber noch klar zu stellen: "mein" Fallmanager scheint zwar ein netter Kerl, aber seine Entscheidung mich "in Ruhe" zu lassen begründet sich freilich rechtlich, und nicht durch sein Wesen (vgl. die angeführten §§ des SGB.

Insofern bin ich mittlerweile auch über das Familienpflegegesetz fündig geworden, was aus juristischer Sicht zu tragen kommen könnte. Es ist und bleibt aber jedenfalls immer eine Gradwanderung, inwiefern ein Verständiger (auch Entscheider) höherrangiges Recht als z.B. eine Verordnung erkennt.
Wie das dann auch noch im Enzelfall beschieden wird, also Pflegehöhe, mögliche Ersatzhilfen usw. usf. ist und bleibt tatsächlich der Einzelfallbeurteilung überlassen.

Wie auch immer soweit; meine Mutter teilte mir heute mit (nachdem ich von der Uni wegen ihr halbtags zurückkehrte), dass sie auch in Tagespflege ginge damit ich keine Probleme bekäme - so sind halt Mütter, nicht.

Einerseits finde ich das wirklich lieb, andererseits weiß ich, dass alleine die Verkostung selbst von Essen auf Rädern a la Carte nicht ihrem verordneten Speiseplan entspricht, und zwar gleich von wem.
Auch aufgrund von einer ganz bestimmten Erkrankung bei ihr, lässt sich eine Ersatzpflege nur schwer bewerkstelligen, ganz abgesehen vieler anderen Merkmale, die aber dann in gesonderter Form und im Einzelfall begutachtet werden müssten.

Ich schätze abschließen - um hier einen Punkt zu setzen -, dass sicher andere das Angebot der Tagespflege annehmen würden, zumal sie sodann auch noch mehr behalten dürften als z.B. ich. Sofern kein Insolvenzverwalter etwas anderes fordert, oder nicht "freigibt".
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

Ich sag mal so, dein Fall spiegelt halt auch nicht die "Normalität" wieder. Es kann sich so gut wie keiner leisten, 100% Pflege für Familienangehörige zu leisten und dafür Bürgergeld zu beziehen. Der Zweck des Bürgergelds ist ja auch eher, Menschen zu unterstützen, die keine Arbeit finden. Bürgergeld ist nicht dafür gedacht, dass dich der Staat dabei unterstützt, zu Hause zu bleiben und deine Mutter zu pflegen.
Mag sich hart anhöre, aber es ist so. Meine ehemalige Kollegin durfte sich beinahe schon zerreißen zwischen Führungsposition in einem 10h/Tag Job, Mutter als auch Partnerin zu sein und Pflege ihrer Eltern. Resultat davon war beinahe ein zweiter Herzinfarkt,
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robo
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von robo »

mischa1981 hat geschrieben: 18. Sep 2025, 12:32 ... Es kann sich so gut wie keiner leisten, 100% Pflege für Familienangehörige zu leisten und dafür Bürgergeld zu beziehen. Der Zweck des Bürgergelds ist ja auch eher, Menschen zu unterstützen, die keine Arbeit finden. Bürgergeld ist nicht dafür gedacht, dass dich der Staat dabei unterstützt, zu Hause zu bleiben und deine Mutter zu pflegen.
...
ohjeeohjee mischa1981, selten so einen Unsinn gelesen (und Du schreibst hier ja wirklich viel Unsinn).
Schon mal einen Blick ins Gesetz geworfen ?

SGB II, § 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
...
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

Aber jeder kann natürlich seine Meinung äussern, auch, wenn sie frei von jeder Rechtskunde ist.
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robo
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von robo »

TomH hat geschrieben: 15. Sep 2025, 21:28 ...
Wie kannst du da so sicher sein?
...
Weil m.W. alles unterhalb der höchsten jeweiligen Instanz immer erstmal nur Einzelfallentscheidungen sind.
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 18. Sep 2025, 14:27
mischa1981 hat geschrieben: 18. Sep 2025, 12:32 ... Es kann sich so gut wie keiner leisten, 100% Pflege für Familienangehörige zu leisten und dafür Bürgergeld zu beziehen. Der Zweck des Bürgergelds ist ja auch eher, Menschen zu unterstützen, die keine Arbeit finden. Bürgergeld ist nicht dafür gedacht, dass dich der Staat dabei unterstützt, zu Hause zu bleiben und deine Mutter zu pflegen.
...
ohjeeohjee mischa1981, selten so einen Unsinn gelesen (und Du schreibst hier ja wirklich viel Unsinn).
Schon mal einen Blick ins Gesetz geworfen ?

SGB II, § 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
...
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

Aber jeder kann natürlich seine Meinung äussern, auch, wenn sie frei von jeder Rechtskunde ist.
Alles klar, dann bleibe ich hier dem Forum fern, wenn ich eh nur Quatsch schreibe. Tschüss.
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