Veröffentlichung der Abtretungsfrist
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- Neuankömmling
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Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Huhu
Ich hab mal eine Frage.
Seit ich in der inso bin lese ich öfter mal in den
Insolvenzbekanntmachungen.
Mir ist aufgefallen das immer der Beschluss über die Beendigung der Abtretungsfrist bekanntgegeben wird und
die Gläubiger meist eine sechs Wochen Frist für den Einspruch haben.
Nun ist meine Abtretungsfrist Mitte Mai vorbei aber es stand nichts in den Bekanntmachungen.
Wird das erst am letzten Tag der Abtretungsfrist bekanntgegeben oder kann ein das Gericht im schlimmsten Fall sogar vergessen haben?
Würd mich sehr freuen wenn mir da jemand was dazu sagen kann.
Danke und liebe Grüße
Pleitegeier
Ich hab mal eine Frage.
Seit ich in der inso bin lese ich öfter mal in den
Insolvenzbekanntmachungen.
Mir ist aufgefallen das immer der Beschluss über die Beendigung der Abtretungsfrist bekanntgegeben wird und
die Gläubiger meist eine sechs Wochen Frist für den Einspruch haben.
Nun ist meine Abtretungsfrist Mitte Mai vorbei aber es stand nichts in den Bekanntmachungen.
Wird das erst am letzten Tag der Abtretungsfrist bekanntgegeben oder kann ein das Gericht im schlimmsten Fall sogar vergessen haben?
Würd mich sehr freuen wenn mir da jemand was dazu sagen kann.
Danke und liebe Grüße
Pleitegeier
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Hi Pleitegeier298,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Veröffentlichung der Abtretungsfrist" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Veröffentlichung der Abtretungsfrist" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Es wird nicht die Beendigung der Abtretungsfrist bekannt gemacht; es geht um die Erteilung der RSB. In § 300 InsO heißt es: "Das Insolvenzgericht entscheidet nach dem regulären Ablauf der Abtretungsfrist über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Beschluss ergeht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners." Da es dort nach Ablauf heißt, wird meist die Anhörung kurz nach Ablauf der Frist erfolgen. Mitte Mai ist ja noch nicht, also sollten Sie sich noch in Geduld üben.
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- Neuankömmling
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Ah, Dankeschön.
Dann bin ich ja beruhigt. Wäre ja auch eigentlich ungewöhnlich das das Gericht einen vergisst.
Lg
Dann bin ich ja beruhigt. Wäre ja auch eigentlich ungewöhnlich das das Gericht einen vergisst.
Lg
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Kann aber auch mal passieren. Die Akte könnte "verfristet" sein (aus Versehen wurde eine falsche Jahreszahl eingetragen oder so). Aber man ruhig abwarten bis Ende Mai und dann mal nachfragen, falls nix passiert.Pleitegeier298 hat geschrieben: ↑15. Apr 2025, 12:16 Ah, Dankeschön.
Dann bin ich ja beruhigt. Wäre ja auch eigentlich ungewöhnlich das das Gericht einen vergisst.
Lg
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Eine Frage in die Runde.komische Frage aber ich stell sie trotzdem. Nach dem Ende der abtretungsfrist heisst es ja immer gläubiger TH und der Schuldner können sich äussern zur Erteilung der RSB.
Gibt es Leute die sich äussern z.b. das sie ihren Pflichten und obliegenheiten in der WHP nach gekommen sind bzw wann sollte sich der schuldner äussern? Ich denke das macht keiner oder?
LG Itak65
Gibt es Leute die sich äussern z.b. das sie ihren Pflichten und obliegenheiten in der WHP nach gekommen sind bzw wann sollte sich der schuldner äussern? Ich denke das macht keiner oder?
LG Itak65
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Die Stellungnahmenfrist ist letztlich nur noch deklaratorisch; der TH teilt in seinem Abschlussbericht mit, ob Versagungsgründe vorliegen. Die Gläubiger können während der WVP eh jederzeit einen Versagungsantrag stellen, es wäre ungewöhnlich, wenn sie es dann erst bei Ende der Abtretungsfrist machen würden. Und was soll ein Schuldner zu seinem eigenen Antrag sagen: ich will nicht? Das kommt also alles faktisch nie vor.
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
In der Praxis kommt eine Anfechtung der RSB in der Tat eher selten vor, da es nicht ausreicht, wenn ein Gläubiger sagt "Schuldner XY hat gegen die Auflagen verstoßen!".
Der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Schuldner gegen die Auflagen verstoßen hat und dieser Aufwand ist in den meisten Fällen deutlich zu hoch.
Was nicht heißen muss, dass einem die Restschuldbefreiung nie versagt wird. In meiner Region unter Insolvenzbekanntmachungen.de habe ich aber auch nur ganze zwei Schuldner bei hunderten Insolvenzen gesehen, bei denen der Treuhänder bei Gericht einen Versagensantrag gestellt hat. Ich vermute mal, da wurde nicht einmal die Mindestvergütung bezahlt. Sind meines Wissens um die 129 Euro um den Dreh.
Jedoch wird kein Gläubiger auf die Idee kommen und in den letzten Wochen bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung warten um dir dann eins "reinzudrücken".
Der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Schuldner gegen die Auflagen verstoßen hat und dieser Aufwand ist in den meisten Fällen deutlich zu hoch.
Was nicht heißen muss, dass einem die Restschuldbefreiung nie versagt wird. In meiner Region unter Insolvenzbekanntmachungen.de habe ich aber auch nur ganze zwei Schuldner bei hunderten Insolvenzen gesehen, bei denen der Treuhänder bei Gericht einen Versagensantrag gestellt hat. Ich vermute mal, da wurde nicht einmal die Mindestvergütung bezahlt. Sind meines Wissens um die 129 Euro um den Dreh.
Jedoch wird kein Gläubiger auf die Idee kommen und in den letzten Wochen bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung warten um dir dann eins "reinzudrücken".
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Danke Mischa. Meine Frage war nur aus reinem Interesse .Als ich letztens auf dem AG war sagte man mir das ja alles schon bezahlt ist. Meine obliegenheiten erfülle ich pünktlich wie lohnnachweise pünktlich schicken.
LG Itak65
LG Itak65
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- Allwissender
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist
Ja also
Ich weiß aber selbst auch noch, wie angespannt ich über die 3,5 Jahre war, dass ich ja keinen Fehler begehe. Solange dein Gehalt (nach der Insolvenzphase) abgetreten wird und den Obliegenheiten nachkommst, kann dir (als Nichtselbstständiger) eigentlich kaum was passieren.
Erster Ansprechpartner für Gläubiger bist auch nicht du, sondern der Treuhänder.

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